Laubacher Otto · Nationalrat · 2003-06-13
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-13
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit II, den zweiten Satz in Artikel 66 Absatz 1 zu streichen. Es kann nicht Sache des Bundes sein, die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeihilfen zu fördern und Grundsätze für die Unterstützung festzulegen. Zuständig für die Bildung sind die Kantone. Wenn die Kantone auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen anstreben, ist das genau im Sinne der Aufgabenentflechtung, so, wie der NFA dies vorsieht. Die Kantone sollen in der Gestaltung des Stipendienwesens frei sein.
Schon als Abgeordneter im Kantonsparlament ärgerte es mich, wenn vom Bund zu enge Vorschriften erlassen wurden, die jegliche Gestaltungsfreiheit einschränkten. Nur wenn genügend Freiräume gelassen werden, können auf die individuellen Verhältnisse abgestimmte Lösungen gefunden werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.