Hegglin Peter · Ständerat · 2024-12-10
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10
Wortprotokoll
Die vorliegende Standesinitiative wurde am 17.[NB]Oktober 2023 vom Kanton Genf eingereicht. Mit ihr wird vorgeschlagen, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass die Kantone kantonale Einheitskassen errichten und alternative Modelle zur Steuerung der Gesundheitspolitik testen können. Der Ständerat ist Erstrat. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beriet die Standesinitiative am 7.[NB]Oktober 2024 und hörte dabei auch eine Vertretung des Kantons Genf an.
Begründet wird die Forderung nach einer Einheitskasse wie folgt: Die Krankenkassenprämien seien in Genf für das Jahr 2024 um über 9 Prozent angestiegen. Bis Anfang 2024 seien die Krankenkassenprämien im Kanton Genf im Vergleich zur Jahrtausendwende damit um mehr als 160 Prozent gestiegen. Zahlreiche Probleme entstünden durch das aktuelle System mit einer Vielzahl von privaten Krankenkassen, die mit den Reserven der Versicherten spekulieren und in Werbung, jedoch nicht in Prävention und Gesundheitsförderung investieren würden. Weiter habe der für dieses Dossier damals zuständige Bundesrat erklärt, auf kantonaler Ebene neue Krankenversicherungsmodelle testen zu wollen. Bereits die parlamentarische Initiative 14.475 habe verlangt, ein Kanton solle, wenn er dies möchte, eine kantonale Einheitskasse schaffen können.
Nach eingehender Beratung beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Dabei teilt auch die Kommissionsmehrheit das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, den Prämienanstieg schnellstmöglich abzuschwächen und tragende Massnahmen dafür zu definieren.
In den Augen der Kommissionsmehrheit bringt der in der Initiative vorgeschlagene Weg allerdings mehrere Probleme mit sich. So bezweifelt sie, dass die Schaffung von kantonalen Einheitskassen zu substanziellen Einsparungen führen würde. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen machen inzwischen weniger als 5 Prozent des Prämienvolumens aus. Bei Einführung des KVG lagen sie noch bei 8 Prozent. Der Wettbewerb zwischen den Kassen hat zu dieser Kostenreduktion beigetragen; dieser würde mit einer Einheitskasse wegfallen. Auch der Wettbewerb um bessere Servicequalität und Zusatzleistungen zwischen den Anbietern würde wegfallen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass mit Einheitskassen eher die Versorgungsqualität abnimmt und die Kosten eben nicht sinken.
Sollte die Genfer Standesinitiative umgesetzt werden, könnte dies zudem dazu führen, dass einige Kantone öffentliche Einheitskassen schaffen, während andere am bestehenden Wettbewerbssystem festhalten. Es wäre zu befürchten, dass solche parallel bestehenden kantonalen Systeme grosse administrative Schwierigkeiten und Koordinationsprobleme mit sich bringen würden, etwa wenn eine versicherte Person in einen anderen Kanton umzieht. Auch haben sich das Volk und die Kantone bereits in mehreren Volksabstimmungen gegen das Prinzip der Einheitskassen ausgesprochen. Die Kantone haben heute schon die Möglichkeit, eine eigene Krankenversicherung zu gründen, die dann mit bereits existierenden Krankenkassen in Konkurrenz stehen würde.
Weiter haben wir hier im Ständerat erst kürzlich das Postulat Poggia 24.3224, "Umsetzung des KVG. Für die Organisationsfreiheit der Kantone", angenommen. Für die Kommission ist es sinnvoller, den Postulatsbericht des Bundesrates abzuwarten, bevor weitere Massnahmen in diese Richtung ergriffen werden.
Die Kommissionsminderheit erachtet diese Initiative als guten Vorschlag, da durch die Kann-Regelung diejenigen Kantone, die dies wünschen, Einheitskassen schaffen könnten, ohne dass es zur Pflicht für alle würde. Ein solches Vorgehen bietet die Möglichkeit, das Wettbewerbssystem und das System des öffentlichen Monopols zu vergleichen. Die Minderheit wird ihre Haltung sicherlich selber noch ausführlicher darlegen.
Ich empfehle Ihnen, der Standesinitiative - der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung - keine Folge zu geben.