Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Wir sind hier bei den Übergangsbestimmungen, die regeln, was in der Phase des Übergangs geschieht, bis das Gesetz technisch eingeführt ist. Wir haben grundsätzlich eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Es wurde aber von den Kantonen und von den Anwälten richtigerweise erkannt, dass es einem Kanton die sofortige Einführung ermöglichen würde, wenn wir gewissermassen eine Obergrenze, aber keine Untergrenze vorsehen. Es kann natürlich insbesondere die Anwaltschaft überfordern, wenn ein Kanton hier sehr rasch handelt. Deshalb hat der Nationalrat eine Mindestfrist von einem Jahr beschlossen. Das Einzige, was gewissermassen inhaltlich noch zusätzlich aufgenommen wurde, ist, dass man die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung gestaffelt umstellen könnte.

Es liegt nun ein Einzelantrag Zopfi vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser in der Kommission nicht diskutiert worden ist. Ich überlasse es dann Herrn Zopfi, ihn auszuführen. Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob man die Übergangsfrist - gewissermassen den Schutz des Anwaltsinteresses, in dieser allenfalls zu kurzen Frist nicht überfordert zu werden - noch weiter ausbauen könnte. Das ist eine Diskussion, die man führen kann, die sicherlich wichtig ist. Es wäre durchaus sinnvoll, das allenfalls noch einmal in der Kommission anzusehen.

Deshalb, glaube ich, ist es eine Frage des Geschmacks, wie weit Sie die Interessen während der Übergangsphase schützen wollen, ob Sie hier also mit der Kommission stimmen oder dem Einzelantrag Zopfi zustimmen möchten.