Lexipedia

Müller Damian · Ständerat · 2024-09-26

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-26

Wortprotokoll

Sie alle kennen die Klagen: Spitäler, Arztpraxen, Heime, Labore usw. müssen die zum Teil identischen Daten über verschiedene Plattformen an unterschiedliche Akteure liefern. In vielen Spitälern müssen deshalb Ärztinnen und Ärzte Medikationspläne, die sie von einem zuweisenden Kollegen elektronisch erhalten, ausdrucken, abtippen und sie im spitaleigenen System wieder erfassen. Solche Leerläufe erleben nicht nur Ärzteschaft und Pflegende, es gibt sie in der gesamten Verwaltung. Die nicht abgestimmten Prozesse binden Ressourcen und verursachen natürlich eben auch Kosten, die vermeidbar wären.

In Zukunft sollen die gleichen Daten deshalb nur noch einmal erfasst und geliefert werden müssen. Der Bundesrat wird mit dieser Motion gebeten, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, mit der alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen so geändert werden, dass Mehrfachnutzungen von Gesundheitsdaten ermöglicht werden und dadurch das Once-only-Prinzip bei Datenlieferungen umgesetzt werden kann. Sollten aus Sicht des Bundesrates weitere Massnahmen für die Umsetzung des Once-only-Prinzips notwendig sein, sind diese ebenfalls im Rahmen der Vorlage vorzuschlagen.

Mit der vorliegenden Motion sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Massnahmen getroffen werden, damit die Möglichkeiten der Digitalisierung optimal genutzt werden können. Dabei müssen wir nicht bei null beginnen. Es wurden bereits verschiedene Schritte unternommen, um das Once-only-Prinzip zu erreichen. Ein wichtiges Stichwort ist das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen namens Digisanté, das bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Mit dem Programm Digisanté und einer Finanzierung von knapp 400 Millionen Franken soll die digitale Transformation im Gesundheitswesen unter Einbezug aller Akteure vorangetrieben werden. In erster Linie soll die Kommunikation zwischen der Ärzteschaft, den Spitälern, den Apotheken, den Krankenversicherern, der Forschung und den Behörden verbessert werden. Das Ziel ist auch hier: weniger Papierberge, weniger Doppelspurigkeiten.

Die laufenden Arbeiten sollen selbstverständlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze konsequent [PAGE 953] weitergeführt werden. Sollten rechtliche Anpassungen erforderlich sein, wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Der Bundesrat koordiniert die Arbeiten zur Mehrfachnutzung von Gesundheitsdaten mit denjenigen zur Sekundärnutzung von Daten, basierend auf der Motion 22.3890.

Die vorliegende Motion wurde am 14.[NB]März dieses Jahres im Nationalrat mit 175 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Ihre Kommission hat sich mit 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Annahme der Motion ausgesprochen.

Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen.