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Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Schauen wir uns den Systemwechsel an, wie er sich auf die einzelne Familie, die Witwe und ihre Kinder, auswirkt. Die Mehrheit möchte die Witwenrente von 80 auf 60 Prozent der Altersrente senken und die Waisenrente von 40 auf 60 Prozent erhöhen, beide also auf 60 Prozent festlegen. Welches sind die Auswirkungen?

Nehmen wir den ersten Fall: Die Kinder befinden sich noch in der Ausbildung. Bei einem Kind ist die Rente - Witwen- und Waisenrente - gesamthaft gleich hoch wie bisher. Bei zwei Kindern gibt es 20 Prozent mehr. Ab dem dritten Kind kommt es in der Regel zu einer Überversicherung, auch bei den unteren Einkommen - wenn das BVG greift, und das greift heute fast überall. Ebenfalls zu einer Überversicherung kommt es, wenn die Unfallversicherung eine Rente zahlt.

Also: Es profitieren in der Regel nur jene Witwen mit zwei Kindern, das sind etwa 20 Prozent aller Witwen-Waisen-Fälle. Diese profitieren und erhalten 20 Prozent mehr, aber nur solange die Kinder in der Ausbildung sind.

Wie verhält es sich, wenn die Kinder die Ausbildung abgeschlossen haben? Dann spüren alle Witwen mit Kindern gegenüber heute die Rentenkürzung um 20 Prozent.

Zusammengefasst heisst dies: Vorübergehend, solange die Kinder in der Ausbildung sind, profitieren die Witwen und Witwer mit zwei Kindern. Sobald die Kinder die Ausbildung beendet haben, profitieren die Witwen aber nicht mehr. Und alle anderen Fälle - Witwen mit einem oder drei und mehr Kindern - profitieren in der Regel nicht. Das liegt im System der Mehrheit: Wie können Sie 130 Millionen Franken sparen - ich verweise auf das Kostenblatt, das Sie für die heutige Sitzung erhalten haben -, wenn Sie nicht erheblich Leistungen kürzen?

Und nun ist die Frage: Ist diese Kürzung gerechtfertigt? Frau Spoerry hat zu Recht ausgeführt, dass die Verwitwung in der Regel um das Alter 55 eintritt. Dann haben die meisten Witwen noch einige wenige Jahre Kinder in der Ausbildung, aber in aller Regel nicht mehr lange. Spätestens dann ziehen sie den Kürzeren, erhalten nur eine kleinere Rente.

Und nun halten wir uns etwas anderes vor Augen: Alle Frauen, welche sich der Kindererziehung und den Kindern widmen, haben auch in fünfzehn, zwanzig Jahren Wiedereinstiegsschwierigkeiten. Sie haben es im Berufsleben schwieriger. Das hat nichts mit einem traditionalistischen Frauenbild, das hat mit der Realität zu tun. Frauen, die sich mit 55 Jahren und später wieder ins Berufsleben eingliedern wollen, haben auch künftig Schwierigkeiten. Dies ist ja genau das Alter, in dem es in der Regel ohnehin schwierig ist, wieder eine Stelle zu finden.

Aus diesem Grunde bin ich überzeugt, dass die Lösung des Nationalrates die bessere ist. Sie wird nämlich der Situation der Frauen besser gerecht. Die Frauen, die sich auch in Zukunft, unter modernen Familienbildern, den Kindern widmen, sind benachteiligt. Bedenken Sie Folgendes: Die Frauen bezahlen die 11. AHV-Revision. Halten wir uns das vor Augen! Diese zusätzliche Einschränkung der Kommissionsmehrheit finde ich nicht mehr angebracht. Das sollen die Witwen nicht bezahlen müssen. Ob traditionelles oder modernes Frauenbild, in beiden Fällen sind die Frauen genau gleich betroffen.

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