Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-12
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-12
Wortprotokoll
Grundsätzlich unterstützt die SVP-Fraktion selbstverständlich die Absicht, den Grundsatz der Subsidiarität in der Bundesverfassung zu verankern. Dieser Grundsatz gehört nämlich seit längerer Zeit, seit Bestehen unseres Bundesstaates, zum Grundverständnis staatlichen Handelns. Leider wird er nicht immer so verstanden. Es ist damit aber auch ein wichtiger politischer Hinweis, worum es eigentlich im Reformprojekt NFA geht.
Nun stellt sich die Frage, ob dieser Grundsatz unter den allgemeinen Bestimmungen - also in Artikel 5a - oder unter dem Titel "Bund, Kantone und Gemeinden" eingebaut werden soll, dort, wo die Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht wird. Hier kann man geteilter Ansicht sein. Wir haben uns in der SVP-Fraktion in der Mehrheit dafür entschieden, dass er unter Artikel 43a aufgeführt werden soll, weil damit explizit zum Ausdruck gebracht wird, dass nur Aufgaben an eine übergeordnete Staatsebene transferiert werden sollen, welche nicht besser und effizienter auf einer unteren Stufe erledigt werden können. Absatz 1a von Artikel 43a steht in einem engen Zusammenhang mit den anderen Absätzen dieses Artikels, insbesondere mit Absatz 1. Wenn wir die Bestimmung dort einordnen, wollen wir auch zum Ausdruck bringen, dass die Autonomie der Kantone in der Behandlung ihres Verhältnisses zu den Gemeinden gewährleistet bleibt.
Daher bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
In Absatz 1 wird ja die Übernahme von Aufgaben durch den Bund geregelt. Hier unterstützt die SVP-Fraktion die Minderheit II (Scherer Marcel). Der Einschub "welche die Kraft der Kantone übersteigen" ist unserer Ansicht nach überflüssig und auch ziemlich schwammig. Was heisst er? Ist damit ein Kanton gemeint oder eine Vereinigung von Kantonen? Die Bundesverfassung, davon sind wir überzeugt, muss klare, prägnante und kurze Aussagen machen. Die Minderheit II tut dies. Dieser Artikel steht, wie ich gesagt habe, im [PAGE 955] Zusammenhang mit dem Grundsatz der Subsidiarität. Falls der Antrag der Minderheit II abgelehnt werden sollte, wird daher die SVP-Fraktion der Mehrheit, d. h. der ständerätlichen Lösung, zustimmen.
Eine Streichung dieses Passus in der Bundesverfassung, wie das die Minderheit III (Fässler) verlangt, kommt für uns nicht infrage. Für uns stellt sich lediglich noch die Frage, ob im Rahmen der Differenzbereinigung allenfalls die Absätze 1a und 1 von Artikel 43a zusammengeführt werden könnten. Auf alle Fälle wäre dies zu prüfen.
Noch ein Wort zur Minderheit III, was die Absätze 2 und 3 betrifft: Ich glaube, wenn wir die interkantonale Zusammenarbeit auf Verfassungsstufe regeln wollen, dann müssen wir auch gewisse Rahmenbedingungen dafür schaffen. Auch die SVP ist für Solidarität. Aber wenn wir diese Rahmenbedingungen nicht schaffen, dann treten immer wieder - davon bin ich überzeugt - Schwierigkeiten auf, wenn die interkantonale Zusammenarbeit gefragt ist.
Darum stimmen wir hier mit der Mehrheit respektive mit dem Bundesrat.