Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-09
Wortprotokoll
Vielleicht spreche ich auch gleich zur Kürzung um 40 Millionen Franken, die auch noch zur Diskussion stehen wird. Der Bundesrat lehnt beide Minderheitsanträge Herzog Eva ab. Wie Frau Herzog gesagt hat, haben wir tatsächlich 1,5 Prozent Teuerung eingestellt. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Teuerung auszugleichen. Dabei ist die finanzielle und wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.
Sie sagen nun, der Teuerungsausgleich solle 0,75 Prozent betragen. Von den Sozialpartnern wird das nicht sehr geschätzt, erachten sie es doch als Regel, dass der Bundesrat die Teuerung mit ihnen verhandeln kann. Es ist natürlich schon so: Wenn die Kredite nicht zur Verfügung stehen, kann der Teuerungsausgleich nicht so bezahlt werden, wie er vom Bundesrat angedacht ist. Hinzu kommt - darauf möchte ich ebenfalls aufmerksam machen -, dass wir im Entlastungspaket Einsparungen im Eigenbereich in Höhe von 300 Millionen Franken vorsehen. Davon sollen zwei Drittel, also 180 Millionen Franken, beim Personal eingespart werden, namentlich bei den Besoldungsmassnahmen und Anstellungsbedingungen. Das wird mehr sein als das, was Sie nun hier verlangen, wenn auch erst ab 2026.
Wir stehen mit den Sozialpartnern im Gespräch. Die Personalverbände wissen, dass auch das Personal seinen Beitrag leisten muss. Trotzdem zieht es der Bundesrat an und für sich vor, das geregelt und im Gespräch mit den Sozialpartnern tun zu können. Sollten Sie nun dieser und auch der anderen Kürzung zustimmen, dann werden wir das - das ist meine Botschaft, dies habe ich auch schon in der Finanzkommission gesagt - dem Entlastungspaket 2027 anrechnen. In Bezug auf die 300 Millionen Franken Einsparungen im[NB]Eigenbereich[NB]kann[NB]man[NB]dann nicht sagen, man wolle das zwei- oder dreimal so machen. Man würde das nun vorziehen.