preparatory:AB 350288
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Hier geht es darum, dass mit Verweis auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstaben a und b des Mehrwertsteuergesetzes ergänzt werden soll, dass die Anmeldepflicht von den Plattformen und Versandhändlern auf Personen mit Unterstellungserklärung Ausland ausgeweitet wird. Ich bitte Sie, den Antrag Schwander abzulehnen, verweise aber darauf, dass dieser in der Kommission nicht vorgelegen ist, und möchte daher ganz klar deklarieren, dass es um eine persönliche Einschätzung geht.
Erlauben Sie mir nach Rücksprache mit der Verwaltung folgenden Hinweis: Personen, die eine Unterstellungserklärung Ausland unterzeichnet haben und die Einfuhr freiwillig im eigenen Namen vornehmen, gelten als Importeure, erfüllen die Definition der Warenverantwortlichen und sind bereits von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a erfasst. Der Hintergrund der Plattformbesteuerung, um die es hier geht, ist folgender: Mit der am 1.[NB]Januar 2025 in Kraft tretenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wird die sogenannte Plattformbesteuerung auch in der Schweiz eingeführt. Das bedeutet, dass Verkäufe, die via Online-Plattformen erfolgen, bezüglich Mehrwertsteuer neu der Plattform zugerechnet werden. Neu werden also auch Betreiberinnen und Betreiber von grösseren elektronischen Plattformen, die mit Kleinsendungen ins Ausland einen Umsatz von mindestens 100[NB]000 Schweizerfranken pro Jahr erzielen, im Inland steuerpflichtig. Dem inländischen Konsumenten bzw. der inländischen Konsumentin wird beim Kauf über die Plattform direkt bei der Bestellung die Inlandsteuer belastet. Folge ist, dass der Einzelantrag Schwander bereits erfüllt und erfasst und daher obsolet ist.