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Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · 2003-06-12

Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission und folgt damit der Version des Ständerates.

In Artikel 48a geht es ja bekanntlich um die Frage, ob und wieweit interkantonale Verträge allgemein verbindlich erklärt werden können. Es geht darum, dem Bund auf Verfassungsstufe die Kompetenz zu übertragen, bei Bedarf aktiv zu werden. Wir unterstützen diese Allgemeinverbindlicherklärung.

Man kann aus der Sicht der Minderheitsposition, aus ganz streng föderalistischer Sicht, auf der einen Seite natürlich zu Recht sagen: "Wir als Kantone sind wir, und uns hat niemand dreinzureden, was wir zu tun und zu lassen haben!" Aber das ist natürlich letzten Endes ein Killerargument, das man immer wieder bringen kann. Wer so argumentiert, muss auf der anderen Seite aber auch streng föderalistisch argumentieren und weiter sagen: "Wir sind wir, und wir finanzieren unsere Aufgaben selber, die wir erfüllen, und bestimmen auch, welche Aufgaben wir erfüllen." So ist es ja nicht, und deshalb sind wir auch hier und diskutieren über den Finanzausgleich.

Der neue Finanzausgleich ist ja gerade per definitionem ein Werk, das eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen festlegt und damit in einem gewissen Sinne natürlich auch zwischen den Kantonen. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass auch die interkantonale Zusammenarbeit gestärkt werden muss, wenn der NFA greifen soll. Es ist auch unbestritten und offensichtlich, dass die interkantonale Zusammenarbeit in Zukunft zunehmen und stärker werden wird, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Wenn dem so ist und vermehrt Aufgaben auf regionaler Ebene gelöst werden müssen, dann braucht es ein Instrument bzw. ein Gremium, das die Kantone dazu verpflichten kann, jenseits der Freiwilligkeit eine Aufgabe gemeinsam und regional zu lösen. Wie die Kantone das tun, ist dann materiell ihre Sache; das ist auch richtig so.

Wenn nun der Bund hier aktiv werden soll, so ist klar festgelegt, wie und vor allem in welchen Aufgabengebieten. Wenn Sie diese Aufgabengebiete durchschauen, dann sehen Sie ganz klar, dass dies auch heute die heissen Kartoffeln sind, die zwischen den Kantonen hin und her geschoben werden. Es ist wichtig, dass wir hier eine Lösung finden. Die Voraussetzungen, unter welchen der Bund aktiv werden kann, sind klar geregelt. Die Hürden sind hoch, es gibt klar definierte Aufgabenbereiche, die nur vom Souverän ergänzt oder gekürzt werden können. Es gibt weiter ein hohes Mindestquorum, ein Anhörungsrecht der betroffenen Kantone, eine zeitliche Begrenzung der Allgemeinverbindlichkeit, eine Regelung der Aufhebung und ein Klagerecht vor Bundesgericht usw.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bund von diesem Recht Gebrauch machen wird, wird wohl auch eher gering sein, denn man kann davon ausgehen, dass es die Kantone tunlichst zu vermeiden versuchen, dass der Bund aktiv werden muss; deshalb wird dem Artikel vor allem auch eine präventive Wirkung zukommen. Es ist denn auch signifikant, dass die Kantone selber in der Vernehmlassung diesen Artikel durchaus begrüsst haben, denn sie wissen genau: Wenn sie bei diesen Aufgaben, die dann dort auch spezifisch aufgelistet sind - z. B. Strafvollzug, kantonale Universitäten -, nicht lernen zusammenzuarbeiten, dann werden sie über kurz oder lang sämtliche Kompetenzen verlieren, und zwar nicht, indem sie sie kantonal alleine wahrnehmen können, sondern indem sie nachher auf Bundesebene via Bundesgesetz geregelt werden. Ich glaube, genau das gilt es zu verhindern. Letzten Endes ist die Allgemeinverbindlicherklärung eher eine Stärkung des Föderalismus, wenn man das mittel- und längerfristig ansieht, und nicht eine Schwächung.

Nun hat sich die Kommission auch über Alternativen Gedanken gemacht; man hat Alternativen geprüft. Eine Alternative war z. B. die Verfassungsgerichtsbarkeit. Sie kommt aber aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht infrage. Wir glauben nicht, dass es in unserem föderalistischen System die richtige Lösung ist, wenn derartige Fragen durch das Bundesgericht geregelt werden sollen. Man hat auch prüfen lassen, ob z. B. eine Beteiligungspflicht oder Motivation allein via finanzielle Anreize machbar wäre. Man hat dies an einigen Beispielen durchgespielt und gesehen, dass es in dieser Form nicht durchgängig möglich wäre. Das heisst konkret: Die Allgemeinverbindlicherklärung ist in dieser Situation die beste Lösung.

Wir bitten Sie deshalb, der Version der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.