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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12

Wortprotokoll

Da ich in meiner Minderheit II und in diesem Rat leider keine Kollegin und keinen Kollegen aus meinem Kanton habe, ist sie diverser als die Minderheit I; Kollege Mühlemann hat gesagt, zwei Glarner bildeten die Minderheit I. Wir haben eine sehr diverse Minderheit II. (Teilweise Heiterkeit)

Eigentlich hat Herr Mühlemann schon alles für meine Minderheit gesagt; ich danke ihm vielmals. Ich glaube, er hat meinen Minderheitsantrag begründet. Die zwei Problembereiche, die wir sowohl bei der Formulierung des Nationalrates wie auch bei der Formulierung der Mehrheit sehen, sind auf die absolute Formulierung im ersten Teil von Absatz 5 zurückzuführen: "steht Kantonen und Gemeinden zur Verfügung". Die absolute Formulierung - das war die Befürchtung der Minderheit II, aber auch der Mehrheit - würde den Anspruch der Kantone und Gemeinden definieren, dass sie diese Leistung jederzeit erhalten können. Wenn man IT-Projekte ein bisschen verfolgt, weiss man, dass die Kapazitäten nicht immer einfach zur Verfügung stehen. Mit der Formulierung des Nationalrates könnte eigentlich jede kleine Gemeinde verlangen, dass sie jetzt die Leistung erhält. Es stünde ja im Gesetz.

Nun könnte man sagen, dass die Mehrheit das ja berücksichtigt hat, indem sie ein "kann" eingefügt hat. Aber gleichzeitig hat die Mehrheit aus Sicht der Minderheit II einen zweiten Problembereich eingefügt mit der Formulierung "zu kostendeckenden Preisen". Kollege Mühlemann hat es ausgeführt: Was ist kostendeckend? Die Frau Vizepräsidentin des Bundesrates hat es gesagt: Eigentlich braucht es das nicht, es gilt ja schon das Vollkostenprinzip gemäss dem Finanzhaushaltgesetz. Aber wir haben auch noch die folgende Thematik zu beachten: Wenn Sie den Zweckartikel lesen, dann sehen Sie, dass diese Dienstleistungen für Public- und Private-Cloud-Dienste kombiniert gelten sollen. Wenn Private hier auch eine Rolle spielen sollen, dann ist Kostendeckung das Falsche. Kostendeckende Preise sind immer tiefer als von einem Privaten offerierte Preise, da ein Privater auch einen Gewinnanteil braucht. Deshalb würde ich sagen, wenn man das schon definieren muss, müsste man Marktpreise definieren. Nur müsste man dann, Kollege Mühlemann hat es angesprochen, diskutieren, was das am Schluss heisst.

Deshalb kommt die Minderheit II zum Schluss, dass es Absatz 5 eigentlich gar nicht braucht. Kollege Hegglin hat gesagt, es gebe fünf Varianten. Eigentlich gibt es nur vier, weil die Minderheit II der Variante des Bundesrates entspricht: gar nichts festhalten bzw. den Absatz streichen, weil es ihn nicht braucht. Die Vizepräsidentin des Bundesrates hat es gesagt: Das Vollkostenprinzip versteht sich; dass es für Kantone und Gemeinden auch gilt, versteht sich auch.

In diesem Sinne bitte ich Sie also, hier der Minderheit II und damit dem Bundesrat zu folgen. Diese Unschärfe, die Ungenauigkeiten der Konzepte "kann" und "muss" und "zu kostendeckenden Preisen", das heisst die Einschränkung des Wettbewerbs, sind damit erledigt. Deshalb haben wir den Minderheitsantrag II eingereicht.