Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-05
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-05
Wortprotokoll
Die UREK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 11.[NB]Oktober dieses Jahres diese von ihr selber am 21.[NB]März dieses Jahres eingereichte Motion ein zweites Mal beraten. Unser Rat hatte sie am 28.[NB]Mai 2024 angenommen. Der Nationalrat nahm die Motion ebenfalls an, allerdings in einer abgeänderten Fassung. Der Bundesrat hatte die Motion in der ursprünglichen Fassung zur Ablehnung empfohlen. An der Kommissionssitzung vom 11.[NB]Oktober dieses Jahres hat die Vertretung der Verwaltung signalisiert, dass sich der Bundesrat mit der nationalrätlichen Fassung einverstanden erklären könne. Ob dem nun so ist, wird uns Bundesrat Rösti gleich mitteilen können.
Ihnen liegt der Kommissionsbericht vor. Auch wenn kein Minderheitsantrag vorliegt, möchte ich Ihnen die Hintergründe und die Überlegungen der Kommission kurz darlegen. Im Rahmen der mit den Schlussabstimmungen vom 27.[NB]September dieses Jahres abgeschlossenen Beratungen zur Revision des Umweltschutzgesetzes hatte der Nationalrat beschlossen, die VOC-Lenkungsabgabe abzuschaffen. VOC steht für "flüchtige organische Verbindungen", die als Lösungsmittel z.[NB]B. in Farben, Lacken, Reinigungsmitteln und in der Industrie verwendet werden und dabei in die Luft gelangen. Da VOC Vorläuferschadstoffe des gesundheitsschädlichen Ozons und Feinstaubs sind, wird mit einer Lenkungsabgabe ein Rückgang dieser Emissionen angestrebt. Dies mit Erfolg: Die Lenkungsabgabe hat seit ihrer Einführung für einen deutlichen Rückgang der Emissionen gesorgt.
Aus diesem Grund wurde schon wiederholt die Frage aufgeworfen, ob es diese VOC-Abgabe noch braucht. Unsere Kommission und unser Rat hatten zwar den Überprüfungsbedarf anerkannt, es jedoch einstimmig abgelehnt, bereits im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes die Abschaffung der VOC-Abgabe zu beschliessen. Die Kommission beantragte Ihnen stattdessen mit der Kommissionsmotion 24.3388, dies separat anzugehen. Diesem Antrag sind Sie am 28.[NB]Mai gefolgt. Der Nationalrat seinerseits ist danach unserem Beschluss an sich auch gefolgt und hat ebenfalls darauf verzichtet, im Rahmen der USG-Revision die Aufhebung der VOC-Abgabe zu beschliessen.
Mit der vorliegenden Motion in der ursprünglichen Fassung sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine separate Vorlage zur Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC zu unterbreiten. Unser Rat wollte dem Bundesrat damit bewusst die Möglichkeit eröffnen, die Vor- und Nachteile der Abgabe darzulegen und eine Vernehmlassung zu deren Aufhebung durchzuführen. Der Nationalrat nahm diese Überlegung auf und änderte die Motion entsprechend ab: Auf den [PAGE 1091] Auftrag an den Bundesrat, eine Vorlage zur Aufhebung der VOC-Abgabe auszuarbeiten, soll vorerst verzichtet werden. Stattdessen soll der Bundesrat in einem ersten Schritt beauftragt werden, die Lenkungswirkungen der Abgabe vertieft zu analysieren und mögliche Alternativen zu prüfen, welche dieselbe Schutzwirkung aufweisen und ohne zusätzliche Belastung für die betroffenen Unternehmen und für die öffentlichen Haushalte umgesetzt werden können. Die Ergebnisse dieser Analyse bzw. Prüfung sollen dem Parlament in einem Bericht dargelegt werden. Über allfällige weitere Schritte soll somit erst danach entschieden werden.
Ihre Kommission unterstützt diese Änderung der Motion einstimmig. Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion in der durch den Nationalrat geänderten Fassung anzunehmen, und bin gespannt darauf, ob Bundesrat Rösti uns erklären wird, dass er sich mit der abgeänderten Version jetzt ebenfalls einverstanden erklären kann.