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Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-05

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-05

Wortprotokoll

Unsere fleissige Schwesterkommission, die UREK-N, möchte mit einer Motion die regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben. Sie reichte die Motion am 14.[NB]Mai 2024 ein. Diese wurde im Nationalrat einstimmig angenommen. Auch der Bundesrat ist offensichtlich dafür. Die Motion beauftragt den Bundesrat, mit einer Anpassung der Abfallverordnung die erforderliche Rechtssicherheit herzustellen, damit die Rückgewinnung von Zink in der Schweiz vorangetrieben werden kann.

Hintergrund des Ganzen ist folgender: In Zuchwil ist eine Anlage der Swiss Zinc AG in Planung. Zuchwil liegt im Kanton Solothurn, etwa fünf Kilometer von Gerlafingen entfernt, glaube ich. Der Kanton Solothurn ist also ein Hub der Recyclingindustrie in der Schweiz und äusserst wichtig für die[NB]Kreislaufwirtschaft, die wir in diesem Rat ebenfalls bereits beraten haben. Die Swiss-Zinc-Anlage soll dereinst aus der gewaschenen Filterasche sämtlicher Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) durch einen elektrochemischen [PAGE 1092] Prozess Zink zurückgewinnen. Hinter der Swiss Zinc AG stehen die Schweizer KVA-Betreiber. Ziel ist die möglichst gesamthafte Verarbeitung der gewaschenen Filterasche aus den KVA.

Rückstände aus der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen unterstehen dem Abfallmonopol. Dies zumindest ist die Ansicht der Kommissionen und des Bundesrates. Die Kantone sind mit dem Entsorgungsmonopol gemäss Artikel 31b USG befugt und verpflichtet, die Siedlungsabfälle zu entsorgen. Nun gibt es aber die Weko, und das Weko-Sekretariat hat hier eine andere Auffassung. Es ist der Auffassung, die gewaschenen Filteraschen unterstünden nicht dem Entsorgungsmonopol, und stellt in einer Vorabklärung zur Swiss Zinc AG Anhaltspunkte für potenziell unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen fest. Damit könnte die Swiss Zinc AG nicht alle diese Filteraschen behandeln. Die Swiss Zinc AG würde aus der Sicht der Weko eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Dieser Auffassung sind aber weder der Bundesrat noch die Kommissionen.

Wir beantragen Ihnen, die Kommissionsmotion der UREK-N anzunehmen und den Bundesrat damit aufzufordern, die entsprechende Änderung der Abfallverordnung vorzunehmen und so eindeutig festzulegen, dass Rückstände aus den KVA Siedlungsabfälle sind und dem Siedlungsabfallmonopol unterstehen. Dadurch ist die Entsorgung in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone und untersteht nicht dem Wettbewerbsrecht und damit auch nicht der Sichtweise des Weko-Sekretariats. Es gibt keinen Minderheitsantrag.