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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-11

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-11

Wortprotokoll

Die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wäre ein wichtiges Zukunftsprojekt für die Schweiz. Es betrifft nicht nur den Ausgleich zwischen Kantonen mit unterschiedlicher Finanzkraft, sondern beschlägt auch Fragen von Föderalismus und Demokratie in unserem Land. Die SP hat sich daher schon früh und sehr intensiv mit diesem Projekt auseinander gesetzt und sich im Rahmen der Vernehmlassung sehr kritisch geäussert. Leider haben die Beratungen im Ständerat und in der nationalrätlichen Spezialkommission unsere Bedenken nicht entkräftet, im Gegenteil: Ursprünglich war der NFA ein finanzielles Projekt, das die Finanzströme zwischen dem Bund und den Kantonen entflechten und vereinfachen sollte. Neben einem allerdings nur minimalen Ausgleich der Finanzkraft der Kantone wurden in der Vernehmlassungsvorlage Effizienzgewinne von zwei Milliarden Franken pro Jahr angekündigt - ein Segen für die momentane Finanzsituation des Bundes. Doch genauso wie bei der Lancierung des Steuerpaketes 2001 hat sich der Chef des Finanzdepartementes stark verrechnet. Heute wird von Gewinnen nicht mehr geredet - im Gegenteil -, wohl aber von einer Revitalisierung des Föderalismus. Das Finanzprojekt wurde zu einer Föderalismusreform hochstilisiert.

Der neue Finanzausgleich im engeren Sinn enthält zwar innovative Instrumente wie den Ressourcenausgleich oder den soziodemographischen Lastenausgleich, und im Teil der Aufgabenentflechtung machen einige Vorschläge durchaus Sinn. Wesentliche Mängel wurden aber weder nach der Vernehmlassung noch in der parlamentarischen Beratung ausgemerzt:

1. Die Chance zur Harmonisierung der Steuerbelastung der Menschen in den verschiedenen Kantonen wurde vertan. Auch in Zukunft wird man in Zug viel weniger Steuern zahlen als in Delémont, nämlich etwa die Hälfte.

2. Das Projekt leidet am inneren Widerspruch zwischen dem Abbau der Disparitäten durch den neuen Finanzausgleich und dem so genannt gesunden Wettbewerb zwischen den Kantonen als Doktrin. Das eine geht nicht, wenn man das andere will. Man kann nicht Disparitäten abbauen und auf der anderen Seite den Steuerwettbewerb hochleben lassen. Dagegen hilft auch mehr Transparenz nichts.

3. "Wer zahlt, befiehlt" wird quasi zur Verfassungsnorm erhoben. Das ist aber nicht verträglich mit der innerschweizerischen Solidarität, die bisher durch den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich und durch regionale Förderprojekte gelebt wurde.

4. Die Ungleichbehandlung in den verschiedenen Kantonen wird vergrössert. Eine Kantonalisierung von Aufgaben ohne verbindliche Vorgabe für Mindeststandards führt zu nicht nachvollziehbarer und inakzeptabler Ungleichbehandlung der Bevölkerung. Beispiele, die das heute schon zeigen, sind die Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung oder die Anwendung der SKOS-Richtlinien bei der [PAGE 944] Sozialhilfe. Neu wird das z. B. "dank" dem NFA auch in der Sonderschulung behinderter Kinder und Jugendlicher passieren.

5. Heute funktionierende Systeme werden aufs Spiel gesetzt; als Beispiel nenne ich die Behindertenpolitik.

6. Der "Kantönligeist" lebt unter dem Deckmantel des Föderalismus auf, z. B. bleibt es den Kantonen überlassen, ob und zu welchen Bedingungen jemand Stipendien oder ein Ausbildungsdarlehen erhält. Das ist für mich mit meinem Verständnis von Föderalismus nicht vereinbar.

7. Interkantonale Organe sollen durch interkantonale Verträge Recht setzen können. Diese Idee einer vierten Staatsebene zwischen Bund und Kantonen führt zu einem eigentlichen Demokratiedefizit. Das direkte Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung wird arg beeinträchtigt.

Ein so wichtiges Vorhaben wie der NFA muss sich am Ziel messen lassen, bestehende Ungleichheiten für die Bevölkerung abzubauen. Diese grundlegende Forderung erfüllt der NFA nicht. Weder der Ständerat noch die nationalrätliche Spezialkommission waren willens, diesen Anspruch durch die Korrektur des bundesrätlichen Projektes durchzusetzen. Falls unser Rat nicht zu einer eigentlichen Kehrtwende bereit ist, wird die SP-Fraktion die Vorlage aus staats- und sozialpolitischen Überlegungen mindestens im ersten Teil ablehnen. Wir unterstützen deshalb die Anträge der Minderheiten I (Marti Werner) und II (Goll) und den Eventualantrag Günter.