Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2024-12-09
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-09
Wortprotokoll
Bei diesem Antrag geht es um einen vergleichsweise sehr kleinen Betrag, wenn man ihn ins Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt setzt, und da kann auch ein Finanzpolitiker mal über seinen Schatten springen. Vor allem geht es um Mittel, die ganz direkt Hunderttausenden Sportlerinnen und Sportlern unseres Landes zugutekommen, auf allen Alters- und Leistungsstufen; es sind Breitensportlerinnen und Breitensportler, in erster Linie Kinder und Jugendliche. Und zwar geht es um Geld, das diese beim Aufwand, den sie für ihre Trainings- und Wettkämpfe haben, direkt entlastet. Wir sprechen von der Nutzung dieser Nasak-Anlagen, also Sportanlagen von nationaler Bedeutung, in all Ihren Kantonen oder in vielen Kantonen, die hier vertreten sind. Seit 2020 investiert der Bund nicht nur in die Infrastruktur, sondern, mein Vorredner hat es gesagt, auch etwa 10 Millionen Franken jährlich, um den Betrieb dieser Nasak-Anlagen - den Trainings- und Wettkampfbetrieb, der eben nur dank einem riesigen Aufwand von diesen Betreibern kostendeckend organisiert werden kann - zu vergünstigen.
Die gesetzliche Grundlage wurde erst 2019 auf Anstoss der Motion Engler 18.4150 geschaffen. Den Betreibern dieser Nasak-Anlagen ist es möglich, ihre Infrastruktur dank diesen Bundesbeiträgen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung zu stellen. Eine Auswertung aus dem letzten Jahr zeigt, dass die Hälfte der Sportverbände - wie gesagt, mit Hunderttausenden Sportlerinnen und Sportlern - profitiert. Da leistet der Bund also einen sehr wertvollen Beitrag zur Entwicklung des Sports, eben auch des Breitensports und nicht nur des Spitzensports. Das ist ja genau die Motivation, weshalb sich der Bund bereits vorgelagert für den Bau der Infrastrukturen engagiert. Eine wirksame Sportförderung ist das Motiv, und dasselbe gilt bei den Betriebsbeiträgen. Wenn die Anlagen den Nutzerinnen und Nutzern zu günstigen Tarifen zur Verfügung stehen, dann verhindert dies, dass Trainingscamps und Wettkämpfe entweder gar nicht stattfinden oder dass sie irgendwo stattfinden, wo es vielleicht günstiger ist, zum Beispiel im benachbarten Ausland, und das wollen wir bestimmt alle nicht.
Wenn der Bund schon in den Bau von Anlagen investiert, dann sollen diese auch intensiv genutzt werden, nur so haben die Investitionen eine nachhaltige Wirkung, und das muss wirklich unser Ziel sein. Wenn nun der Unterstützungsbeitrag von 10 Millionen Franken um mehr als 2 Millionen Franken gekürzt würde, dann scheint mir dies keine Lappalie zu sein, sondern es ist eher unverhältnismässig, und es löst eine Negativspirale aus.
Auch die Kurzfristigkeit ist ein wichtiges Argument, weshalb ich Sie bitte, der Mehrheit zu folgen. Die Sportverbände und -vereine haben für 2025 bereits geplant und ihre Budgets erstellt. Die Tarife sind wahrscheinlich auch schon kommuniziert, die Reservationen sind gemacht. Also liegt es im Interesse des Sports, der Sportförderung, dass der Betrag hier gleich bleibt.
Nochmals zurück zu den Finanzpolitikern: Bei der Ausarbeitung dieses Mehrheitsantrages wurde sehr sorgfältig darauf geachtet, dass diese minimale Erhöhung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates andernorts kompensiert wird, wo das Geld vielleicht nicht ganz so einen konkreten Nutzen bringt wie hier. Sie können also mit gutem Gewissen der Mehrheit zustimmen.