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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2024-12-12

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 28.[NB]Juni 2023 über die Beteiligung der Schweiz an der European Sky Shield Initiative, kurz Essi, entschieden. Bei der European Sky Shield Initiative handelt es sich um eine Initiative Deutschlands zur bodengestützten Luftverteidigung in Europa. Die Idee der Initiative ist, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam Waffensysteme beschaffen und deren Betrieb sicherstellen. Durch die gemeinsame Beschaffung sollen Kosten gespart werden, da die Abwehrsysteme gleich in höherer Stückzahl geordert werden können. Gemeinsame Logistikkonzepte sowie gemeinsame[NB]Instandsetzung[NB]und[NB]Materialerhaltung sollen zudem die Betriebskosten reduzieren. Jede Nation finanziert hierbei eigene Anteile.

Die European Sky Shield Initiative wurde im August 2022 gestartet. Mittlerweile haben 21 Staaten die Beitrittserklärung unterzeichnet. Dabei sind neben dem Initianten Deutschland auch Staaten wie Norwegen oder Tschechien. Die Länder Südwesteuropas wie Italien, Frankreich und Spanien sind aber nicht Teil der Initiative.

Nach dem Entscheid des Bundesrates hat die Chefin VBS am 7.[NB]Juli 2023 die Absichtserklärung sowie die Zusatzerklärung der Schweiz und Österreichs im Rahmen des Dachtreffens in Bern unterzeichnet. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat von der Unterzeichnung der Absichtserklärung aus den Medien erfahren. Sie liess sich daraufhin an der Sitzung vom 9.[NB]und 10.[NB]Oktober 2023 ein erstes Mal näher über die European Sky Shield Initiative und die Absichtserklärung informieren.

Nach der Genehmigung der Beitrittserklärung durch den Bundesrat am 10.[NB]April 2024 wurde Ihre Sicherheitspolitische Kommission am 14.[NB]Mai 2024 über die Entscheidung des Bundesrates informiert und dazu konsultiert. Im Rahmen einer Konsultativabstimmung sprach sie sich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Beitritt zur European Sky Shield Initiative aus, überwies aber gleichzeitig mit 13 zu 11 Stimmen die vorliegende Motion.

Es ist mir wichtig zu betonen: Bei der vorliegenden Motion geht es nicht um eine Zustimmung oder Ablehnung der European Sky Shield Initiative, sondern es geht um die Frage, ob das Parlament mitentscheiden soll.

Rechtlich ist die bundesrätliche Kompetenz zur Unterzeichnung von Rüstungskooperationen abschliessend in Artikel 109b Absatz 1 des Militärgesetzes geregelt. Die Diskussion in der Kommission drehte sich denn auch mehr um die politische als um die rechtliche Frage. Die Mehrheit der Kommission brachte ihr Unbehagen darüber zum Ausdruck, bei den offensiven Schritten in Richtung mehr militärischer Kooperationen insbesondere mit der Nato nicht mit einbezogen zu werden. Sie erachtet die Teilnahme bei Sky Shield als neutralitätsrechtlich problematisch, weil sie viel mehr als eine Kooperation zur gemeinsamen Beschaffung sei. Zu diesen Zweifeln beigetragen hatte unter anderem das Factsheet von Sky Shield aus Deutschland, das den Kommissionsunterlagen beigelegt war. Daraus zitiere ich hier nur einen kleinen Abschnitt: "Mit der European Sky Shield Initiative wird der europäische Pfeiler der Nato gestärkt. Es ist beabsichtigt, die ausgebauten oder neu geschaffenen Fähigkeiten der gemeinsamen Beschaffungsinitiative in die vom Nato-Befehlshaber für Europa geführte Luftverteidigung des Nato-Gebietes einzubinden."

Die Erklärung der VBS-Vorsteherin, dass die Schweiz dem Beitrittsgesuch eine Zusatzerklärung über neutralitätsrechtliche Vorbehalte beigelegt hat, konnte die Bedenken nur zum Teil auflösen. Die Mehrheit der Kommission hat zudem Bedenken formuliert, dass die Auswahl bei künftigen Beschaffungsvorhaben eingeschränkt werden könnte, da zahlreiche [PAGE 2344] Länder nicht an der Essi teilnehmen. Die starke Minderheit hingegen betrachtet den Beitritt mit der Schweizer Neutralität als vereinbar und hält diese Motion darum auch für unnötig. Sie begrüsst die Bemühungen des Departementes, Kooperationen zu stärken, und sieht keinen Grund, die abschliessende Kompetenz über den Beitritt nicht beim Bundesrat zu belassen, nachdem die zuständigen Kommissionen konsultiert worden sind.