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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-09-26

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-26

Wortprotokoll

N'ayez pas peur: je présenterai le rapport en allemand pour être précis. C'est pour votre confort.

Unsere Kollegin Franziska Roth hat die Motion 23.4452 am 21.[NB]Dezember 2023 eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Versorgungsmonitoring für Arzneimittel gemäss meiner Motion 22.3859, "Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten", erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Mehrkosten der Arzneimittel und der Leistungserbringer tarifarisch vergütet werden. Das ist die Motivation und das Ziel der Motion. Es geht dabei um Ziffer 2 der Motion 22.3859, die vom Ständerat am 26.[NB]September 2023 in einer geänderten Fassung angenommen wurde. Gemäss dieser Ziffer 2 soll einerseits eine Datenbank zum Versorgungsmonitoring eingeführt werden, andererseits - und hier stellt sich die Kostenfrage - sollen Sicherheitsmerkmale und -vorrichtungen auf den Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln obligatorisch werden.

Mit der Motion von Kollegin Roth soll vermieden werden, dass günstige Arzneimittel von den Zulassungsinhaberinnen vom Markt genommen werden, weil diese höhere Kosten haben, und sie möchte, dass die Leistungserbringer für Mehraufwände abgegolten werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

Ihre Kommission hat die Motion am 28.[NB]Juni beraten, nachdem sie ihr vom Rat zur Vorberatung zugewiesen worden war. Auch Ihrer Kommission ist es auf der einen Seite wichtig, dass sich zusätzliche Kosten aufgrund neuer Sicherheitsvorschriften nicht auf günstige Arzneimittel auswirken und Kostenerhöhungen nach sich ziehen. Auf der anderen Seite wurde diskutiert und festgehalten, dass im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2, das wir aktuell noch beraten, vorgeschlagen wird, auf Gesetzesstufe eine differenzierte Beurteilung der Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit - also der WZW-Kriterien - vorzusehen. Mit dieser gesetzlichen Grundlage hat der Bundesrat die Möglichkeit, zum Beispiel bei den hier genannten günstigen Arzneimitteln vorzusehen, dass die Preise nicht mehr überprüft oder gesenkt werden, um den Preisdruck zu reduzieren. Das Bundesamt für Gesundheit kann zudem bereits heute, wenn nötig, bei solch günstigen Arzneimitteln eine Preiserhöhung gewähren. Das wäre auch der Fall, wenn solche Mehrkosten aufgrund der Massnahmen gegen Fälschungen für die Zulassungsinhaberin ein Problem würden. Es ist aus Sicht des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission sinnvoller, mit einer gesetzlichen Regelung der WZW-Prüfung insgesamt den Preisdruck auf die günstigen Arzneimittel zu reduzieren oder Preiserhöhungsgesuche im Einzelfall gutzuheissen, anstatt mit dem Giesskannenprinzip allen Arzneimitteln höhere Preise zuzugestehen.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass man gerade, also im Dezember 2023, Anpassungen beim Vertriebsanteil für die Arzneimittel vorgenommen hat. Man hat versucht, bei günstigeren Arzneimitteln höhere Vertriebsanteile zu gewähren und sie bei den teureren zu reduzieren, damit kein Anreiz besteht, teurere Medikamente abzugeben. Nicht zuletzt gilt es festzuhalten, dass im sogenannten Fabrikabgabepreis auch Kosten zur Vermeidung von Fälschungen oder zur Verbesserung der Versorgung enthalten sind. Damit sollten anfallende Mehrkosten zur Vermeidung von Fälschungen oder zur Verbesserung der Versorgung nicht via höhere Preise in der Spezialitätenliste auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgewälzt werden.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihre Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es gibt keinen Minderheitsantrag.

Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à rejeter la motion.