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Ehrler Melchior · Nationalrat · 2003-06-12

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Wir haben hier noch eine Reihe von Differenzen zu behandeln. Es sind dann bei einzelnen Punkten auch Minderheiten vorhanden.

Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass wir bei Artikel 18 beschlossen haben, an unserem früheren Beschluss festzuhalten, dies entgegen dem Ständerat, und zwar in dem Sinne, dass unter den Massnahmen für Produkte aus verbotenen Produktionsmethoden auch das Importverbot möglich ist.

Der erste Diskussionspunkt betrifft Artikel 36a, Aufhebung der Milchkontingentierung. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir früher beschlossen haben, dass die Milchkontingentierung bis im Jahr 2009 gelten soll, dass wir den Bundesrat beauftragt haben, bis 2006 eine Nachfolgeregelung vorzulegen, und dass wir keine Ausnahmen im Sinne eines vorzeitigen Ausstieges beschlossen haben.

Nun gibt es eine Differenz, und zwar genau bei der Frage, ob nicht doch im einen oder anderen Fall ein früherer Ausstieg möglich ist. Die Differenz bezieht sich nicht auf Absatz 2 zu den Bio- und Bergbetrieben; diese Diskussion ist geführt worden, hier gibt es keine Differenz. Die Differenz bezieht sich wie gesagt auf Absatz 3. Hier schlägt der Bundesrat vor, dass Produzentenorganisationen oder Produzentenorganisationen zusammen mit einem regionalen Milchverwerter unter gewissen einschränkenden Bestimmungen frühzeitig aus der Milchkontingentierung aussteigen können sollen. Die einschränkenden Bestimmungen sind die, dass die private Mengenregelung spielen muss, dass die Sanktion bei Überschreitung der festgesetzten Mengen spielen muss und dass die Gewähr besteht, dass über diesen Weg nicht mehr produziert wird, als tatsächlich vermarktet werden kann.

Im Ständerat ist dieser Punkt aufgegriffen worden, und zwar ist er so formuliert worden, dass er vor allem für das Berggebiet positive Effekte hätte haben sollen. In unserer Kommission hat diese Version des Ständerates keine Chance gehabt. Hingegen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, entgegen unserem seinerzeitigen Beschluss auf die Version des Bundesrates zurückzukommen, hier also für Produzentenorganisationen bzw. Produzentenorganisationen zusammen mit einem regionalen Milchverwerter eine Möglichkeit für einen vorzeitigen Ausstieg zu schaffen.

Die Argumente, die für diesen vorzeitigen Ausstieg vorgebracht wurden, sind vor allem die, dass hier eine gewisse Flexibilität geschaffen würde und - was auch mitspielt - dass man auf diesem Weg, ich sag es mal so, ein gewisses willkommenes Übungsfeld für die Zeit, in der man dann tatsächlich aus der staatlichen Kontingentierung ausgestiegen sein wird, erhalten würde.

Gegen diese Flexibilisierung wurde insbesondere vorgebracht, dass zwei Systeme nebeneinander bestehen würden - eine private Mengenregelung und eine staatliche -, dass der Milchmarkt ein System mit kommunizierenden Röhren darstelle und dass es ein Durcheinander geben werde, wenn man diese beiden Systeme parallel nebeneinander führe.

Im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat das mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen - bitte ich Sie um Zustimmung zur Version des Bundesrates. Persönlich werde ich die Minderheit unterstützen.

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