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Eberhard Toni · Nationalrat · 2003-06-12

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 76 geht es um die Auszahlung der Ökobeiträge, der ökologischen Direktzahlungen. Hier habe ich in der ersten Diskussion mit einem Einzelantrag die Förderung der Hochstamm-Obstbäume verlangt. Wie Sie alle selber feststellen können, wenn Sie alte Fotos betrachten, war der Rückgang der Hochstamm-Obstbäume in den letzten Jahren dramatisch. Innerhalb von fünfzig Jahren sind über 83 Prozent dieser Bäume verschwunden. Nach der letzten offiziellen Zählung sind allein zwischen 1991 und 2002, also innerhalb von zehn Jahren, über eine Million Hochstamm-Obstbäume verschwunden.

Dieser Rückgang ist trotz des grossen Engagements des Bundes und teilweise auch der Kantone vonstatten gegangen. Der Bund bezahlt ja heute, gemäss der aktuellen Gesetzgebung, über die Direktzahlungen einen Baumbeitrag von 15 Franken. Das macht rund 38 Millionen Franken. Auch die Kantone können über die Vernetzung ökologische Beiträge ausrichten. Das wird in der Regel auch über einen Baumbeitrag gemacht. All diese Massnahmen waren unwirksam, der Rückgang konnte nicht gestoppt werden, und der Druck auf die Hochstamm-Obstbäume wird weiter steigen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mit dem Strukturwandel die Betriebe grösser werden, die Arbeitsbelastung steigen wird und dass es weniger Arbeitskräfte auf dem Bauernbetrieb haben wird. Das wird dazu führen, dass im Zuge der Mechanisierung weitere Hochstamm-Obstbäume gefällt werden. Auch der Nebenerwerb hat seine Auswirkungen: Der Verdienst dort ist besser als bei der Ernte und Pflege dieser Bäume. Deshalb wird dieser Druck steigen. Ich habe deshalb angeregt, diese Beiträge mit einer Verarbeitungszulage umzulagern, damit die Pflege dieser Hochstamm-Obstbäume und die Ernte wieder besser belohnt werden.

Das Hauptargument gegen diese Verarbeitungszulage war die Frage: Woher die zusätzlichen Mittel nehmen? Da die bisherige Förderung unwirksam war, drängt sich meiner Meinung nach eine Umlagerung der ökologischen Direktzahlungen auf. Die Mittel, die aufgewendet werden müssen, werden zurückgehen, weil die Zahl der Obstbäume zurückgeht; sie wird sinken. Selbst wenn wir der Verarbeitungszulage zustimmen, können wir den Rückgang nur bremsen, aber nicht ganz stoppen.

Weiter ist zu sagen, dass mit der Harmonisierung der Alkoholsteuer jährlich über 20 Millionen Franken mehr in die Bundeskasse fliessen: Dies kommt von den Alkoholsteuern auf der Inlandproduktion. Auch bei der nächsten WTO-Runde stehen die Exportbeiträge für das Kernobstkonzentrat zur Diskussion. Diese werden wir vermutlich halbieren; der Verhandlungsvorschlag sieht das vor. Auch hier sind mittelfristig ungefähr 12 Millionen Franken frei. Diese sollten nach meiner Meinung in die Verarbeitungszulage umgelagert werden.

Die Landwirtschaftspolitik der Schweiz hat nach dem Verfassungsauftrag den Anspruch auf Multifunktionalität. Das beinhaltet die Schonung der Umwelt, aber auch den Erhalt des Landschaftsbildes. Damit sind auch die Direktzahlungen begründet und berechtigt. Wenn sie ihre Wirkung aber nicht erreichen, wie das beim Erhalt der Hochstamm-Obstbäume ausgewiesen ist, sind wir als Gesetzgeber verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen. Mit der Möglichkeit der Verarbeitungszulage schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Pflege und der Erhalt der Hochstamm-Obstbäume wieder besser abgegolten werden. Wir stellen damit die Weichen richtig und schaffen auch Anreize, damit wieder junge Obstbäume gepflanzt werden; dies im Interesse der Umwelt, des Landschaftsbildes, aber auch der gefährdeten Vogelwelt.

Ich bitte Sie deshalb, für die Minderheit zu stimmen.