Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat anerkennt zwar das Bemühen der Finanzkommission, ein Konzept vorzulegen, das eine Gegenfinanzierung vorsieht; er anerkennt auch das Bemühen - ich habe es erwähnt -, die Schuldenbremse einzuhalten. Trotzdem habe ich bereits beim allgemeinen Votum darauf hingewiesen, dass dieses Gegenfinanzierungskonzept nicht optimal ist, weil es weder nachhaltig ist noch die Planungssicherheit wirklich stabilisiert oder verbessert. Ich verzichte jetzt darauf, auf alle Positionen einzugehen, die Sie für das Konzept in Betracht ziehen, denn das dürfte für Sie wahrscheinlich von geringem Interesse sein.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass einiges, was Sie zur Kürzung heranziehen, aus dem Entlastungspaket genommen wird, beispielsweise das Einfrieren der IZA-Ausgaben, die Kürzung bei der Baukultur oder die Kürzung der Eigenausgaben. Vieles ist bereits im Entlastungspaket angedacht. Ich bin nicht dagegen, dass Sie es hier kürzen. Aber dann steht es nicht mehr als Volumen im Entlastungspaket 2027 zur Verfügung. Ich habe es vorhin bereits gesagt: Mit diesem Wachstum der Armeeausgaben wird die Finanzplanung einfach "hinten raus" noch einmal stärker belastet werden.
Sie ziehen auch Massnahmen bei Ausgaben in Betracht, die stark gebunden sind, zum Beispiel die Globalpauschalen im Migrationsbereich. Diese fussen auf einer gesetzlichen Grundlage. Solange nichts geändert wird, haben die Kantone Anspruch auf diese Pauschalen. [PAGE 1114]
Ich möchte aber noch kurz - ich habe versprochen, nicht allzu lang zu werden - auf diese einnahmenseitige Massnahme der OECD-Mindeststeuer eingehen. Diese scheint mir nicht wirklich auf einer stabilen Grundlage zu stehen. Sie haben diese Einnahmequelle ab 2027 mit 400 Millionen Franken eingestellt. Es ist nach wie vor so, dass wir davon ausgehen, dass diese Ergänzungssteuer einen Ertrag von etwa 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken ergibt, wovon 25 Prozent beim Bund eingestellt werden sollen. Aber daraus muss man auch noch Mittel für den Finanzausgleich abziehen. Wenn wir über 400 Millionen Franken sprechen, gehen 150 Millionen Franken davon in den Finanzausgleich.
Was man nicht vergessen darf: Es handelt sich dabei um Schätzungen. In den Kantonen hat sich die Situation so entwickelt, dass die Unternehmenssteuern nur noch in Luzern und Zug wirklich unter 15 Prozent liegen. Das schmälert natürlich die Ertragsbasis. Hier muss man einfach aufpassen, dass man nicht einer Fata Morgana aufsitzt. Denn die Kantone Genf, Waadt, Schaffhausen, Neuenburg und Basel-Stadt werden die kantonalen Unternehmenssteuern per 2025 auf 15 Prozent oder knapp 15 Prozent erhöhen. Das schmälert die Ertragsbasis - davon abgesehen, dass sich auch noch zeigen muss, was die USA bezüglich OECD-Mindeststeuer unternehmen. Die USA haben diese Entwicklung ja angestossen, dann aber nicht mitgemacht. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es unter der Trump-Administration zu Veränderungen kommen könnte. Wir wissen also nicht, ob es diese Steuer - tatsächlich und stabil - auch noch in einigen Jahren geben wird.
Dann noch ein rechtlicher Aspekt: Sie können das ändern, aber in der Übergangsbestimmung der Bundesverfassung steht, dass die Mittel, die der Bund einnimmt, für die Standortförderung und den Finanzausgleich zu verwenden sind. Sie können das natürlich schon ändern. Wir haben ja die Vorgabe, dass wir ein Gesetz innerhalb von sechs Jahren vorlegen. Wir waren immer der Ansicht, dass man warten muss, bis man einmal Erträge hat. Die ersten Erträge werden 2026 kommen. Sie können auch den Schlüssel ändern, das ist legitim. Man kann das diskutieren, aber man muss dem Volk dann auch sagen, dass man einen anderen Zweck vorsieht.
Armeefinanzierung ist keine Standortförderung; das stand in der Botschaft, das steht in der Verfassung, das wurde auch im Abstimmungskampf so gesagt. Auch hier haben wir noch einmal ein Finanzierungsproblem, weil der Bundesrat diese Mittel, wenn sie denn kommen sollten, eigentlich für die Dekarbonisierung, für die Bildung und Forschung sowie die Digitalisierung vorgesehen hat, wo wir auch Lücken in den Finanzplänen haben. Das heisst, das Geld wird noch einmal fehlen.
Ich sage einfach, man kann denselben Franken nicht zwei-, drei- oder viermal ausgeben. Ich bitte Sie, das zu bedenken. Das gilt nicht für 2025, aber man muss sich einfach bewusst sein, dass dieses Finanzierungskonzept so nicht stabil ist.