Flach Beat · Nationalrat · 2024-12-02
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-12-02
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission hat am 15.[NB]November die Motion Friedli Esther 24.3378 vorberaten und stellt Ihnen den Antrag, nicht[NB]auf[NB]das[NB]Geschäft einzutreten bzw. die Motion abzulehnen.
Die Motion verlangt vom Bundesrat, den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine regional differenziert zu regeln. Konkret soll der Bundesrat erstens den Schutzstatus S auf Personen beschränken, die ihren letzten Wohnsitz in ukrainischen Regionen hatten, die ganz oder teilweise durch[NB]Russland besetzt sind oder in denen mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen stattfinden. Zweitens soll der Schutzstatus S für Personen, die den letzten Wohnsitz in der Ukraine in Regionen hatten, die unter ukrainischer Kontrolle stehen und in denen keine Kampfhandlungen stattfinden, aufgehoben werden. Drittens soll der Schutzstatus S für nicht ukrainische Staatsangehörige aufgehoben werden, ausgenommen, es handelt sich um in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge.
Der Ständerat hat die Motion mit 23 zu 19 Stimmen angenommen.
Der Schutzstatus S wurde am 12.[NB]März 2022 aktiviert und zuletzt bis zum 4.[NB]März 2026 verlängert. Die Motion begründet die Einschränkung mit der Grösse der Ukraine und der teils sicheren Lage in einigen Regionen oder Oblasten der Ukraine.
Mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin lehnte die SPK den ersten Punkt der Motion ab. Den zweiten und dritten Punkt der Motion lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ebenfalls ab. Die Minderheit I (Schilliger) beantragt, den ersten Punkt anzunehmen, und die Minderheit II (Schmid Pascal) möchte den zweiten und dritten Punkt annehmen.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Motion aus mehreren Gründen ab. Zunächst einmal ist die praktische Umsetzung kaum möglich und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die Sicherheitslage in der Ukraine ist volatil, und Luftangriffe betreffen auch vermeintlich sichere Gebiete. Eine Differenzierung nach Regionen wäre schwer umzusetzen, da keine dauerhafte Sicherheit garantiert werden kann. Der schreckliche Krieg, der in der Ukraine immer noch tobt, ist kein statischer Krieg, er folgt nicht irgendeinem Fahrplan, sondern ist eben volatil und dynamisch. Begriffe wie "mehr oder weniger intensive Kampfhandlungen" sind subjektiv und schwer zu operationalisieren. Das würde zu Willkür und rechtlichen Unsicherheiten führen.
Es wäre auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen. Die Motion würde unter Umständen eine aufwendige Prüfung der Herkunftsregionen der über 65[NB]000 Personen, die momentan den Schutzstatus S geniessen, bedeuten. Diese müssten neu überprüft werden, und auch allfällige neue Gesuche wären komplizierter zu bearbeiten. Dies würde dem Ziel des Schutzstatus S widersprechen, eine schnelle und unbürokratische Lösung zu bieten.
Ein weiterer Grund ist die Belastung des Asylsystems. Personen, denen der Schutzstatus S verweigert wird, könnten trotzdem ein reguläres Asylgesuch stellen, und sie würden das wahrscheinlich auch tun. Das würde das Asylsystem zusätzlich belasten. Die Pendenzen in den Asylverfahren sind bereits heute hoch, und bereits heute werden auch für den Schutzstatus S Prüfungen vorgenommen.
Ein weiterer Grund sind die politischen und geopolitischen Implikationen: Eine Umsetzung des Schutzstatus S entlang der Definition von sicheren oder weniger sicheren Regionen oder Oblasten hätte auch geopolitische Auswirkungen. Eine einseitige Einschränkung des Schutzstatus durch die Schweiz würde die Koordination mit der Europäischen Union und mit den anderen europäischen Ländern, die sich ebenfalls stark engagieren, massiv erschweren, und es würde wahrscheinlich auch unsere Glaubwürdigkeit innerhalb von Europa schwächen. Der Entscheid der Schweiz könnte die Solidarität gegenüber der Ukraine und Europa untergraben. Eine Rückführung von Geflüchteten, die diesen Schutzstatus S eben nicht hätten, könnte zudem eine Schwächung der Position gegenüber dem Aggressor bewirken.
Die Minderheit I ist der Meinung, dass der Schutzstatus S auf wirklich gefährdete Personen zu beschränken sei. Sie argumentiert, dass in einigen Regionen der Ukraine das Leben weitgehend normal ablaufe und keine akuten Schutzbedürfnisse bestünden. Die Minderheit II ist der Meinung, dass auch nicht ukrainische Staatsangehörige vom Schutzstatus S auszuschliessen seien. Sie kritisiert die Verlängerung des Schutzstatus S über den Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Der Status solle eine Notmassnahme bleiben und nicht das Standardasylverfahren unterlaufen. [PAGE 2050]
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission lehnt, wie gesagt, den ersten Punkt knapp und den zweiten und dritten Punkt deutlich ab. Im Rahmen der Beratung dieser Motion hat die Kommission auch die vorangegangene Motion Würth besprochen. Wir haben uns ferner die ersten Ergebnisse des Expertenberichtes Urs Hofmann angehört und darüber diskutiert.
Mit der Annahme der Motion Würth haben Sie vorhin zwar beschlossen, dass man den Schutzstatus S überprüfen soll. Aber ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit,[NB]die[NB]vorliegende[NB]Motion, die wirklich zu weit geht, abzulehnen.