Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-06-13
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit I (Zuppiger). Ich möchte aber meinen Eventualantrag begründen. Falls Sie dem Antrag der Minderheit I nicht zustimmen, bitte ich Sie, mindestens Absatz 3 dieser neuen Verfassungsbestimmung nicht aufzunehmen. Weshalb?
Mein Vorredner hat die Sachlage dargelegt und sie auch begründet. Ein Vertreter der Verwaltung hat die Kommission während ihrer Sitzung zu diesem Thema informiert. Dabei hat er anhand einer Folie den zeitlichen Ablauf eines Projektes aufgezeigt, wenn es ein privater Geometer ausführt. Er hat Folgendes gesagt: "Die Folie zeigt die zeitliche Dauer vom Abschluss eines Projektes des privaten Geometers, bis der Bund seinen Segen dazu gibt. 1993 brauchte man dafür 850 Tage. Auch wir haben uns beispielsweise verbessert, und jetzt sind wir bei weniger als 200 Tagen." Das ist also die Verwaltung. Das gilt für das privatrechtliche Kataster, und jetzt hören Sie gut zu: "Wir können solche Verbesserungen deshalb erzielen, weil Methodenfreiheit" - ich betone: Methodenfreiheit - "besteht. Dazu arbeiten wir mit der Privatwirtschaft zusammen, die unter Konkurrenz steht und die ebenfalls Methodenfreiheit kennt."
Weshalb wollen wir hier regulieren? Weshalb soll der Bund nun Vorschriften erlassen können, die vereinheitlichen, wenn der Vertreter des Bundesamtes die Methodenfreiheit so hochpreist? Ich meine, mindestens Absatz 3 dieser Verfassungsbestimmung sei nicht nötig.
Wenn Sie den Antrag der Minderheit I (Zuppiger) ablehnen, stimmen Sie mindestens meinem Minderheitsantrag zu und streichen Sie Absatz 3.