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Eberhard Toni · Nationalrat · 2003-06-12

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 42 geht es um die Buttereinfuhrregelung. Das ist ein wichtiger Bestandteil der jetzt geltenden Milchmarktordnung. Zusammen mit der Milchkontingentierung, den Zulagen und den Beihilfen ist sie für das Gleichgewicht im Milchsektor von grosser Bedeutung. Nachdem Sie nun diese Regelung, die Milchkontingentierung, die Zulagen und die Beihilfen bis 2009 befristet haben, macht es wenig Sinn, nur dieses eine Element, die Buttereinfuhrregelung, vorzeitig herauszubrechen. Mit der Regelung kann bei Artikel 42 der Milchmarkt, also die Milchmenge, zusammen mit der Milchkontingentierung ausreguliert werden. Das ist besonders wichtig, weil die Milch nicht über das ganze Jahr gleichmässig angeliefert wird. Naturbedingt wird im Frühjahr, in den Monaten April, Mai und Juni, eine doppelt so grosse Menge angeliefert als im Herbst.

Die Zuteilung der Zollkontingente auf die in Absatz 2 erwähnten drei Gruppen gibt der Branche die Möglichkeit, die Butter bei Bedarf dann zu importieren, wenn die Inlandproduktion möglichst tief ist. Dadurch kann der Aufwand für die Lagerung möglichst tief gehalten werden, und das kommt auch den Konsumenten zugute.

Es geht bei dieser Buttereinfuhrregelung also um eine möglichst optimale Ausregulierung der in unterschiedlicher Menge anfallenden Milch während des Jahres. Mit der Eingrenzung in Absatz 2 ist dies vor allem unter dem Regime der Milchkontingentierung besser möglich. Ab 2009 wird auch dieser Artikel aufgehoben. Deshalb macht es wenig Sinn, für diese kurze Zeit eine bewährte Regelung durch ein unsicheres System zu ersetzen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.