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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-04

Wortprotokoll

Ich komme zur Stellungnahme des Bundesrates in diesem Block. Die beiden Messgrössen in der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", die Ihre Finanzkommission beantragt, empfiehlt Ihnen auch der Bundesrat zur Annahme. Wir sind damit einverstanden. Sodann gibt es eine weitere Messgrösse in der Leistungsgruppe 1, "Asyl und Rückkehr", in Zusammenhang mit den Qualitätsstandards im Bereich Unterbringung. Auch hiermit ist der Bundesrat einverstanden.

Dann komme ich zum Antrag der Minderheit I (Wyss), der die Frage der Ordentlichkeit betrifft. Es wurde bereits von den Fraktionssprechenden gesagt, dass die Ausserordentlichkeit wirklich ausserordentlich ist und dass der ausserordentliche Betrag auch wieder abgebaut bzw. zurückbezahlt werden muss. Dabei geht es nicht einfach um die Frage, ob Druck aufs Budget gemacht wird oder nicht, sondern der Bundesrat hält sich ans Recht. In der Standortbestimmung im Februar dieses Jahres hatte er noch nicht vor, so viel ordentlich zu verbuchen, wie er das jetzt vorsieht, weil die Einnahmen damals schlichtweg nicht so waren bzw. die ganze Budgetsituation nicht so war, dass das möglich gewesen wäre. Mitte Jahr konnte der Bundesrat dann die Einnahmen nach oben korrigieren, weshalb er auch einen grösseren Betrag als ordentliche Ausgabe eingestellt hat, so wie das eigentlich auch in der Gesetzgebung vorgesehen ist.

Die Ausserordentlichkeit kann nicht ad libitum weitergeführt werden. Frau Bürgin hat zu Recht gesagt, dass das jetzt vorhersehbar, planbar und keine Überraschung mehr ist. Der Bundesrat hat aber auch gesagt, dass es anders wäre, wenn es überraschend zu einer neuen, grossen Fluchtbewegung kommen sollte.

Im Übrigen, das passt zwar hier nicht zu diesem Block, aber ich möchte Frau Wyss trotzdem eine Antwort geben: Sie haben die 263 Millionen Franken aus den Einnahmen wegen der neuen Banknotenserie angesprochen, die wir ausserordentlich verbucht haben. Diese sind eben ausserordentlich, weil das eine einmalige Einnahme ist, die nicht jährlich kommt. Die nächste Banknotenserie ist für 2046 geplant; Sie könnten dann vielleicht noch einmal einen Antrag stellen.

Wir kommen zur Frage der Sozialhilfe für Asylsuchende. Ich bitte Sie hier, die Minderheit II (Kälin), gemäss Bundesrat, zu unterstützen. Hier geht es um die Sozialhilfepauschalen und damit um stark gebundene Ausgaben. Das sind also Ausgaben, die gesetzlich festgelegt sind. Wir haben hier die Situation, dass die Kantone, gestützt auf die Gesetzgebung, Anrecht auf diese Sozialhilfepauschalen haben. Wenn man hier bewusst zu tief budgetiert, dann müssen die notwendigen[NB]Mittel[NB]nachher[NB]über[NB]Nachtragskredite[NB]beantragt[NB]werden.

Dann bitte ich Sie ebenfalls, den Minderheitsantrag III (Sollberger) abzulehnen, obwohl Frau Sollberger an und für sich recht hat. Es ist so, dass die Ausserordentlichkeit in die Ordentlichkeit überführt werden muss, und das so schnell wie möglich. Sie kennen aber die Budgetsituation: Wenn man diesem Antrag zustimmen würde, dann würde der ganze Betrag, der hier zur Streichung respektive zur ordentlichen Budgetierung beantragt ist, diese 700 Millionen Franken, auf einen Schlag im Budget fehlen und müsste anderweitig kompensiert werden.

Sodann bitte ich Sie ebenso, den Antrag der Minderheit I (Bürgi Roman) abzulehnen. Hier geht es darum, dass wir, nachdem der Schutzstatus S bis 2025 verlängert wurde, weiterhin die finanziellen Mittel dazu haben. Die Ausgaben in diesem Bereich sind nicht kurzfristig steuerbar.

Bei den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren beantragt die Kommission eine Kürzung von 85 Millionen Franken. Der Bundesrat ist hier einverstanden, es können ab 2025 verschiedene Bundesasylzentren geschlossen werden.

Dann bitte ich Sie, bei der Position "Integrationsmassnahmen Ausländer" den Antrag der Minderheit I (Bürgi Roman) abzulehnen. Hier geht es um den Mittelbedarf für die Auszahlungen an die Kantone für das Programm S, was direkt abhängig vom Bestand der Personen mit aktivem Schutzstatus ist. Für das Programm S sind jeweils 204 Millionen Franken bzw. noch 129 Millionen Franken bis 2028 berücksichtigt. Diese Integrationspauschalen sind stark gebunden, das heisst gesetzlich festgelegt.

Weiter bitte ich Sie, bei derselben Position den Antrag der Minderheit II (Kälin) abzulehnen. Der Rückgang der im Voranschlag 2025 vorgesehenen Mittel für "Integrationsmassnahmen Ausländer" gegenüber dem Vorjahr ist keine Kürzungsmassnahme des Bundesrates, sondern geht allein auf die Anpassung des Mengengerüsts im Asylbereich zurück.

Bei der Position "Beitrag an die Erweiterung der EU" bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Sollberger abzulehnen. Sie wissen, dass die Schweiz und die EU am 30.[NB]Juni 2022 das Memorandum of Understanding zum zweiten Schweizer Beitrag unterzeichnet haben. Hier geht es um die Eckwerte des Beitrags, zudem haben wir einen Verpflichtungskredit. Mit diesem Verpflichtungskredit sollen Partnerländer in ihren Anstrengungen unterstützt werden, ihre Strukturen und Verfahren für die Aufnahme und den Aufenthalt von Schutzsuchenden zu stärken. Das Kooperationsabkommen mit Zypern und Griechenland wurde im Oktober 2022 unterzeichnet, jenes mit Italien im Mai 2024. Die beantragten Kürzungen sowohl für den Voranschlag 2025 als auch für den Finanzplan hätten zur Folge, dass der Bundesrat die finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des Memorandum of Understanding sowie der darauf basierenden Umsetzungsabkommen mit Griechenland, Italien und Zypern nicht einhalten könnte.