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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-04

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-04

Wortprotokoll

Es sind auf den Tag genau sechs Monate vergangen, seit wir in unserem Rat die parlamentarische Initiative 23.478 der WBK-S beraten und die vor 21 Jahren eingeführte und auf acht Jahre befristete Anschubfinanzierung ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert haben. Ich habe diese Verlängerung damals abgelehnt und Ihnen zwei Überlegungen dargelegt, die für mich noch immer gelten. Erstens bin ich der Überzeugung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung nicht Sache des Bundes ist. Soweit sich in diesem Bereich staatliche Aufgaben ergeben, liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen und bei den Gemeinden. Zweitens bezweifle ich noch immer, dass wir mit Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung über eine genügende Verfassungsgrundlage für eine Regelung auf Bundesebene verfügen. Ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Kollege Stark als Sprecher der Minderheit vorgetragen hat, in allen Teilen. Er hat die Bedenken sehr eindrücklich und auch sehr überzeugend formuliert. Ich kann auf weitere Ausführungen dazu verzichten.

Ich beschränke mich auf ein bemerkenswertes Zitat, ein Zitat, das sich im erläuternden Bericht vom 28.[NB]April 2022 der WBK-N zur Vorlage des Nationalrates, die wir ja jetzt weiterberaten, findet. Das Zitat lautet wie folgt: "Die schweizerische Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität." Eigentlich sagt dieses Zitat alles zum Thema, das wir heute beraten. Nun, diesen hehren Anspruch erfüllt die Vorlage, die wir nun diskutieren, immerhin besser als der aus meiner Sicht und auch aufgrund der Überlegungen zum Föderalismus und zur Subsidiarität inakzeptable Entwurf des Nationalrates. Ich attestiere unserer Kommission, dass sie den grössten Kritikpunkten Rechnung trägt und mit dem Antrag, eine Betreuungszulage in der Logik und in der Systematik der Familienzulagen einzuführen, eine tauglichere Idee unterbreitet.

Die Vorlage hat aus meiner Sicht aber zwei Schönheitsfehler. Zum ersten Schönheitsfehler: Wir beschränken uns mit dieser Vorlage, zumindest falls Sie dann in der Detailberatung der Mehrheit folgen, auf die Betreuung in Institutionen oder in Tagesfamilien. Ich anerkenne selbstverständlich die Vollzugsprobleme, die entstehen würden, wenn wir diese Betreuungszulage ausdehnen würden auf die Betreuung in familiennahen oder in verwandtschaftlichen Strukturen, durch Grosseltern usw. Dieses Thema scheint mir sehr wichtig zu sein und ist in dieser Diskussion, zumindest in der Eintretensdebatte, noch zu kurz gekommen. Was die Grosseltern in unserem Lande für die Betreuung der Kinder leisten, hat eine immense gesellschaftliche Bedeutung, und diese Leistung der Grosseltern wird heute zu wenig wertgeschätzt. Nochmals, ich sehe selbstverständlich die Vollzugsprobleme bei einer Ausdehnung: Umsetzung und Kontrolle werden sehr schwierig, und es kann Mitnahmeeffekte geben. Diesbezüglich bin ich aber gespannt auf die Detailberatung.

Zum zweiten Schönheitsfehler: Wenn ich Gespräche führe mit jungen Eltern, die vor der Frage stehen, wie sie die Betreuung organisieren und welchen Beschäftigungsgrad sie - Vater und/oder Mutter - jeweils weiterführen wollen, dann kommt immer das Argument der Steuern. Die Steuerprogression ist ein ganz wesentlicher Punkt, der junge Eltern davon abhält, ein grösseres Pensum zu übernehmen, weil es sich finanziell einfach zu wenig lohnt. Hier führt die Betreuungszulage zwar zu einer leichten Verbesserung, aber die jungen Eltern haben dann auch weniger Abzugsmöglichkeiten und kommen entsprechend in eine höhere Progression. Das ist ein Thema, das mich noch etwas umtreibt.

Trotz diesen grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber einer Bundesregelung werde ich mich beim Eintreten enthalten. In der Detailberatung zum neuen Bundesgesetz werde ich mich aber allen Streichungsanträgen anschliessen.

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