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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-16

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat letzte Woche, am 10.[NB]Dezember, die Vorlage zur Stromreserve beraten und mit 144 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dabei wurde auch Artikel 33e durch die gleichlautenden Anträge Imark, Nordmann, Clivaz Christophe und Wismer Priska als dringliches Bundesgesetz abgespalten. Über diesen Teil, der dann in Ihrer Kommission in einem anderen Artikel formuliert und angepasst wurde, sprechen wir heute.

Ihre Kommission, die UREK-S, hat am Donnerstag, den 12.[NB]Dezember, über das dringliche Bundesgesetz beraten. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass dem Vorgehen des Schwesterrates zugestimmt werden kann.

Seitens des Bundesrates haben wir uns bereits im Sommer intensiv mit Industriepolitik in Bezug auf die Probleme in den Stahlwerken befasst, damals im Nachgang zur von beiden Räten angenommenen Motion Zanetti Roberto 22.4447. Der Bundesrat kam im Zusammenhang mit dieser Motion [PAGE 1260] zum Schluss, dass er keine industriepolitischen Massnahmen ausserhalb der bestehenden Gesetzgebung ergreifen will. Es erging dann der Auftrag an das UVEK, die Massnahmen, die innerhalb des gesetzlich Möglichen sind, zu treffen. Dazu gehören Unterstützungsmassnahmen für Elektrifizierungen im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes, wie sie ab dem 1.[NB]Januar 2025 möglich sind. Die ersten Vorbereitungen dazu wurden getroffen.

Erst im Herbst dieses Jahres hat sich aber gezeigt, dass sich die Situation bei Stahl Gerlafingen akzentuiert. Die Aussage der Direktion von Stahl Gerlafingen lautete: Wenn kein Signal im Bereich der Netznutzungskosten kommt, ist das Unternehmen nicht in der Lage oder nicht bereit, zusätzlich zu den Investitionen, mit denen der Bund gestützt auf das Gesetz unterstützen könnte, zu investieren. Es wäre so: Wenn wir unterstützen, muss die zuständige Firma mindestens 50 Prozent beitragen. In diesem Zusammenhang haben wir offengelegt, was wir tun können. Stahl Gerlafingen hat signalisiert, dass das nicht ausreicht, um zu verhindern, dass weitere Produktionslinien geschlossen bzw. Leute entlassen werden müssen. Darauf abgestützt wurden - es scheint mir wichtig, dass man das jetzt im Gesamtzusammenhang sieht - drei Vorstösse eingereicht, über die Sie anschliessend auch befinden werden: die Motion Müller Damian 24.3374, die Motion Imark 24.3146 und die Motion Roth Franziska 24.3159.

Infolge der Beurteilung dieser Massnahmen in seinem Bericht hat der Bundesrat diese Vorstösse abgelehnt und empfiehlt auch Ihnen deren Ablehnung. Er hat sich zum Antrag zur Entlastung von den Netznutzungskosten, über den im Nationalrat und in Ihrer Kommission beraten wurde, nicht geäussert, weil eben diese Massnahmen im Rahmen der ordentlichen Beratung der Stromreservegesetzgebung eingebracht wurden. Deshalb muss ich hier auf eine Stellungnahme oder auf einen Antrag seitens des Bundesrates verzichten.

Ich möchte mir aber schon erlauben, im Zusammenhang mit diesen vier Geschäften, über die Sie zu befinden haben, eine Einordnung zu machen. Es liegen Massnahmen zur Netznutzungsentgeltreduktion sowie drei weitere Vorstösse vor. Ich will mich nicht weiter zur Verfassungsmässigkeit äussern. Sie haben die Einschätzung des BJ, und Sie haben weitere Äusserungen gehört. Eines möchte ich aber sagen: Wenn Sie sich grundsätzlich für eine Unterstützung der Firma und für einen Erhalt der Stahlwerke in der Schweiz entschliessen, dann ist sicher die Massnahme, die hier zur Debatte steht, die eleganteste und auch die günstigste. Wenn man über die Verfassungsmässigkeit spricht, ist die Anwendung von Notrecht natürlich deutlich weniger verfassungsmässig. Wir haben das ja auch geprüft, und es wurden auch entsprechende Vorstösse von Ihnen angenommen und vom Bundesrat beantwortet. Verfassungsmässig können wir die Anwendung von Notrecht in diesem Fall kaum begründen - so viel einfach zu dieser Situation. Wenn Sie die Stahlverarbeitung in der Schweiz lassen wollen, ist das eine günstige, zielgerichtete Massnahme, zu der ich aber keinen Antrag stelle. Den Grundsatzentscheid, ob Sie unterstützen wollen, müssen letztlich Sie selbst fällen.

Auch von meiner Seite nochmals eine Bemerkung zum Inhalt: Die Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungshilfen sind von strategischer Bedeutung für diese Unternehmen. Sie sollen während vier Jahren von einer schrittweisen Reduktion der Netznutzungsentgelte profitieren können: 50 Prozent im ersten Jahr, 37,5 im zweiten, 25 im dritten und 12,5 Prozent im vierten Jahr. Das bedeutet, dass die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher die Mehrkosten tragen müssen. Ich möchte Ihnen aber nochmals sagen, was diese Mehrkosten sind, und dann können Sie vielleicht auch die Ausführungen des Kommissionspräsidenten respektive die Frage "Abgaberecht oder neue Steuern?" besser einordnen.

Es geht um eine sehr minimale zusätzliche Belastung. Wir sprechen von 37 Millionen Franken auf vier Jahre verteilt, vorausgesetzt, dass alle vier Unternehmen ein Gesuch stellen, was noch offen ist. Das würde bedeuten, dass wir über die vier Jahre bei KMU mit einer Strombelastung von unter 50 Megawattstunden von Fr. 33.85 sprechen würden, bei KMU mit 150 Megawattstunden von 101 Franken oder bei Haushalten mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden von Fr.[NB]3.05 oder im ersten Jahr von Fr. 1.22 und im vierten Jahr von 30 Rappen. Ich erwähne dies, damit man sich der Dimension, von der wir sprechen, bewusst ist.

Die Debatte im Nationalrat um die Unterstützung der Stahlindustrie stützte sich vorwiegend auf Argumente der Kreislaufwirtschaft und der Versorgungssicherheit. Als Umweltminister kann ich diese Argumente nachvollziehen. Ich[NB]möchte[NB]hier[NB]meine Position im Nationalrat nochmals wiederholen. Ich habe klar gesagt, was der Bundesrat zur Industriepolitik denkt. Er steht dieser ablehnend gegenüber. Aber wenn er zwischen diesen Massnahmen wählen könnte, dann ist klar, dass er sicher die Massnahmen mit der geringsten Einflussnahme bzw. mit den klarsten Bedingungen dem Notrecht vorziehen würde.

Wir haben, das scheint mir auch noch wichtig, weitere Massnahmen, die so oder so ergänzend als Entlastung umgesetzt würden. Unabhängig davon, was Sie entscheiden, ist auch der Bundesrat aktiv. Der Tarif für die Stromreserve wird im Jahr 2025 von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,2 Rappen pro Kilowattstunde sinken. Am Beispiel Stahl Gerlafingen bedeutet das eine Entlastung von rund 2,88 Millionen Franken. Damit gibt es auch bereits eine Entlastung. Des Weiteren hat mein Departement den kalkulatorischen Zinssatz, den WACC, für das kommende Tarifjahr von 4,13 Prozent auf 3,98 Prozent gesenkt. Für Stahl Gerlafingen ergibt das nicht einen Riesenbetrag, aber auch wieder 150[NB]000 Franken. Wir haben, wie gesagt, Stahl Gerlafingen weitere Massnahmen im Bereich Elektrifizierung über das Klima- und Innovationsgesetz angeboten. Der Bundesrat hat die dazu notwendige Verordnung per 1.[NB]Januar 2025 verabschiedet.

Wir haben gleichzeitig auch mit den Beschaffungsorganen für die öffentlichen Betriebe - Armasuisse, Bundesamt für Bauten und Logistik, ASTRA - gesprochen und sie angehalten, mit einer neuen Richtlinie dafür zu sorgen, dass möglichst Stahl mit wenig CO2-Ausstoss, d.[NB]h. nach Möglichkeit Stahl mit kurzen Transportdistanzen, angeboten wird und dass in den Ausschreibungen Kriterien gewählt werden, die der Ökologie ausreichend Rechnung tragen.

Weshalb sage ich das? Falls Sie heute auf Ihr Geschäft der UREK-S eintreten - diesen Entscheid muss ich Ihnen überlassen -, werden Sie eine relativ geringfügige Summe der Entlastung beschliessen. Es wurde bereits verschiedentlich gesagt: Es geht um 37,45 Millionen Franken, über diese vier Jahre verteilt. Ich will das nicht kleinreden, aber es ist dieser Betrag, wenn alle vier Unternehmen - Stahl Gerlafingen, Steeltec, Novelis und Constellium - dann auch ein Gesuch stellen und die Bedingungen erfüllen können. Für Stahl Gerlafingen alleine spricht man von 13,3 Millionen Franken. Das ist nur ein Teil des für eine Sanierung dieses Werkes notwendigen Betrages. Dieser Teil muss gemäss Antrag Ihrer Kommission durch eine kantonale Unterstützung ergänzt werden, die mindestens die Hälfte dieser Grösse ist. Diese wird wahrscheinlich durch unsere Prüfung von Gesuchen für[NB]Elektrifizierungsmassnahmen ergänzt. Wir haben die Kurzarbeitsentschädigung bis nächstes Jahr verlängert, und allenfalls wird sie durch weitere kantonale Massnahmen ergänzt.

Wenn Sie auf dieses Geschäft eintreten, wird die Firma aufzeigen müssen, dass die Bedingungen, die sehr streng sein werden, auch erfüllt werden. Das ist klar. Diese Bedingungen werden Sie anschliessend in der Detailberatung definieren. Eine Bedingung ist - sie scheint mir die wichtigste zu sein -, dass wir verlangen, dass die Firma einen Betriebsplan präsentiert, der die Überlebensfähigkeit während sieben Jahren aufzeigt. Das ist eine hohe Anforderung, und nach meinen Kenntnissen der Sachlage wird diese Anforderung nur erfüllt werden, wenn der Eigner der Firma in Italien auch bereit ist, massiv zusätzlich in die Firma zu investieren. Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, die dazu notwendige Verordnung zu formulieren, und deshalb sind wir Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie in der Detailberatung - Eintreten vorausgesetzt - auch diese Bedingungen ganz klar definieren. Es ist wichtig, dass wir die Bedingungen, die die Firma erfüllen muss, relativ klar und abschliessend definieren; nur so können wir strenge Bedingungen stellen. So kann die Firma auch die [PAGE 1261] Bereitschaft zu einer bedeutenden Investition in der Schweiz zeigen. Die Summe, um dieses Signal zu setzen, ist, wenn ich mir das gestatten darf, nicht sehr gross.

Wenn Sie das nicht tun, werden wir, gestützt auf Ihre Vorlage, das entsprechende Gesuch ablehnen müssen. Sie bestimmen also relativ harte Bedingungen, ohne die die Reduktion des Netznutzungsentgeltes nicht gewährt werden kann.

Ich schliesse ab. Nochmals: Der Bundesrat hat sich klar gegen industriepolitische Massnahmen ausgesprochen. Er sagt aber auch klar Nein zu den Motionen, die Sie im Anschluss behandeln werden, denn diese würden Notrecht verursachen. Was wäre der grosse Unterschied? Es wäre für den Bundesrat der GAU, wenn Sie hier nicht eintreten, anschliessend aber die Motionen annehmen würden. Damit würden Sie nämlich sagen, der Bundesrat habe dafür zu[NB]sorgen,[NB]dass[NB]die[NB]Firma überlebt, aber ohne dass Sie das an Bedingungen knüpfen. Das würde bedeuten, dass dann nicht der Rat die Vorgaben diktiert.

Bei einem Eintreten auf die Vorlage werden Sie in der Detailberatung sagen, was Sie erwarten, was wir als Exekutive zu tun haben. Falls Sie nur die Notrechtsmassnahmen überweisen würden, dann müssten wir wohl deutlich tiefer in die Tasche greifen, wir müssten vielleicht Finanzierungen mit allgemeinen Bundesmitteln machen, falls Sie erwarten, dass die Firma gerettet wird. Falls Sie das nicht erwarten und alles ablehnen, ist das eine andere Ausgangslage, das ist klar. Aber mir war es hier einfach wichtig, die Verhältnismässigkeit der Massnahmen aufzuzeigen.

Nochmals: Wenn man die Massnahme der Entlastung von den Netznutzungskosten hier gewährt, ist das das Zeichen, von dem die Firma immer gesagt hat, wenn sie es erhalte, könne sie überleben. Das hat sie auch uns gesagt. Die Herausforderungen der Firma werden sehr gross sein. Und wir werden gehalten sein, die Bedingungen, die Sie setzen, auch zu erfüllen.

Der Bundesrat macht Ihnen keinen Antrag zum Eintreten. Wir haben es nicht diskutiert. Ich bitte Sie aber, falls Sie nicht eintreten, auch die Motionen abzulehnen und konsequent zu sein. Denn ein Eintreten auf dieses Geschäft schafft die Möglichkeit, mit relativ wenig Geld die Bedingungen, welche die Firma zu erfüllen hat, selber zu diktieren. Verfassungsmässig wäre eine Notrechtsanwendung hier deutlich die schlechteste Variante.

[VS]

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