Candan Hasan · Nationalrat · 2024-12-12
Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-12
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion der ständerätlichen Schwesterkommission anzunehmen. Der Ständerat hat die Motion am 18.[NB]September 2024 ohne Abstimmung angenommen.
Ihre Kommission teilt die Ansicht des Ständerates, dass bezüglich Cybersicherheitsprüfungen dringender Handlungsbedarf besteht. Für die Mehrheit der Kommission stellt die Etablierung von einheitlichen Qualitätsstandards eine wichtige Massnahme zur Erhöhung der Cybersicherheit zum Nutzen von Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden dar.
In der Schweiz bestehen kaum Gesetze oder verbindliche Standards zu Qualitätsanforderungen an Software- oder Hardwareprodukte. Die Kommission stellt deshalb fest, dass in der Schweiz viele dringend notwendige Prüfungen der Cybersicherheit von vernetzten Infrastrukturen, Geräten und Anwendungen nicht durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind unabdingbar für den Schutz der Gesellschaft und für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Behörden.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die kritische Lücke bezüglich fehlender Cybersicherheitsprüfungen zu schliessen. Dazu sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Nach dem heutigen System ist es für die Hersteller in den meisten Fällen nicht attraktiv, die Kosten für die Überprüfung zu tragen, wenn es andere Hersteller gibt, welche etwas Ungeprüftes verkaufen. Damit werden die Kosten und Risiken auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt, weil die Nutzenden selber prüfen müssen, ob das Produkt gut genug ist.
Ihre Kommission erachtet es als sinnvoll, dieses System umzukehren. Dazu zwei Beispiele, welche die Folgen des heutigen Systems ohne Überprüfung aufzeigen: Tablets für Kinder aus China überprüfte niemand, es war ökonomisch nicht attraktiv. Eine kanadische Non-Profit-Organisation prüfte die Tablets und fand heraus, dass diese viel Spyware enthielten. Jede Bewegung, die ein Kind machte, wurde protokolliert. Oder ein Schweizer Hersteller von Waschmaschinen und Kühlschränken verkaufte Produkte, die keine einzige Sicherheitsanforderung erfüllten. Sie haben Schwachstellen und funktionieren oft nicht korrekt. Wenn Konsumenten und Konsumentinnen nun das billigere, ungeprüfte Produkt kaufen und dieses dann nicht korrekt funktioniert, rufen sie die Hotline des Schweizer Herstellers an. Dieser muss vorbeikommen. Dies ist die Erwartung bei einem von einem Schweizer Unternehmen verkauften Produkt. Die Kosten, die so auf das Schweizer Unternehmen zukommen, machen es in Zukunft schwierig, überhaupt noch Kühlschränke und Waschmaschinen zu verkaufen.
Wir kennen schon heute Sicherheitsüberprüfungen bei vielen physischen Produkten. Sie können heute keine Brücke bauen, ohne geprüfte Materialien einzusetzen. Auch ein Ball für Kinder wird darauf geprüft, ob das Material giftig ist oder nicht. Einzig im Cyberraum, wo zum Beispiel ganze Zugsysteme nicht mehr fahren können, wenn etwas nicht stimmt, sehen wir bis dato keine Prüfungen vor.
Die Mehrheit der Kommission sieht in der Einführung einer Cybersicherheitsprüfung einen Zugewinn an Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten, indem diese vertrauensvoll einkaufen können. Betroffen sind auch viele Schweizer KMU. Sie besitzen nicht die Ressourcen, um die Software- oder Hardwarekomponenten zu überprüfen.
Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie offene Fragen bezüglich Umsetzung und Finanzierung hat. Sie möchte mehr Informationen und Zeit, um zu überlegen.
Auch die Mehrheit der Kommission anerkennt die offenen Fragen. Bei der Festlegung der Prüftiefe und Prüfdichte gilt es, Augenmass zu behalten und sinnvolle Kriterien zu definieren. Wir sind aber angehalten, in dieser Frage vorwärtszumachen, dies auch im Sinne der exportierenden Schweizer Wirtschaft. Der European Cyber Resilience Act wird kommen. Firmen, die ins Ausland verkaufen, brauchen aus fachlicher Sicht schnell Rechtssicherheit.
In einem ist sich die Kommission einig: Cybersicherheit erhalten wir nicht umsonst, und Sicherheit ist ein wertvolles Gut. Sicherheit muss uns etwas wert sein.
Der Motionstext sieht vor, dass der Bundesrat finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Der Bundesrat sieht dies in seiner Stellungnahme anders. Die Motion fordert den Bundesrat auf, dass er seinen Teil der Verantwortung für die Finanzierung trägt. Die Modalitäten sollen im Rahmen der Umsetzung der Motion vom Bundesrat geklärt werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag der Kommission auf Annahme der Motion unterstützen.