Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-12-12
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat sich in der vergangenen Herbstsession entschieden für einen kompletten Systemwechsel ausgesprochen und dabei die Abschaffung des Eigenmietwerts auch für Zweitliegenschaften unterstützt. Diese klare Entscheidung brachte uns Kommissionsmitglieder in ein Dilemma. Wir mussten uns diesem Dilemma stellen, um zu versuchen, die Vorlage zu retten. Es galt die Haltung: Wenn wir auf unserem Standpunkt beharren, droht alles zu scheitern, nicht zuletzt, weil wir uns in der letzten Runde der Beratungen befinden.
An ihrer letzten Sitzung hat unsere WAK daher im Einklang mit der Entscheidung des Nationalrates den vollständigen Systemwechsel gutgeheissen und ebenfalls die Abschaffung des Eigenmietwerts für Zweitliegenschaften unterstützt. Ich war von Anfang an, auch als Nationalrat und als Mitglied der [PAGE 1239] WAK-N, für die Version des Ständerates, welche Zweitwohnungen ausnimmt, weil ich Vertreter eines Kantons bin, der von einem solchen Systemwechsel stark betroffen wäre und der insbesondere finanzielle Auswirkungen spüren bzw. erhebliche Steuerausfälle erleiden würde. Denn die Abschaffung des Eigenmietwerts auch für Zweitliegenschaften hätte für stark touristisch geprägte Kantone wie meinen, in denen Ferienhäuser und Zweitwohnungen weitverbreitet sind, äusserst starke finanzielle Auswirkungen. Für das Tessin belaufen sich die geschätzten Mindereinnahmen auf insgesamt 35 Millionen Franken pro Jahr. Bei den Alpenkantonen werden die jährlichen Mindereinnahmen auf rund 200 Millionen Franken geschätzt. Das sind sehr wichtige Beträge für die Kantone und Gemeinden, die für Investitionen in den peripheren und abgelegenen Regionen fehlen würden, und es wäre eine zusätzliche finanzielle Belastung für sensible Regionen unseres Landes, die im Rahmen des Finanzausgleichs nicht immer ausreichend entschädigt werden.
Um diesen Engpass zu beseitigen, habe ich in der Kommission im Sinne einer Kompromisslösung für die Einführung einer Klausel plädiert, wonach das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung nur zusammen mit der Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer in Kraft treten kann. Die Idee dahinter: Man sollte die erheblichen Einnahmeverluste durch die Einführung von Objektsteuern oder Abgaben auf sogenannten Ferienwohnungen kompensieren, um damit die besondere Situation der Alpenkantone zu berücksichtigen. Der von mir zitierte Kompromissvorschlag zielte, wie gesagt, darauf ab, die Chancen des Gesamtpakets in der Volksabstimmung zu erhöhen und es für die Kantone akzeptabler zu machen.
Dennoch äusserten sich die Kantone deutlich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts für Zweitliegenschaften, und auch weite Teile der Gesellschaft haben bereits Widerstand angekündigt. Diese ungünstige Ausgangslage birgt das konkrete Risiko, dass die Vorlage in einer Volksabstimmung scheitert und wir am Ende ohne Lösung dastehen. Die Reaktion der Stände und die Reaktion von Vertretern der Gesellschaft auf einen Vorschlag, der als Mediation und Kompromiss gedacht war, führte mich dazu, meine Position zu überdenken und den Minderheitsantrag Schmid Martin auf Festhalten zu unterstützen. Der Nationalrat wird nun das letzte Wort haben, ansonsten wird die Entscheidung der Einigungskonferenz übertragen.
Ich bitte Sie, die Minderheit Schmid Martin ebenfalls zu unterstützen.