Lexipedia

AB 346468

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Wenn Sie meiner Motion zustimmen, beseitigen Sie nicht das ganze strukturelle Defizit des Bundes. Aber Sie beseitigen immerhin ein Viertel dieses Defizits - jawohl, ein ganzes Viertel! -, und das, ohne dass ein Kanton, dem gemäss unserem Finanzausgleich etwas zusteht, weniger Ausgleich bekommt. Der Umfang des Ausgleichstopfs bleibt derselbe, aber der Topf wird etwas anders gespeist als bisher. Interessanterweise ist dies in unserer Bundesverfassung bereits angelegt; ich werde darauf zurückkommen.

Viele fragen sich nun wohl, wie das möglich sein soll. Auch ich hatte bis vor wenigen Monaten gemeint, zu wissen, was Finanzausgleich heisst. Die reichen Kantone zahlen ein, und die nicht ganz so reichen bekommen etwas ausbezahlt. So dachte ich, und so denken wohl die meisten. Aber es stimmt nicht. Es stimmt nur zu einem kleinen Teil. Der Löwenanteil der Einzahlungen in den Finanzausgleich kommt gar nicht von den reichen Kantonen. Er kommt vom Bund. Wir Bürgerinnen und Bürger zahlen ihn schweizweit mit unserer Mehrwertsteuer, mit den direkten Bundessteuern, mit weiteren nationalen Abgaben. In Zahlen: 2023 steuerte der Bund 4,09 Milliarden Franken zum Gesamtsystem des Finanzausgleichs bei, die reichen Kantone zusammen gerade mal 1,87 Milliarden Franken. Mit meiner Motion würde der Bund auch künftig mit Abstand das grösste Stück beitragen, nämlich rund 3,31 Milliarden Franken, gerechnet mit den Werten von 2023.

Die acht ressourcenstarken Kantone, also diejenigen, die über dem durchschnittlichen Ressourcenindex der Schweiz sind, würden zusammen 80 Prozent dieses Bundesanteils tragen, also 2,65 Milliarden Franken. Es ist ja in der Bundesverfassung vorgesehen, dass die Kantone, die über dem durchschnittlichen Ressourcenindex liegen, in der Summe zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent des Bundesbeitrages leisten müssen. Angesichts der Abschlüsse der letzten Jahre und der riesigen Überschüsse der reichsten Kantone ist es an der Zeit, auf 80 Prozent zu gehen. Auch nach der Verlagerung, die diese Motion will, werden die reichen Kantone hohe Gewinne machen, bloss nicht mehr ganz so hohe wie in den letzten beiden Jahren.

Die Expertengruppe Gaillard hat einen Teil dessen, was meine Motion anpeilt, ebenfalls zur Debatte gestellt. Es geht um den soziodemografischen Lastenausgleich, den ja aktuell der Bund zu hundert Prozent finanziert. Die Gruppe zweifelt an der Wirkung dieser Transferzahlung, was aus meiner Sicht nachvollziehbar ist, denn dieses Geld geht oft an sehr reiche Kantone wie Genf, Basel-Stadt, Zug oder Zürich. Oft, aber nicht nur: Es gibt auch deutlich ärmere Kantone, die zum Glück ebenfalls aus dem soziodemografischen Lastenausgleich unterstützt werden, denn es sind externe Faktoren, die ihre erhöhte Belastung verursachen. Darum ist es falsch, den soziodemografischen Lastenausgleich ganz fallenzulassen, wie es die Expertengruppe vorschlägt. Hingegen wäre es richtig, dass die reichen Kantone mithelfen, ihn zu speisen. [PAGE 1908]

Analoges gilt übrigens auch für den geografisch-topografischen Lastenausgleich. Auch diesen trägt der Bund bisher voll und ganz. Das Geld geht nicht nur an ärmere Kantone. Nutzniessende sind mit Appenzell Innerrhoden, Nid- und Obwalden auch drei jener acht Kantone, die im Ressourcenindex über dem Durchschnitt liegen. Dass sie aus diesem Gefäss Geld erhalten, ist nicht mehr als gerecht, denn ihre Hänge sind steil und ihre Flüsse wild. Aber sie sollen den topografischen Ausgleich mitspeisen.

Danke, dass Sie jetzt mithelfen, das Bundesdefizit um 750 Millionen Franken zu verringern.