Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-10
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-10
Wortprotokoll
Unsere Kinder sollen es einmal besser haben. Dieser Anspruch an die Leistungen der Gesellschaft ist während etwa vier Generationen durchaus erfüllt worden. Allerdings stellt sich hier jetzt doch die Frage, ob es unsere Kinder auch tatsächlich besser haben werden, denn - das wissen wir alle - Defizite der öffentlichen Hand sind aufgeschobene Steuern. Ich wundere mich oft, wie Jugendliche sich vor den Karren spannen lassen, um dieses Finanzgebaren der öffentlichen Hand noch fortzuführen.
Nun zu Herrn Maillard, der hier einiges durcheinander gebracht hat. Ich erinnere an die Schweizerischen Bundesbahnen, deren Defizite in den Achtzigerjahren und Anfang der Neunzigerjahre mit rückzahlbaren Darlehen finanziert wurden. Wahrlich eine gesunde Finanzierung: Ich stelle fest, dass die SBB aufgrund dieser Veränderung heute mit einem Drittel weniger Personal wesentlich grössere und qualifiziertere Leistungen erbringen. Ich stelle aber auch fest, dass die Betriebskosten der SBB jährlich stärker steigen als die Betriebserträge, nämlich 5,3 Prozent zu 3,1 Prozent. Das ist auch ein Problem, und daran sind nicht etwa die Pensionskassen und -verpflichtungen schuld; sie sind innerhalb der Betriebsergebnisse nicht berücksichtigt.
Frau Dormond, Sie haben hier vorne von Glaubwürdigkeit gesprochen. Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt schreibt vor: "Sie trachten danach, den Fehlbetrag der Bilanz des Bundes abzutragen und die Ausgaben und Einnahmen auf die Dauer im Gleichgewicht zu halten." Ist das glaubwürdig, wenn ich feststelle, dass der Bilanzfehlbetrag 1990 noch 17 Milliarden Franken, 1999 schon 71 Milliarden Franken betrug und dass er heute 80 Milliarden Franken beträgt? Herr Bundesrat Villiger macht mich jeweils darauf aufmerksam, wenn ich von den Bilanzfehlbeträgen spreche, dass es auch immaterielle Werte gibt, die sich in einer Staatsrechnung nicht niederschlagen, wie z. B. hoch qualifizierte Professoren. Da braucht es einige, um diese Entwicklung zu rechtfertigen! Denken Sie einmal, wir würden die Gesetze über die Denkmalpflege oder über den Umweltschutz mit der gleichen Laschheit anwenden, wie wir hier die Vorschriften bezüglich des Finanzhaushaltes anwenden!
Und ich mache Sie darauf aufmerksam: Sie haben bisher jetzt nur immer von der Rechnung gesprochen. Ich erinnere Sie an die Bilanz und an den Abschluss der Erfolgsrechnung, die mit 7,2 Milliarden Franken Unterdeckung abschliesst.
Dazu kommt noch etwas Besonderes. Ich lese in Artikel 3 des Finanzhaushaltgesetzes unter dem Titel "Grundsätze der Rechnungsführung": "Für die Rechnungsführung gelten die Grundsätze der Vollständigkeit, der Einheit, der Bruttodarstellung, der Spezifikation und der Jährlichkeit." Nun ist mir etwas besonders aufgefallen: Beim Buwal, unter dem Konto 810.5090.001, werden die neuen Einnahmen aus der Abfallgebühr aufgeführt - im Umfang von 26 Millionen Franken nach Budget und von 28,9 Millionen nach Rechnung. Es handelt sich um Einnahmen, die nach Artikel 32e des Bundesgesetzes über den Umweltschutz von Abgaben auf den Abfällen stammen und die letztes Jahr erstmals angefallen sind. Auf der anderen Seite ist auch die Ausgabe vermerkt. Ich erinnere mich der Diskussionen um die Budgetierung für das Jahr 2002, wo das Buwal - das es ja gewohnt ist, Einnahmen auch unmittelbar auszugeben - die gleiche Summe unter den Ausgaben aufgeführt hat, nämlich 26 Millionen Franken. Tatsächlich verwendet wurden nun zur Sanierung von Altlasten lediglich 1,9 Millionen, und somit ist in dieser Sonderfinanzierung ein Überschuss von 27 Millionen entstanden!
Nun können Sie die Rechnung durchblättern, wo Sie wollen: Sie finden diese 27 Millionen nirgends, Herr Bundesrat! Es ist eine Sonderfinanzierung, da muss also irgendwo ein Topf sein. Unter den Spezialfinanzierungen auf den Seiten 578 bis 582 ist der Betrag nicht zu finden; dafür wird in der Erläuterung der Vermerk gemacht, er sei unter den Verpflichtungskrediten in der Tabelle E 002 aufgeführt. Auch dort finden Sie ihn nicht - er gehört auch nicht dort hin, denn Verpflichtungskredite sind es nicht.
Es würde mich also ausserordentlich interessieren: Sind diese 27 Millionen Franken in einer Schachtel? Ich kann mir nicht vorstellen, wie gross sie sein müsste, damit 27 Millionen Franken darin Platz finden. Oder sind sie unter den allgemeinen Bundesguthaben und Vermögensteilen in der Erfolgsrechnung eingebaut, wohin sie auch nicht gehören, da es sich um eine Sonderfinanzierung mit Sondertopf handelt?
Ich wäre dankbar, wenn man mir diesen Vorgang hier erklären könnte.