Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-16
Wortprotokoll
In gewissen Geschäften sollte man die Interessenlage offenlegen, weil es wichtig ist. Hier geht es um vier Betriebe, und ich denke, meine Interessen sind offengelegt. Ich habe weder in der Vergangenheit noch aktuell irgendwelche Mandate von diesen vier Betrieben erhalten. Meine Interessenlage ist die eines Walliser Ständerates, weil sich zumindest einer dieser vier Betriebe, welche sich allenfalls an diesem Gesetz beteiligen könnten, im Wallis befindet, nämlich das Unternehmen Novelis. Ansonsten habe ich keine Interessenkollisionen.
Somit kommen wir zum Entwurf 2 der Vorlage zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes. Der Nationalrat hat diese Vorlage aufgeteilt und damit einen neuen Entwurf geschaffen. Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, was eine Bereinigung noch in dieser Session erlauben würde. Den Entwurf 1, die Vorlage zur Stromreserve, werden wir im nächsten Quartal ordentlich traktandieren und beraten.
Der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission schlagen Ihnen vor, Giessereien mit einer Jahresproduktion von mindestens 20[NB]000 Tonnen Metall aus rezykliertem Material einen Stromrabatt zu gewähren. Konkret sollen ihnen während eines Jahres 50 Prozent der Netznutzungskosten erlassen werden. Dieser Rabatt soll dann über drei weitere Jahre stufenweise auf 37,5 Prozent, 25 Prozent und 12,5 Prozent reduziert werden. Der Bundesrat soll diese Subvention genehmigen können, wenn die Unternehmen zu einer hinreichenden Gegenleistung bereit sind. Insbesondere sollen sie sich zu einem Erhalt der Schweizer Produktionsstandorte verpflichten. Finanziert wird der Rabatt, und das ist die Crux in diesem Geschäft, von allen anderen Stromverbrauchenden in der Schweiz.
Der Nationalrat hat seinen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 108 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Unsere Kommission hat letzten Donnerstag, am 12.[NB]Dezember 2024, getagt und Anhörungen durchgeführt. Wir haben Swissgrid angehört und die Anliegen von Swissgrid betreffend den Ausweis dieser allfälligen Rabatte in die Vorlage übernommen.
Wir haben die Stahl Gerlafingen AG angehört. Wir konnten feststellen, dass der CEO bereit ist, alles zu tun, um den Standort zu retten. Er erklärte uns in der Sitzung, dass die Eigentümerschaft eine neue Kreditlinie von 15 Millionen Schweizerfranken eröffnete sowie 40 Millionen an Darlehen strich.
Weil die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage zur Diskussion stand, hörten wir auch eine Vertreterin des Bundesamtes für Justiz (BJ) an. Die Vertreterin des BJ äusserte Bedenken betreffend die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage. Der Nationalrat unternahm hier noch keine entsprechenden Schritte. Im Rahmen der Abklärungen zur Verfassungsmässigkeit dieses Erlasses wurde den Mitgliedern der Kommission heute Morgen zum einen ein Bericht des BJ, welcher die Verfassungsmässigkeit der Vorlage bestreitet, und zum andern ein Kurzgutachten von Professor Felix Uhlmann von der Universität Zürich, welches die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage bejaht, ausgehändigt. Das ist für Juristen nicht viel Neues.
Ich komme zum Hintergrund der gesamten Vorlage. Die Stahlwerke der Stahl Gerlafingen AG, der Steeltec AG und der Novelis AG - es sind diese drei Werke, welche vor allem im Fokus stehen - haben alle schwierige wirtschaftliche Situationen vor sich. Die Stahl Gerlafingen AG kündigte im April 2024 den Abbau von 95 Stellen an, insgesamt sind dort 540 Leute beschäftigt. Am 11.[NB]Oktober 2024 folgte ein weiterer Abbau von 120 Stellen, dieser ist jedoch sistiert, bis Klarheit über allfällige Unterstützungsmassnahmen besteht. Im November 2024 hat auch die Steeltec AG den Abbau von 130 Stellen angekündigt. Die Novelis AG wurde in diesem Jahr überschwemmt, sie musste ihren Betrieb stilllegen und konnte ihn später wieder hochfahren. Aktuell ist sie wieder zu 100 Prozent in Betrieb und erhielt aufgrund dieser Notlage eine Kreditlinie von 100 Millionen Schweizerfranken, welche durch den Kanton Wallis verbürgt wurde; die Zinsen hierfür werden durch den Kanton bezahlt.
Die UREK wollte aufgrund dieser Situation mit dem Netznutzungsentgeltrabatt für Stahlwerke und Aluminiumgiessereien den Eigentümern einen Schritt entgegenkommen und hat selbst Anhörungen durchgeführt. Unsere Mitglieder hatten Gelegenheit, an diesen Anhörungen teilzunehmen. Kurz zu den wichtigsten Punkten der Resultate der Anhörungen:
Stahl Gerlafingen emittiert 368 Kilogramm CO2 pro Tonne Stahl, etwa die Hälfte des europäischen Durchschnitts. Fokus ist Baustahl durch Recyclage des innerschweizerischen Schrottes. Bis 2022 war dieser Betrieb profitabel. Aktuell fährt er Verluste von 70 Franken pro produzierte Tonne Stahl ein; kumuliert betragen die Verluste 110 Millionen Schweizerfranken.
Verschiedene Massnahmen in Kombination mit dem Netznutzungsentgeltrabatt würden es erlauben, diese Firma wieder in die schwarzen Zahlen zu führen. Der Betrieb führt Verhandlungen über den Verkauf von Landreserven und Anlageteilen, Kurzarbeit, Restrukturierungsmassnahmen - die ganze Palette. Mittel- und langfristig plant man, mit grünem Stahl im öffentlichen Bereich Bauaufträge zu erhalten und damit auch der Kreislaufwirtschaft, einem der Ziele unserer Klimapolitik, Unterstützung zu leisten. Der Eigentümer hat, wie [PAGE 1248] bereits gesagt, eine neue Kreditlimite von 15 Millionen Franken eröffnet und erlässt seiner Tochter in der Schweiz Schulden von 40 Millionen Franken.
Ein wenig anders gelagert ist die Steeltec AG. Sie emittiert 45 Kilogramm CO2 pro Tonne Stahl, ausschliesslich aus schweizerischem Schrott. Problem: Aufgrund der schwachen Nachfrage im Automobilsektor - minus 40 Prozent - ist die Firma defizitär. Sie hat Wettbewerbsnachteile wegen der staatlichen Unterstützung der ausländischen Konkurrenz in sämtlichen umliegenden Ländern.
Ich habe es erwähnt: Die Novelis SA wurde im Juni Opfer einer Überschwemmung. Mittlerweile produziert sie wieder mit voller Kapazität. Der Schaden beträgt rund 80 bis 90 Millionen Franken. Das Geld für Investitionen fehlt. Die Produktion in Siders erfolgt mehrheitlich mit Gas und Strom. Der Kanton Wallis hat reagiert und für drei Jahre eine Kreditlinie über 100 Millionen Franken verbürgt.
Zentrales Element dieser Vorlage ist es, die Unternehmen unter gewissen Konditionen vom Netznutzungsentgelt auszunehmen. Dabei gilt es aber, zu berücksichtigen, dass die Vorlage, sprich der Beschluss des Nationalrates, den Sie auf der Fahne ganz links sehen, zwischen den Beratungen des Nationalrates und der heutigen Beratung im Ständerat von der Verwaltung vollkommen überarbeitet worden ist. Dem Ständerat liegt nun eine Vorlage vor, die von der Kommission des Ständerates überarbeitet worden ist und die die Konditionen für die Gewährung der Reduktion der Netznutzungsentgelte neu definiert. Die Kommission des Ständerates hat härtere Konditionen eingeführt. Insbesondere haben wir die Bedingungen übernommen, die teilweise in den Covid-19-Darlehen zu finden waren oder sich auch in der Vorlage des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur[NB]Rettung[NB]systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) befanden.
Ein weiterer wichtiger Schritt wurde ebenfalls gemacht: Die Kommissionsmehrheit verlangt, dass auch die Kantone ihren Beitrag zu einer solchen Hilfe leisten. Aus Sicht der Kommission könnten nämlich auch die Kantone mit ihren Mitteln, insbesondere jenen für die Standortförderung, hier einen Zusatzbeitrag leisten. Es ist uns klar, dass das Weiterbestehen der Anlagen nicht ohne Weiteres und allein mithilfe des reduzierten Netznutzungsentgeltes zu bewerkstelligen ist; vielmehr braucht es Hilfe von allen Seiten.
Kurz ein paar Worte zu den Auswirkungen dieser Vorlage auf die Stromkonsumenten, das ist ja auch der kritische Punkt: Am 13.[NB]Dezember 2024 hat uns das Bundesamt für Energie endlich exakte Zahlen dazu vorgelegt, was es hiesse, wenn Sie auf diese Vorlage einträten. Wenn Sie diesen vier Konzernen, Stahl Gerlafingen, Steeltec, Novelis und Constellium, mit etwa zwei- bis dreitausend Arbeitern einen solchen Rabatt gewähren würden, würde das auf alle vier Jahre die Summe von 37[NB]453[NB]620 Franken ausmachen. Das wäre der effektive Input, den wir hier diesen Betrieben geben können. Unter dieser Zahl ist auch Constellium zu verstehen. Was heisst das für die Stromkonsumenten? Für einen Haushalt, wie ich ihn führe, mit 4500 Kilowattstunden, bedeutet dies auf alle vier Jahre aufgeteilt Kosten von Fr. 3.05. Für ein KMU mit einem Verbrauch von bis zu 50 Megawattstunden bedeutet das auf alle vier Jahre aufgeteilt Fr. 33.85 und für KMU mit einer höheren Abnahme als 150 Megawattstunden Fr. 101.55. Insgesamt sind das in Prozenten ausgedrückt 0,2 Prozent des gesamten Bedarfs.
Wieso hat die Mehrheit Ihrer Kommission diesem Erlass zugestimmt? Wir haben aufgrund der Hintergrundinformationen festgestellt, dass die Stromnetzkosten in Europa in allen Konkurrenzländern massiv durch industrielle Politik beeinträchtigt werden. Zahlreiche Länder gewähren insbesondere den Grossverbrauchern Rabatte auf die Netznutzungsentgelte oder die Energiekosten, teilweise dauerhaft, teils als Reaktion auf die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
Die Mittel sind ganz verschieden. Es gibt Sonderentgelte für Bandlastverbraucher mit einer Reduktion des Netznutzungsentgeltes von bis zu 90 Prozent. Es gibt zahlreiche Steuersenkungen, Stromsteuern sowie Direktsubventionen zum Ausgleich der hohen Energiepreise. Auch die Strompreisbremse in Deutschland sei hier erwähnt. In Frankreich gibt es ein Produkt Arenh (accès régulé à l'électricité nucléaire historique). Stromversorger haben das Recht, eine gewisse Menge Atomstrom zu einem regulierten Preis von 4,2 Cent pro Kilowattstunde zu beziehen. In Deutschland sind Strompreiskompensationen, die Rückerstattung von CO2-Kosten, im Strompreis enthalten. Dadurch wird der internationale Wettbewerb enorm verzerrt. Wenn wir nicht eingreifen, werden wir unter diesen Wettbewerbsbedingungen in Zukunft keine Stahlproduktion mehr haben.
Es gibt verschiedenste Motivationen, um hier einzugreifen. Sie müssen alle verfassungskonform sein. Der Nationalrat hat vor allem zwei Aspekte in den Vordergrund gestellt: Klima und Kreislaufwirtschaft. Insbesondere das Werk in Gerlafingen ist ein wesentliches Element in der Kreislaufwirtschaft des Stahls. Stahl Gerlafingen emittiert pro Tonne Stahl etwa 0,378 Tonnen CO2. In der gesamten Firma Beltrame, einem italienischen Konzern, zu dem Stahl Gerlafingen gehört, sind es schon 0,574 Tonnen CO2, und wenn Sie die Benchmark in Europa betrachten, dann sehen Sie, dass die Stahlwerke durchschnittlich 0,69 Tonnen CO2 pro Tonne Stahl produzieren. Das heisst, eine Verlagerung der Produktion würde mit Sicherheit einen um 220[NB]000 Tonnen höheren CO2-Ausstoss im Ausland mit sich bringen; dies der Hinweis auf die Resultate, falls wir diese Firmen verlieren. Das Gleiche gilt bei der Kreislaufwirtschaft. Bei der Glasproduktion haben wir das gleiche Problem. Der letzte Glasproduzent in der Schweiz hat geschlossen. Wenn beim Stahl das Gleiche passiert, dann haben Sie auch hier keine Gewährleistung mehr für eine intakte Kreislaufwirtschaft. Der Wiederaufbau von Stahlwerken in Ländern ist äusserst mühsam, fast unmöglich.
Es steht die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage zur Diskussion. Ich werde mich am Schluss der Beratungen zur Verfassungsmässigkeit eingehend äussern, falls Sie es wünschen. Ich habe das hier auch in anderen Verfassungsfragen bereits gemacht. Allerdings braucht das dann in der Regel Zeit.
Das BJ-Gutachten überzeugt die Mehrheit der Kommission nicht. Das BJ-Gutachten geht von falschen Grundvoraussetzungen aus. Das Netznutzungsentgelt ist gemäss herrschender Lehre und Praxis eine Kausalabgabe im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühr. Es ist der Preis für die Benutzung des Netzes; es ist ein Tarif, ein Preistarif. Die Abänderung dieses Tarifs macht aus ihm keine Steuer, wenn die Prinzipien der Gebühr nicht komplett verletzt werden.
Was hat das für Folgen bezüglich der Verfassungsmässigkeit? Sie wissen, dass die Einführung einer neuen Steuer explizite verfassungsmässige Grundlagen verlangt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir hier keine neue Steuer einführen, sondern eine Benutzungsgebühr abändern. Diese Benutzungsgebühr bzw. diese Abänderung muss dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip angepasst sein. Sie darf diese zwei Prinzipien im Gebührenbereich nicht verletzen. Verletzt sie sie nicht, ist sie verfassungskonform. Wir gehen nicht davon aus, dass sich diese Benutzungsgebühr durch die Verteilung des[NB]fehlenden[NB]Betrages[NB]an[NB]alle Strombezüger in eine Steuer verwandelt. Das wäre nur dann der Fall, wenn dieser Tarif das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip verletzen würde.
Das Gutachten Uhlmann, das ich vorhin erwähnt habe, nimmt explizit auf diese Grundlage Bezug und hält fest, dass diese zwei Prinzipien nicht verletzt sind und daher diese Gebühr sehr wohl entsprechend der Vorlage unseres Gesetzes auf sämtliche Stromkonsumenten verteilt werden kann.
Nun werden Sie sich fragen: Was machen wir hier eigentlich? Wir senken die Tarife in gewissen Bereichen, für eine ganz kleine Branche, die Stahlbranche, und wälzen die Kosten auf die gesamte Bevölkerung über. Sie werden sich sagen, dass das ein Präjudiz ist. Es tut mir leid, das ist kein Präjudiz. Wir haben im Stromversorgungsgesetz (StromVG) bereits eine Vielzahl von Bestimmungen, bei denen wir dies genauso machen. Ich zähle sie Ihnen summarisch auf, damit Sie wissen, dass wir mit diesem Rabatt nicht etwas tun, das wir nicht bereits getan hätten. Für diese anderen Bestimmungen im StromVG und im Energiegesetz (EnG) gibt es auch [PAGE 1249] keine spezifische, ausdrückliche Verfassungsgrundlage. Das muss hier mal klargestellt sein.
Gemäss den Artikeln 39 bis 41 EnG erhalten Endverbraucherinnen und Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, den bezahlten Netzzuschlag vollumfänglich rückerstattet; davon profitieren übrigens auch diese Firmen. Gemäss Artikel 4 StromVG sind Endverbraucher Kunden, welche Strom für den eigenen Verbrauch kaufen. Des Weiteren gibt es Reduktionen bei Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a StromVG in Verbindung mit Artikel 18b StromVV, Artikel 23a Absatz 4 StromVG, Artikel 71a Absatz 2 - notabene der "Solar-Express".
Es gibt eine Vielzahl von Rabatten, die wir bereits in diesem fiskalischen Bereich eingeführt haben. Das letzte Mal haben wir im Mantelerlass sogar für die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften Stromrabatte vereinbart und gesetzlich beschlossen. Für keine dieser Reduktionen braucht es eine spezifische verfassungsrechtliche Grundlage, da sie keine Steuer, sondern eine Benutzungsgebühr darstellen. In den Gebührenbereichen gelten andere Parameter. Dort kommen die Einschränkungen des Kostendeckungsprinzips und des Äquivalenzprinzips zur Anwendung.
Daher bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Ich weise Sie darauf hin, dass es selbstverständlich sehr starke Minderheiten gibt, welche aus wirtschaftspolitischen Gründen, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eintreten möchten.
Die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, hat mit der Vorlage, wie sie aus dem Nationalrat kam, nur bedingt zu tun. Wir haben uns bemüht, diese Bedingungen so scharf zu gestalten, dass auch die Unternehmer Leistungen erbringen müssen, dass auch die Kantone ihren Teil beisteuern müssen. Das haben wir gemacht, um den Befindlichkeiten des Ständerates nachzukommen. Denn uns war bewusst, dass es diese Vorlage im Ständerat sehr schwer haben würde.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wenn notwendig werde ich mir erlauben, nochmals auf die verfassungsrechtlichen Aspekte zurückzukommen, falls Sie im Laufe der Beratung andere Informationen erhalten, was sicherlich der Fall sein wird.