Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-12-09
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-09
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion zu diesem Block 1.
Wie schon mein Vorredner gesagt hat, geht es in diesem Kostendämpfungspaket um zwei wirklich gewichtige Themen, die eben zur Kostendämpfung beitragen. Unserer Ansicht nach besteht in diesem Block 1 mit unseren Minderheitsanträgen durchaus zusätzliches Potenzial. Ich bitte Sie, dieses auszuschöpfen.
Ich beginne mit der Minderheit de Courten zu Artikel 29 Absatz 3, hier geht es um die Leistungen der Hebammen: Ich möchte Sie bitten, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist durchaus richtig, dass wir die Kompetenzen der Hebammen erweitern. Das wird nicht zu einer Mengenausweitung führen. Vielmehr müssen sich ja auch sie an die Verordnung halten. Das ist einfach eine Tatsache. Dies wurde aber nicht nur, wie gesagt worden ist, von Kinderärztinnen und Kinderärzten zum Teil kritisch beurteilt, sondern von vielen von ihnen auch sehr begrüsst, weil diese Praxen allesamt überlastet sind. Es gibt zu wenig Kinderärztinnen und Kinderärzte in unserem Land. Darum sollten wir dort, wo Hebammen die fachlichen Kompetenzen haben, diese ihnen auch zugestehen und eine Erweiterung vornehmen. Im Grundsatz haben wir dieser Bestimmung ja schon zugestimmt. Nun geht es in der Differenzbereinigung noch um eine leichte Erweiterung, die durchaus Sinn ergibt. Es geht hier auch darum, effizient arbeiten zu können und Kinderärztinnen und Kinderärzte möglichst zu entlasten.
Dann komme ich zu den Netzwerken zur koordinierten Versorgung. Hierzu haben Sie ja schon die Minderheitssprecherin, Frau Mattea Meyer, gehört. Die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich diesen Minderheitsantrag. Es geht ja nicht darum, die bestehenden Netzwerke irgendwie zu tangieren. Das wurde auch immer wieder gesagt, auch von der Verwaltung; ich gehe davon aus, dass die Frau Bundesrätin das noch einmal ausführen wird. Es soll vielmehr zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, Netzwerke zur koordinierten Versorgung eigens als Leistungserbringerinnen und -erbringer festzuhalten. Netzwerke, die aber schon bestehen - Herr Hess hat Beispiele genannt, die er selber als Verwaltungsratspräsident der besagten Versicherung aufgebaut hat -, sind nicht tangiert. Vielmehr soll einfach eine neue Möglichkeit geschaffen werden, was durchaus Sinn ergibt. Ich glaube nämlich, dass wir in der Sache keine Differenz haben. Die koordinierte Versorgung ist wichtig, sie ist gut und stellt insbesondere auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen eine Verbesserung dar. In diesem Sinn wirken solche Netzwerke eben auch kostendämpfend. Darum wollen wir diese Erweiterung ermöglichen, wonach auch nichtärztliche Netzwerke stärker unterstützt werden, auch wenn der Ständerat hier ja grundsätzlich gewisse Einschränkungen macht. Die ständerätliche Version ist eine Kompromisslösung. Wir nehmen das auf und unterstützen diese Lösung. Ich bitte Sie sehr, das auch zu tun.
Ich komme zu Artikel 42 Absatz 3 und zum Minderheitsantrag Crottaz bezüglich der Rechnungsstellung und zu Ziffer III, "Übergangsbestimmungen". Bezüglich der Rechnungsstellung möchte ich Sie bitten, den Antrag der Minderheit Crottaz, zu dem Frau Kollegin Crottaz schon Ausführungen gemacht hat, zu unterstützen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Dieser Rat hat schon einmal beschlossen, dass Zeit und Dauer der Konsultation auf der Rechnung festgehalten sein sollen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Rechnungsstellung nicht korrekt erfolgt. Wenn Datum und Zeit bzw. die Dauer festgehalten sind, können die Patientinnen und Patienten das besser überprüfen. Wenn das nicht festgehalten ist und nur Taxpunktwerte kenntlich sind, kann das viel schlechter überprüft werden. Darum ergibt es Sinn, dies festzuhalten, da man dem nur so nachgehen kann, sollte auf ungerechtfertigter Basis fakturiert worden sein.
Dasselbe gilt auch in Bezug auf Ziffer III, "Übergangsbestimmungen": Man sollte eine Plafonierung der verrechenbaren Taxpunktwerte pro Tag vornehmen. Schliesslich kann es ja nicht sein, dass man sehr viel mehr Taxpunktwerte [PAGE 2228] verrechnet, als pro Tag geleistet werden können. Der Tag hat 24 Stunden, sodass sicher nicht mehr verrechnet werden kann. Ich bitte Sie daher - das ist wirklich im Sinne der Kostendämpfung -, das auch zu unterstützen.
Ich möchte Sie ferner bitten, die weitere Minderheit, die aus den Reihen der SP-Fraktion mitgetragen wird, zu unterstützen. Bei Artikel 43 Absatz 7 empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen.