Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-12-11
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion, die uns vorliegt, anzunehmen.
Die Motion möchte den Bundesrat beauftragen, die dauerhafte Finanzierung von Verbänden und Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung sicherzustellen, die in den Bereichen der psychischen Gesundheit und der Suizid- und Gewaltprävention tätig sind. Wir sprechen hier beispielsweise von der Telefonnummer 143, der Dargebotenen Hand, von Pro Mente Sana oder von Psy-Gesundheit.ch.
Der Motionär begründet seine Motion damit, dass während der Pandemie die Fälle von Personen mit schweren depressiven Symptomen massiv zugenommen hätten. Er stützt dies auf eine Studie der Universität Basel, die eine entsprechende Zunahme bestätigt - zum Teil eine Verdoppelung der Zahlen -, was sich dann auch bei den niederschwelligen Beratungsangeboten wie etwa der Dargebotenen Hand niedergeschlagen habe. Er begründet weiter, dass die aktuelle,[NB]ausschliesslich[NB]projektbasierte Finanzierung durch Gesundheitsförderung Schweiz, die wir kennen, keine ausreichende finanzielle Sicherheit für diese niederschwelligen Angebote biete, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle.
Der Bundesrat hat am 26.[NB]Mai 1921 - so lange dauerte es dann doch nicht, (Teilweise Heiterkeit) am 26.[NB]Mai 2021 den Antrag gestellt, die Motion abzulehnen. Ich habe das Datum betont, weil es beim Zeitablauf eine gewisse Rolle spielt. Der Bundesrat weist darauf hin, es stimme, dass während der Pandemie die Fälle - namentlich bei Jugendlichen und Kindern - stark zugenommen hätten, dass die Anzahl hoch geblieben sei und dass der Bund diese niederschwelligen Angebote während der Pandemie auch habe unterstützen können, aber gestützt auf das Epidemiengesetz. Diese Grundlage sei nach der Pandemie weggefallen. Der Bundesrat stellt weiter fest, dass es Gefässe für eine entsprechende Unterstützung gebe, etwa im Bereich der Invalidenversicherung oder der AHV, dass sich diese Finanzhilfen in der Regel auf ältere Menschen konzentrieren, nicht aber auf die Gesamtbevölkerung und schon gar nicht spezifisch auf Kinder oder Jugendliche, die betroffen sind.
Nun kommt die etwas merkwürdige Argumentation des Bundesrates für die Ablehnung: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, weil keine gesetzliche Grundlage für diese Hilfe bestehe. Genau die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist aber das Ziel der vorliegenden Motion. Auch [PAGE 1203] beim Bundesrat beisst sich sehr wahrscheinlich die Katze in den Schwanz.
Der Bundesrat hat dann im Jahre 2021 angekündigt, dass in Erfüllung eines angenommenen Postulates Hurni ein Bericht ausgearbeitet werde, der über den psychischen Gesundheitszustand von Schweizerinnen und Schweizern Auskunft gebe, dies auch im Anschluss an eine entsprechende Motion der WBK-N. Der Bundesrat beantragt aber Ablehnung derselben.
Am 1.[NB]März 2023 hat dann der Nationalrat die Motion, über die wir heute befinden, relativ knapp mit 98 zu 87 Stimmen angenommen. Ihre Kommission hat kurz darauf, am 27.[NB]Juni 2023, einstimmig beschlossen, die Motion zu sistieren, bis der angekündigte Bericht des Bundesrates vorliegen würde. Dieser Bericht ist am 4.[NB]September dieses Jahres tatsächlich veröffentlicht worden und hat aus Sicht der Kommission durchaus einige denkwürdige Resultate erbracht. Der Bericht sagt etwa aus, dass während der Pandemie die psychische Gesundheit der 18- bis 29-Jährigen mit Abstand am meisten gelitten habe, wogegen ältere Personen während der Pandemie erstaunlicherweise viel resistenter reagiert hätten und die Pandemie wesentlich besser überstanden hätten als Kinder und Jugendliche. In der Folge sei auch die Hospitalisierungsrate von Kindern und Jugendlichen, und zwar namentlich von jungen Mädchen und jungen Frauen, während der Pandemie massiv angestiegen - der Bericht sagt "sprunghaft angestiegen" - und nach der Pandemie stabil hoch geblieben, also nicht wieder heruntergekommen. Das ist ein relativ alarmierendes Ergebnis aus der Sicht der Kommission, wenn[NB]man[NB]in[NB]die[NB]Beurteilung einbezieht, dass genau in diesem Bereich der medizinische Fachkräftemangel einer der stärksten ist.
Die Versorgung der Patientinnen und Patienten generell mit psychiatrischen Diensten ist in der Schweiz immer schwieriger geworden. Aus den Statistiken ist ersichtlich, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern besonders schlecht ist. Hier verzeichnen wir Wartefristen. Sie müssen sich einmal vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Kind ernsthafte Suizidgedanken hat und Ihnen mitgeteilt wird, dass die Wartefrist für einen Psychiater zwischen sechs Monaten und einem Jahr beträgt. Das ist für ein medizinisch hochgerüstetes Land, wie die Schweiz es eigentlich wäre, eine unglaubliche Situation.
Der Bericht stellt dann auch fest, dass die bestehenden niederschwelligen Angebote, die ich vorhin erwähnt habe, eine sehr gute Basis seien, um diesem Problem zu begegnen. Das ist auch eine kostengünstige Variante, wenn man sie mit Hospitalisierungen oder ähnlichen medizinischen Therapien vergleicht. Es wurde auch festgestellt, dass die Zahl von Kontakten mit der Dargebotenen Hand, die Kinder und Jugendliche in Bezug auf einen möglichen Suizid getätigt haben, zwischen 2019 und 2023 von 350 auf 675 Anrufe zugenommen hat und hoch geblieben ist.
Bei dieser Ausgangslage hat die Kommission dann entschieden, Ihnen zu beantragen, die Motion anzunehmen. Und zwar ist die Annahme nicht so zu verstehen, dass man die bestehenden kantonalen Kompetenzen durch eine Bundeskompetenz ersetzen möchte. Vielmehr soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die niederschwelligen Angebote auch bundesrechtlich unterstützt werden können. Die Kommission sieht es auch als möglich an, dass anstelle einer direkten Finanzierung eine indirekte Finanzierung infrage kommen könnte, etwa über die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Heute ist das nicht möglich, weil der gesetzliche Auftrag dieser Stiftung das noch nicht zulässt. Zudem sollen die entsprechenden schon existierenden kantonalen und privaten Angebote, die heute zur Finanzierung beitragen, nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.