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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-12

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, mit der SGC ist der Aufbau einer neuen, auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Bundes zugeschnittenen Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur geplant. In der SGC werden mehrere Public-Cloud-Angebote von externen Cloud-Dienstleistern und bundesverwaltungseigene Private-Cloud-Dienste vereint. Private-Cloud-Angebote sind Angebote, die in den Rechenzentren der Bundesverwaltung betrieben werden. Es gibt also Public-Cloud-Angebote von externen, privatwirtschaftlichen Anbietern, und es gibt Private-Cloud-Angebote in den Rechenzentren der Bundesverwaltung. Diese werden auch dort betrieben. Damit soll es dem Bund möglich sein, künftig das Massengeschäft im Cloud-Bereich über eine einheitliche Gesamtlösung abzuwickeln.

Datenschutz und Informationssicherheit stehen dabei als zentrale Kernanforderungen an die zukünftigen IT-Infrastrukturen im Vordergrund. Deshalb nimmt das ja auch bei den Krediten einen entsprechenden Teilbereich ein.

Sie haben der Botschaft sicher entnommen, dass das Vorhaben über den Aufbau der SGC hinausgeht und Investitionen in weitere Bereiche vorsieht, ich habe es bereits erwähnt: in die Cybersicherheit, in die Netzwerkinfrastruktur; das sind integrale Bestandteile. Dem Bundesrat war es wichtig, ein Gesamtpaket zu schnüren, welches transparent alle Bereiche ausweist, in denen Investitionen anfallen, um die SGC zielgerichtet nutzen zu können. Insgesamt fallen über die gesamte Laufzeit von acht Jahren Kosten in der Höhe von 319,4 Millionen Franken an. Davon beantragt der Bundesrat dem Parlament 246,9[NB]Millionen[NB]Franken[NB]als[NB]Verpflichtungskredit.

Zu Ständerat Schwander: Sie haben ja gelesen, auch in der Botschaft, dass eigentlich ab 2026 die ersten Ergebnisse nutzbar sein sollen. Das ist für ein so grosses Projekt - ich bin keine Informatikspezialistin - relativ früh. Ab diesem Zeitpunkt werden Neuentwicklungen und Erneuerungen von Fachanwendungen wenn immer möglich direkt auf dieser Cloud realisiert. Nachher erfolgt dann die Migration; das haben[NB]Sie[NB]auch[NB]gesehen.[NB]Es[NB]ist ein aufwendiges Vorhaben.

Sie haben die Risiken angesprochen. Auf Seite 25 der Botschaft spricht der Bundesrat diese Risiken selber an; er spricht auch von "technischen Risiken", von "disruptiven Innovationen". Ich denke, es ist dann Sache der Projektleitung, das immer mitzuberücksichtigen und mitzudenken. Das passiert dann bei der operativen Umsetzung; Sie haben das von Ständerat Hegglin gehört. Ich begrüsse es sehr, dass das sehr eng begleitet wird. Bei IKT-Projekten dieser Grössenordnung gibt es genaue Vorschriften, wie das abgewickelt werden muss. Ich bin auch froh, wenn die FinDel und die EFK das eng begleiten. Da habe ich nichts dagegen, mir macht das keine Angst, im Gegenteil. Es ist auch wichtig für die Departementsleitung. Wir können ja hier nicht bei jedem Detail [PAGE 1228] nahe dran sein, und deshalb ist es wichtig für uns, auch diese Rückmeldungen zu haben.

Mit diesen Investitionen in die SGC leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Bundes-IT, auch über das unmittelbare Cloud-Umfeld hinaus. So liefert die SGC das geeignete technische Fundament, um künftige Digitalisierungsvorhaben aufbauen zu können.

Auch Kantone, Städte und Gemeinden sollen bei Interesse für ihre Digitalisierung auf die SGC setzen können. Wir haben hier ja auch entsprechende Anträge. Es haben mehrere Kantone, insbesondere Kantone der Romandie, ihr Interesse bekundet. Aber ich muss schon sagen, dass es eine Infrastruktur des Bundes ist; es ist die IT-Infrastruktur des Bundes. Es hat niemand etwas dagegen, dass sich die Kantone anhängen können. Aber teilweise - weniger im Ständerat als im Nationalrat - kam plötzlich die Vorstellung auf, dass das jetzt das grosse Digitalisierungsvorhaben sei. Das ist es nicht. Es ist die IT-Infrastruktur des Bundes, es sind sozusagen die Schienen des Bundes, auf denen die Züge fahren.

Berechnungen zeigen, dass die Kosten für eine Weiterführung der derzeitigen Situation die Kosten für eine Erneuerung, sprich für den Aufbau einer SGC, langfristig übersteigen werden. Es lohnt sich nicht, in eine alte Infrastruktur zu investieren, die nicht mehr funktioniert. Deshalb braucht es frühzeitig eine Lösung.

Ich habe es bereits gesagt: Die SGC ist zwar für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert, vorgesehen ist aber, dass sie dereinst allen föderalen Ebenen zur Verfügung steht. Eine Nutzung der SGC bietet den Kantonen auch eine Reihe von Vorteilen. Die SGC ist eine Investition in die Zukunft der gesamten Schweiz. Sie stärkt die digitale Souveränität, fördert die Innovation und steigert die Effizienz der öffentlichen Verwaltung.

Im Auftrag der nationalrätlichen Finanzkommission hat das Finanzdepartement in einem Bericht vom 26.[NB]August 2024 festgehalten, dass der Bund die Kantone nicht dazu verpflichten kann, die SGC zu nutzen; ich habe vorhin erwähnt, dass plötzlich eine Diskussion darüber aufkam. Falls die Kantone Interesse an einer Nutzung haben, können sie jedoch dazu verpflichtet werden, bestimmte Normen und Standards einzuhalten. Das ist logisch; man kann nicht mitmachen, wenn man nicht gewisse Standards für die Erfassung von digitalen Daten erfüllt.

Noch ein Wort zu den neuen Artikeln, die der Nationalrat eingefügt hat, ich muss später dann nicht mehr viel hinzufügen, Herr Präsident.

Bei den Beratungen im Nationalrat vom 25.[NB]September wurde Artikel 1 des Entwurfes des Bundesbeschlusses zu einem Zweckartikel ausgebaut. Man hat hier teilweise das Wording der Botschaft übernommen. Der Bundesrat war mit dieser Ergänzung einverstanden. Damit werden die mit der SGC verfolgten Ziele und ihr Zweck korrekt beschrieben.

In Absatz 4 des vorgeschlagenen neuen Artikels wird festgehalten, dass bei Beschaffungen im Zusammenhang mit der SGC wenn möglich offene Standards, Open-Source-Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden sollen. Der Bundesrat begrüsst die Formulierung "wenn möglich". Die Nutzung von offenen Standards und Open-Source-Software in staatlichen Private-Cloud-Lösungen bietet zahlreiche Vorteile, vor allem Transparenz, Flexibilität und Kosteneffizienz. Dennoch ist es für die Verwaltung wichtig, die notwendige Flexibilität zu erhalten, um je nach Anforderungen auch auf proprietäre Lösungen zurückgreifen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Potenzial beider Welten zielgerichtet ausgeschöpft werden kann. Eine Kombination aus Open-Source- und kommerziellen Lösungen liefert in vielen Fällen die besten Ergebnisse. Das wird in der Praxis schon heute so gehandhabt.

Bei der Auflage, wenn möglich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu bevorzugen, gilt es zu beachten, dass wir uns hier in einem Spannungsfeld mit dem Beschaffungsrecht befinden. Eine Bevorzugung von Unternehmen in der Schweiz einzig aus dem Grund, die Wertschöpfung in der Schweiz zu behalten, würde dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und dem übergeordneten Staatsvertragsrecht widersprechen.

Unser Verständnis der Formulierung des Nationalrates ist - und das blieb unwidersprochen -, dass die Beschaffungen so ausgestaltet werden sollen, dass Unternehmen, die der hiesigen Jurisdiktion unterworfen sind, wenn immer möglich bevorzugt werden. Sie wissen das, Herr Juillard: Es ist auch etwas eine Frage der Ausschreibung. Man kann andere aufgrund des Völkerrechts und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen nicht von Anfang an völlig ausschliessen. Es ist aber etwas eine Frage der Redaktion der Ausschreibung.

Ihre Finanzkommission hat sich entschieden, zwei Anpassungen zu beantragen: Einerseits wird beantragt, die Formulierung betreffend die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks durch die SGC etwas zu entschärfen. Andererseits sollen die Konditionen für die Nutzung der SGC durch die Kantone präzisiert werden. Der Bundesrat ist mit diesen Anpassungen einverstanden.

In Bezug auf die beantragte Präzisierung von Artikel 1 Absatz 5 betreffend Kostendeckung kann festgehalten werden, dass sie im Einklang mit dem heute schon geltenden Grundsatz von Vollkostenrechnung und Marktkonformität für die Leistungen des Bundes zugunsten von Dritten steht. Das ist bereits heute im Finanzhaushaltgesetz so vorgesehen. In Artikel 11 Absatz 4 EMBAG wird ferner festgehalten, dass sich die Kantone anteilmässig an den Kosten beteiligen müssen, wenn sie IKT-Mittel des Bundes nutzen.

Die zweite Präzisierung in Artikel 1 Absatz 5, die vorsieht, dass der Bund den Kantonen und Gemeinden die SGC zur Verfügung stellen kann, ist ebenfalls zu begrüssen. Die Kann-Bestimmung - und damit habe ich das schon ausgeführt, Herr Präsident, ich muss mich dann bei der Detailberatung nicht mehr melden - entspricht der Konzeption von Artikel 11 Absatz 3 EMBAG, wonach der Bund den Kantonen und Gemeinden IKT-Mittel für bestimmte Aufgaben zur Verfügung stellen kann. Der Bund kann die Kantone und Gemeinden jedoch, wie erwähnt, nicht zur Nutzung der SGC verpflichten. Als Pendant dazu sollte der Bund seinerseits auch im[NB]Hinblick[NB]auf[NB]Haftungsrisiken nicht dazu verpflichtet werden, die SGC den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung zu stellen.

Damit habe ich geschlossen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und Beschlüsse gemäss meinen Ausführungen zu fassen.