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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2003-06-11

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Sie werden festgestellt haben, dass auf der Fahne die Differenzen beim Koordinationsabzug gar nicht mehr vermerkt sind. Das ist an sich merkwürdig, denn formell besteht immer noch eine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat. Allerdings beantragt Ihnen die Kommission, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen. Erlauben Sie mir noch die Begründung, weshalb ich meinen Antrag, der in der letzten Beratung obsiegt hat, hier nicht weiterziehe. Es stehen sich zwei verschiedene Konzepte gegenüber. Das eine ist ein prozentualer Koordinationsabzug von 40 Prozent, das andere ist das Modell Meyer Thérèse, das eine etwas geringere Absenkung des Koordinationsabzuges verlangt. Aber im Effekt sind beide Varianten in dem Punkt einig, dass wir auf Prämienerhöhungen verzichten und den sinkenden Umwandlungssatz über eine Ausdehnung der Lohnbasis kompensieren möchten.

In dem Sinne habe ich meinen Antrag zurückgezogen, weil ja in diesem Antrag die Absenkung nur durch Einfrieren beantragt wurde. Das heisst, nominell wäre der heutige Koordinationsabzug weitergeführt worden, und dann wären mit der Inflation die kleinen Löhne in den BVG-Bereich "hineingewachsen". Ich glaube, dass das Modell Meyer Thérèse heute als Kompromiss mehrheitsfähig ist; es zielt in die gleiche Richtung. Allerdings ist es vielleicht auf lange Sicht nicht so entwicklungsfähig, aber auf kurze Sicht bringt es mehr. Weil man die Inflationsrate nicht kennt, kann man heute gar nicht sagen, welches Modell besser ist. Das Wesentliche hier ist, dass der Ständerat nachgegeben hat, dass er das Konzept des Nationalrates übernimmt und dass wir somit zu einer Neuregelung der Rentenformel gelangen, der Zusammenarbeit von BVG und AHV. Die kleinen Löhne werden endlich besser versichert, und wir räumen mit der alten 60-Prozent-Philosophie auf, die besagt, dass bei jedem Einkommen 60 Prozent genügen, obwohl wir seit langem wissen, dass bei den kleinen und mittleren Einkommen eine höhere Ersatzquote nötig ist.

Dieses Modell hat im Ergebnis viele Vorteile. Ich möchte darauf hinweisen, dass jetzt vor allem das Gewerbe in vielen Bereichen die Prämien nicht erhöhen muss und inzwischen offenbar auch gemerkt hat, dass man allein mit einer kleinen Revision der versicherten Löhne die Ziele dieser Revision abdecken und Personen mit kleineren Einkommen und auch die Teilzeitbeschäftigten besser integrieren kann. Obschon in einem kleinen Bereich zwischen 18 990 und 22 000 Franken der versicherte Lohn sehr klein ist, möchte ich doch darauf hinweisen, dass nach dem Gebot der Gleichbehandlung die Versicherten in diesen Kassen alle gleich versichert werden müssen und somit nicht das Minimum zur Anwendung kommt, sondern ab einem Einkommen von 18 990 Franken das jeweilige Reglement mit der entsprechenden Prämie.

In diesem Sinne bin ich sehr zufrieden über das Erreichte. Wir haben das BVG in diesem Punkt neu geschrieben, und ich möchte allen Fraktionen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, sehr herzlich danken, nicht zuletzt auch der Sprecherin und dem Sprecher der Kommission.