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Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-03-15

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich bin von der Antwort befriedigt. Aber aus aktuellem Anlass - weil seit der Einreichung der Interpellation einiges geschehen ist - beantrage ich Ihnen eine kurze Diskussion.

[VS]

Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Wird diesem Antrag opponiert? - Das ist nicht der Fall.

[VS]

Büttiker Rolf (R, SO): Ich spreche nicht das erste Mal in diesem Zusammenhang. Wenn man den Schaden, der entstanden ist, anschaut, ist es berechtigt, über dieses Problem kurz zu sprechen.

Was ist ein Policendarlehen? Einige haben mich gefragt, worum es eigentlich geht. Ich möchte versuchen, das Problem kurz aufzuzeigen. Vorsorgeeinrichtungen, also Pensionskassen, können die Alters- und Risikoleistungen bei einer Versicherungsgesellschaft versichern. In der Verordnung vom 17. Februar 1988 über die Verpfändung von Ansprüchen einer Vorsorgeeinrichtung wird ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass die Versicherungsgesellschaft der Vorsorgeeinrichtung ein Darlehen gibt und die Vorsorgeeinrichtung zur Sicherung dieses Darlehens die bei ihr liegenden Ansprüche verpfändet. Damit hat einerseits die Vorsorgeeinrichtung liquide Mittel, anderseits die Versicherungsgesellschaft für ihr Darlehen - mindestens vermeintlich - eine erstklassige Sicherheit.

Nun komme ich zum Problem: Die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen von einzelnen Versicherten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. Eine Verpfändung ist nicht zulässig, ausser zum Erwerb von Wohneigentum. Das haben wir auch heute Morgen gehört. Damit hat der Gesetzgeber ganz klar die soziale Zweckgebundenheit der Mittel betont, die nicht für irgendeine andere Verpflichtung als Pfand herhalten sollen.

Bei den Policendarlehen ergibt sich nun die Konstellation, dass zur Beschaffung eines Darlehens die Ansprüche der Vorsorgeeinrichtung, die ja die Ansprüche der versicherten Personen sind, verpfändet werden. Was dem Einzelnen nicht erlaubt ist, darf der Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung für alle Destinatäre tun. Die Verordnung, in der die Policendarlehen geregelt werden, setzt lediglich voraus, dass die Verpfändung vom obersten paritätischen Organ der Vorsorgeeinrichtung beschlossen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen, eben die paritätische Vertretung, den Entschluss fällen. Die einzelnen Versicherten müssen zur Verpfändung ihres Kapitals nicht befragt werden.

Die Aufarbeitung des Falles Vera/Pevos hat geradezu haarsträubende Erkenntnisse hinsichtlich der Policendarlehen zu Tage gefördert. Ich bin von der Antwort des Bundesrates sehr befriedigt. Man hat darin festgehalten, dass nicht alles gesetzlich korrekt zu- und hergegangen ist. Ich bin froh, dass der Bundesrat hier Handlungsbedarf erkannt hat und dass er diese Lücken bis Ende 2000 schliessen will bzw. eine Wiederholung eines solchen Falles verhindern kann.

Gemäss der Meinung von Insidern und gemäss meinen Informationen waren die gegen Verpfändung von Vorsorgegeldern gewährten Darlehen eine massgebende Ursache für das riesige Debakel, welches die Öffentlichkeit via Sicherheitsfonds - das bezahlen wir alle (Stichwort: BVG) - bislang rund 70 Millionen Franken gekostet hat. Das muss man auch einmal sehen! Bekanntlich müssen die Policendarlehen im Falle Vera/Pevos durch Lebensversicherungsgesellschaften der Zürich-Gruppe verantwortet werden. Die vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) eingesetzten Stiftungsräte haben bei ihren Arbeiten ein umfassendes Know-how in Sachen Policendarlehen erworben. Ich habe auch Vertrauen in den jetzt amtierenden Stiftungsrat. Ich erwarte aber, Frau Bundesrätin, dass das BSV, die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge und namentlich auch der Bundesrat sich der Unterstützung dieses Gremiums versichern, wenn es - wie das der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation angekündigt hat - darum geht, bis Ende 2000 Vorschläge für eine solche "Lex-Zürich-Leben" zu unterbreiten.

Ich meine, dass es - wie bereits gesagt - darum geht, diese Lücken zu schliessen und gesetzlich einen Riegel vorzuschieben, damit wir nicht mehr solche "Hundert-Millionen-Pleiten" auslöffeln müssen. Das Parlament muss dafür sorgen, dass die Versicherten, die ohne Fehler und ohne Verschulden um ihr Pensionskassengeld bangen, dies in Zukunft nicht mehr tun müssen.