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Andrey Gerhard · Nationalrat · 2024-12-16

Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2024-12-16

Wortprotokoll

Die Differenzbereinigung in diesem Geschäft ist eine kurze Angelegenheit. Auch der Ständerat sieht die Swiss Government Cloud (SGC) als eine Investition in die Zukunft der Schweiz. Sie stärke die digitale Souveränität, fördere Innovationen und steigere die Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Auch wenn der Bund die Kantone und Gemeinden nicht verpflichten könne, diese Infrastruktur dereinst auch zu verwenden, so sieht der Ständerat Harmonisierungspotenzial und mögliche Kosteneinsparungen auf den verschiedenen Staatsebenen, wenn allen eine einheitliche, zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung gestellt würde. Auch aus Bürger- und Bürgerinnenperspektive sieht er den Nutzen einer einheitlichen Infrastruktur.

So folgt der Ständerat dem Nationalrat beim Zweckartikel weitgehend, schafft aber zwei kleine Differenzen. Dabei geht es einerseits um den ökologischen Fussabdruck und andererseits um den Zugang zu der Infrastruktur für die Kantone und Gemeinden.

In Absatz 2 möchte der Ständerat die zugegebenermassen etwas strenge Formulierung des Nationalrates bezüglich Reduktion des ökologischen Fussabdrucks anpassen. Es wurde in der Debatte im Ständerat moniert, dass eine Reduktion nicht erreicht werden könne, wenn gleichzeitig immer mehr Leistungen erbracht würden. Die Verwaltung hat in unserer Sitzung hingegen darauf hingewiesen, dass durch den technischen Fortschritt eine Reduktion des Fussabdrucks für das Gleiche quasi automatisch erzielt werde. Beide Sichtweisen sind natürlich völlig unbestritten. Dennoch möchten die Räte das Augenmerk auf dieses wichtige Thema fokussiert halten. Der Ständerat macht uns deshalb beliebt, den Zusatz "wenn möglich" in die Formulierung aufzunehmen. Es gilt also, bei allen Entscheidungen im Rahmen der SGC diese Güterabwägung vorzunehmen und im Zweifel beispielsweise auf Komplexität oder unnötige Funktionalitäten zugunsten des ökologischen Fussabdrucks zu verzichten. Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen einstimmig, hier dem Ständerat zu folgen.

Die zweite Differenz betrifft die Bereitstellung der Infrastruktur für Kantone und Gemeinden. Die Forderung des Nationalrates in Absatz 5, welche ebenfalls aus der bundesrätlichen Botschaft in den Zweckartikel übernommen wurde, hat im Ständerat zu einer grösseren Diskussion geführt. Mit mehreren Anträgen wurde eine etwas weniger absolute Formulierung der nationalrätlichen Fassung vorgeschlagen. Es wurde nämlich befürchtet, dass eine Anspruchshaltung geschaffen werde, welche der Bund z.[NB]B. nicht erfüllen könne, oder dass bei der Kostenübernahme Unklarheit bestehe. Ihre Finanzkommission kann auch dieser Überlegung folgen und empfiehlt Ihnen, ebenfalls einstimmig, diese Formulierung zu übernehmen.

Da ich davon ausgehe, dass damit das Geschäft abgeschlossen werden kann und für die Schlussabstimmung bereit ist, möchte ich mich ganz herzlich im Namen der Kommission bei den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Informatik und für die generell gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Bundesrätin bedanken.