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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-11

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11

Wortprotokoll

An seiner Sitzung vom 7.[NB]Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verabschiedet. Darin sind zwei hauptsächliche Anpassungen vorgesehen:

Erstens sollen den Kantonen mehr Kompetenzen im Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien eingeräumt werden. Vor der Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit können die Kantone gegenüber den Versicherern und dem BAG zu der für ihr Gebiet erstellten Kostenschätzung Stellung nehmen. 2021 hatte das Parlament die Motion Lombardi 19.4180 angenommen, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren der Prämiengenehmigung zu stärken. Die KVAG-Änderung sieht nun vor, dass sich die Kantone auch zu den von den Versicherern für ihr Gebiet vorgelegten Prämieneingaben äussern können. Dazu sollen sie alle benötigten Informationen und Unterlagen erhalten. Die Daten erhalten die Kantone von den Versicherern, welche diese Daten liefern müssen.

Zweitens ändern sich die Modalitäten für den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen. Gegenwärtig können die Versicherer einen Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen vornehmen, wenn in einem Kanton die Prämieneinnahmen deutlich über den Kosten lagen. Der Ausgleich wird heute in jedem [PAGE 1200] Fall den Versicherten gewährt. Diese Regelung kann für die Kantone ungerecht sein, wenn es um Versicherte geht, deren Prämie vollumfänglich von der öffentlichen Hand übernommen wurde. Die KVAG-Änderung sieht nun vor, dass bei Versicherten, deren Prämien vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt sind, die Rückerstattung von den Versicherungen an die Kantone ausbezahlt wird. Das betrifft die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie die Versicherten, die eine Prämienverbilligung vom Kanton erhalten. Dabei soll, das ist der Wunsch, ein einfaches Verfahren gewählt werden. Dies soll also nur geschehen, wenn 100 Prozent der Prämien durch den Kanton übernommen werden, nicht aber bei teilweiser Übernahme. Das führte in der Kommission und offenbar in einer ersten Phase auch bei den Kantonen zu intensiven Diskussionen.

Die Vorlage hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Krankenversicherungen und damit auch nicht auf die Prämien.

Ihre Kommission hat die Vorlage am 7.[NB]Oktober 2024 behandelt. Vorgängig hatten wir eine Anhörung durchgeführt, an der Vertreter der Kantone teilnahmen, da diese hauptsächlich betroffen sind. Die Versicherer konnten schriftlich Stellung nehmen. Für die Kantone ist vor allem wichtig, dass sie die fehlenden Informationen, nämlich die Zahlen zu den Prämieneinnahmen der Versicherer sowie zu den Combined Ratios, das sind die Hochrechnungen der Prognose, erhalten. Ihre Kompetenz, sagen die Kantone, sei 2019 beschnitten worden und das Parlament habe mit der Annahme der Motion Lombardi, die ich erwähnt habe, den Handlungsbedarf erkannt. Zudem begrüssen sie die in gewissen Fällen vom Bundesrat vorgesehene Rückzahlung von zu hohen Prämieneinnahmen an die Kantone; ich habe das vorhin ausgeführt. Mit der Vorlage des Bundesrates waren die Kantonsvertreter in der Anhörung einverstanden.

Die Kommission teilt die Ansicht des Bundesrates, dass die Kantone wichtige Akteure im Prämiengenehmigungsverfahren sind und dass sie die Kosten in ihrem Gebiet am besten einschätzen können. Sie konnte auch feststellen, dass die Kantone in den letzten Jahren, auch seit Einreichung der Motion Lombardi, immer mehr Daten erhielten, womit der Unterschied von der heutigen Situation zur nun vorgesehenen Regelung nicht mehr so gross ist. Es ist also schon viel passiert.

Die Fragen und Befürchtungen in der Kommission drehten sich um das Verfahren und um die Frage, ob die Datenlieferung nicht zu Verzögerungen im System der Prämiengenehmigung führen könnte. Zudem stellten sich Fragen zur konkreten Umsetzung einzelner Prämien, in den einzelnen Krankenkassen. Oder ist es ein globales Problem? Und wie erfolgt die Umsetzung, auch bei der Rückerstattung von zu hohen Prämien? Der Befürchtung der Verzögerung entgegnen die Vertreter der Kantone, dass bereits heute umfangreich Stellung genommen werden könne bzw. dass sie sich zur Kostenentwicklung äussern würden. Sie hätten aber einfach zu wenig genaue Informationen.

Diskutiert wurde auch die Notwendigkeit der Datenlieferung von den Versicherern direkt an die Kantone. Das BAG, so wurde in der Kommissionssitzung erwähnt, hätte ja alle Daten. Sollten diese nicht, wenn schon, vom BAG an die Kantone geliefert werden? Das BAG versicherte uns, dass es den Kantonen ankündigen werde, welche Daten sie vom ihm direkt erhalten. Dann sollten die Kantone eigentlich die gleichen Daten nicht noch einmal von den Krankenkassen einholen. Im Idealfall findet der Datentransfer von den Versicherern zu den Kantonen in reduziertem Umfang oder gar nicht statt, weil sie über das BAG schon alles erhalten.

Bei Artikel 16 Absatz 6 entstand die konkrete Diskussion darüber. Es gab Anträge zur Frage, ob man festlegen soll, dass das BAG und nicht die Versicherer Datenlieferant sein soll bzw. ob die Kantone nicht mehr selber zu den Versicherern gehen sollen. Der vorgeschlagene Gesetzestext wurde aber belassen, weil es sonst eine Verschlechterung im Vergleich zum geltenden Regime wäre. Man hat einen entsprechenden Antrag abgelehnt, indem man gesagt hat, am Schluss gäbe es einen Rückschritt. Die Kantone können also weiterhin bei den Versicherern und bei der Aufsichtsbehörde die benötigten Informationen einholen. Ihre Kommission, das wurde ausdrücklich erwähnt, will festgehalten wissen, dass die Kantone die Versicherer nicht noch mit Datenwünschen angehen sollen, wenn sie die Daten schon vom BAG erhalten haben.

Eine weitere intensive Diskussion entstand um die Frage der teilweisen oder ganzen Rückerstattung an den Kanton, wenn er die Prämien gedeckt hat. Es gab einen Antrag auf Streichung von Artikel 18. Damit wäre man beim alten System geblieben, d.[NB]h., es wird immer an die Versicherten zurückerstattet. Dieser Antrag wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die vorgeschlagene Regelung sei der Wunsch der Kantone, und die 100-Prozent-Regelung sei pragmatisch. Man hat dann Schwelleneffekte, das ist klar: Wenn man 90 Prozent vom Kanton erhalten hat, aber 10 Prozent nicht, geht das Geld nicht an den Kanton, sondern an den Versicherten. Aber diese Schwelleneffekte sind nicht zu vermeiden, man will eine pragmatische Lösung.

Die Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Entwurf in der Gesamtabstimmung angenommen. Zuvor war sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung ist die Kommission dem Entwurf des Bundesrates gefolgt.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie so anzunehmen, wie sie uns unterbreitet wurde. Ich muss dann zu den Einzelheiten nichts mehr sagen. Einstimmig wurde beschlossen, die Motion Lombardi 19.4180 gemäss Antrag des Bundesrates abzuschreiben.