Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2024-12-12
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-12
Wortprotokoll
Im Namen der sehr glarnerisch geprägten Minderheit I (Mühlemann) beantrage ich Ihnen, bei Absatz 5 dem Nationalrat zu folgen, statt einen noch detaillierteren Wortlaut einzufügen, wie das die Mehrheit beantragt. Ich bitte Sie gleichzeitig auch, entgegen dem Antrag der Minderheit II (Ettlin Erich), den Absatz nicht ganz zu streichen.
Mit der Streichung von Absatz 5 würde suggeriert, dass Kantone und Gemeinden überhaupt nicht auf die SGC zurückgreifen können. Dies würde zumindest suggeriert, und das wäre doch ein komplett falsches Zeichen. Ich meine, es muss gelingen, dass die Staatsebenen bei dermassen wichtigen Digitalisierungsprojekten, wenn man dem so sagen darf, gemeinsam denken, den Weg gemeinsam beschreiten oder dass Kantone und Gemeinden zumindest die Infrastrukturen, die der Bund aufbaut, auch nutzen können. Es wäre also ein falsches Signal, aus der langen Liste und dem Beschrieb dessen, was mit dem Projekt der SGC bezweckt wird, nun genau diesen Punkt zu streichen. Wenn schon, und das wäre eigentlich das Sinnvollste, müsste man den ganzen Artikel streichen, weil hier auf Gesetzesstufe in allen Facetten und meines Erachtens viel zu detailliert ausgeführt wird, was [PAGE 1230] man mit diesem Verpflichtungskredit bezweckt. Das gehört ja eigentlich gar nicht hierhin; dies aber nur als Klammerbemerkung, denn das steht jetzt ja nicht mehr zur Diskussion.
Weshalb möchte die Minderheit I bei der Version des Nationalrates bleiben? Wir sind der Meinung, dass der Wortlaut der Mehrheit viele neue Fragen aufwirft und neue Unklarheiten schafft. In der Kommission war ja der Hauptbeweggrund für die neue Formulierung, dass man mit dem Aufbau dieser IT-Infrastruktur nicht die Privatwirtschaft konkurrenziert und dass man für die Partner nicht mit Konditionen operiert, die nicht marktkonform sind. Der zweite Grund war, einen Anspruch auf Leistungen zu verhindern - deshalb die Kann-Formulierung, der Kommissionssprecher hat es ausgeführt.
Wir haben in der Kommission eine intensive Diskussion zu diesen beiden Themen geführt. Aus meiner Sicht ist der Antrag der Mehrheit keine befriedigende Lösung. Was heisst denn genau "kostendeckend" in einem Projekt, dessen Abgrenzung schwierig ist? Wer definiert die entsprechenden Parameter? Natürlich, die Formulierung steht so, wie sie dasteht und wie sie in der Praxis auch gelebt wird, im Einklang mit den Vorgaben; die Frau Bundesrätin hat es vorhin gesagt. Wie wird dann aber beurteilt, ob es auch marktkonform ist? Dazu gab es in der Kommission eine grosse Diskussion.
Ich meine, wir dürfen darauf vertrauen, dass der Bund und die Partner in diesem Projekt die Finanzierung in der Zusammenarbeit so ausgestalten werden, dass sie für alle Beteiligten stimmig ist und dass keine Marktverzerrungen stattfinden. Der Wortlaut des Nationalrates genügt hier also.
Dann zwei Worte zur Kann-Formulierung: Die Mitglieder der Mehrheit haben in der Kommissionsdiskussion Bedenken geäussert, dass mit dem Wortlaut des Nationalrates ein deutlicher Anspruch geschaffen werde und dass so ein Problem entstehen könnte, wenn der Bund diese Ansprüche nicht erfüllen könne, etwa dann, wenn Kapazitätsengpässe bestünden und so weiter und so fort. Nun ja, das könnte sein, aber wenn die Ressourcen tatsächlich knapp würden, dann würde sich das beispielsweise in längeren Fristen abzeichnen. Ein Kanton oder eine Gemeinde kann dann entweder diese Fristen akzeptieren oder sich auf dem Markt nach alternativen Lösungen umsehen. Deshalb erübrigt sich auch hier nach Meinung der Minderheit I ein weiteres Verfeinern der nationalrätlichen Formulierung.
Mir scheint es enorm wichtig, dass die drei Staatsebenen hier und generell bei allen Digitalisierungsfragen und IT-Projekten intensiv zusammenarbeiten. Die Vizepräsidentin des Bundesrates hat es beim Eintreten gesagt: Es geht um die Zukunftsfähigkeit, und das geht am besten in einem Miteinander.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit I zu stimmen.