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preparatory:AB 346806

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-26

Wortprotokoll

Bereits im Jahr 1892 schlossen sich die Schweiz und Österreich mit einem Staatsvertrag zusammen, um gemeinsam den Alpenrhein zu bändigen. Dieser Hochwasserschutz ist in die Jahre gekommen. Statt Flüsse zu kanalisieren, werden sie heute aus ihrem Bett herausgeholt und bekommen wieder Platz. Das Projekt Rhesi hat deshalb auch die ökologische Aufwertung zum Ziel. Die Revitalisierung des Alpenrheins schützt vor Hochwasser, gibt aber gleichzeitig der Natur ein Stück Wildheit zurück. Durch den naturnahen Erlebnisraum wird zudem die Lebensqualität der Bevölkerung erhöht. Das 2-Milliarden-Projekt ist das grösste Revitalisierungsprojekt Europas.

Wir wissen es, die Klimaerwärmung führt zu lang anhaltenden Starkregen mit Überschwemmungen. Es genügt nicht mehr, den Hochwasserschutz auf ein 100-jährliches Ereignis auszurichten. Tatsache ist, dass sogenannte 100-jährliche Hochwasser bei uns im Klettgau in den letzten zwei Jahrzehnten bereits mehrmals aufgetreten sind, mit massiven Schäden. Das Projekt Rhesi soll deshalb das Rheintal für ein 300-jährliches Ereignis rüsten. Das ist dringend notwendig, denn im betroffenen Gebiet leben rund 300[NB]000 Menschen und sind über 500 Unternehmen angesiedelt. Schäden von über 13 Milliarden Franken drohen. Die Unwetter im Wallis und im Tessin mahnen uns daran, dass auch das Renaturierungsprojekt im Rhonetal zügig angegangen werden muss.

Beim vorliegenden Alpenrheinprojekt macht mir die lange Bauzeit von total 27 Jahren Sorge. Hoffen wir, dass das nächste grosse Hochwasser bis zum Jahr 2052 wartet. Bis dann ist das Projekt abgeschlossen. Als Rheintalerin würde ich allerdings alles daransetzen, das Projekt zu beschleunigen.

Leider erfüllt das Projekt Alpenrhein nur gerade die gesetzlichen Anforderungen an ein Hochwasserschutzprojekt. [PAGE 1945] Bezüglich Revitalisierung geht es nicht darüber hinaus. Die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes werden teilweise nicht eingehalten. Gemäss Gewässerschutzgesetz müssen die Kantone den Gewässerraum bis Ende 2018 ausscheiden. Diese Gewässerräume dürfen nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Durch die gestaffelte Extensivierung der Gewässerraumnutzung wird diese Auflage nicht eingehalten. Das ist aus Umweltsicht bedauerlich. Die Extensivierung der[NB]Gewässerräume[NB]wird[NB]über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinausgezögert und schafft zwei Kategorien von Gewässerräumen.

Wir können froh sein, dass der Hochwasserschutz am Alpenrhein ein Gemeinschaftswerk der Schweiz und Österreichs ist, gesichert durch einen Staatsvertrag. Unser Nachbarland bekennt sich klar zum Projekt, da den Österreichern klar ist, dass mit dem Klimawandel der Hochwasserschutz, inklusive Revitalisierung, alternativlos ist. Nicht so die Schweiz: Der Projektleiter Markus Mähr äusserte Bedenken, die Schweiz begegne dem Vorhaben am Rhein mit freundlichem Desinteresse, obwohl eine Schnellzuglinie und die Autobahn entlang des Flusses von Überflutungen betroffen wären. Er hofft, dass das Desinteresse der Schweiz nicht in Widerstand kippt. Seine Befürchtungen sind berechtigt, ist doch auch das[NB]Grossprojekt zur Rhonekorrektion in der Schublade verschwunden. Nichtstun kommt uns aber teuer zu stehen. Das haben wir beim Unwetter im Wallis gesehen.

Der österreichische Nationalrat hat in Wien dem 1-Milliarden-Projekt einstimmig zugestimmt. Tun wir es ihm gleich!

Die SP-Fraktion wird allen drei Vorlagen zustimmen.