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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-25

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-25

Wortprotokoll

Der Vorstoss Wettstein nimmt eine Thematik auf, die uns in den nächsten Jahren sicher noch stark beschäftigen wird. Heute leistet der Bund über 68 Prozent der gesamten Einzahlungen in den nationalen Finanzausgleich. Das sind im laufenden Jahr gut 4 Milliarden Franken. Die restlichen 1,9 Milliarden Franken werden fast vollständig von den ressourcenstarken Kantonen finanziert.

Die Motion verlangt nun eine Anpassung des Verteilschlüssels beim Ressourcenausgleich des Finanzausgleichs. Tatsächlich könnten die ressourcenstarken Kantone gemäss Bundesverfassung dazu verpflichtet werden, maximal 80 Prozent des Bundesbeitrages zu leisten. Seit der letzten Reform des Finanzausgleichs im Jahr 2020 leisten sie zwei Drittel. Durch eine Erhöhung auf das verfassungsmässige Maximum würde der Bund im laufenden Jahr um gut 200 Millionen Franken entlastet. Dies ginge zulasten der acht Kantone Zug, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Genf, Zürich, Obwalden und Appenzell Innerrhoden, welche diese Entlastung finanzieren müssten.

Dennoch beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Die Einführung des nationalen Finanzausgleichs im Jahr 2008 war schwierig. Es gingen ihm zehn Jahre an Diskussionen und Verhandlungen zwischen dem Bund und den Kantonen, aber auch unter den Kantonen selbst voraus. Das Resultat, das wir heute haben, ist ein austariertes System, das politisch breit abgestützt und im Grundsatz unbestritten ist.

Der Bundesrat veröffentlicht regelmässig einen Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs - der jüngste stammt vom März dieses Jahres -, worin er jeweils in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Funktionsweise dieses Instruments untersucht und, wenn nötig, Anpassungen vorschlägt. Dies ist auch der Ort, um die Einzahlungen der einzelnen Staatsebenen kritisch zu hinterfragen. Eine allfällige Anpassung des heutigen Finanzierungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen wäre somit im Rahmen der nächsten Berichtsperiode 2026-2029 zu diskutieren. Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion entnehmen können, ist er dazu auch bereit. Es ist tatsächlich so, dass auch die Disparitäten unter den Kantonen zugenommen haben. Um jetzt hier diese Kiste zu öffnen - so sage ich einmal -, braucht es beide Seiten, und ich denke, dass es wichtig ist, dass man die Auswirkungen der STAF und auch der OECD-Steuerreform[NB]etwas[NB]kennt,[NB]um[NB]allenfalls[NB]Änderungen[NB]herbeizuführen.

Was den soziodemografischen Lastenausgleich anbelangt, den ja der Bundesrat in die Eckwerte der Vernehmlassung übernommen hat und den auch Sie angesprochen haben: Dort ist der Sachverhalt etwas anders, weil man damals ex ante eine Berechnung vorgenommen hat, die nicht eingetroffen ist. Der Bund bezahlt hier 140 Millionen Franken zu viel, und wir sind der Meinung, dass man das, ich sage jetzt, einseitig zurückfordern kann, weil sich die Berechnungen einfach nicht erhärtet haben. Es ist einfach so, dass wir zu viel bezahlen.

Sie sehen, der Bundesrat schlägt die Türe nicht zu. Die Frage ist einfach, wann der richtige Zeitpunkt ist. Wir haben jetzt diesen Wirksamkeitsbericht 2025, der nächste wird kommen, und es ist eigentlich allen klar, dass es dann Korrekturen brauchen wird, weil auch die Disparitäten zugenommen haben.