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Arslan Sibel · Nationalrat · 2024-12-17

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2024-12-17

Wortprotokoll

Vor etwas mehr als zehn Jahren begann ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Am 3.[NB]August 2014 überfiel der IS die jesidische Hauptsiedlungsregion Sinjar im Nordirak. Die ethnisch-religiöse Minderheit der Jesidinnen und Jesiden wurde systematisch verfolgt und vertrieben. Mehr als 5000 Menschen wurden getötet. Etwa 7000 wurden verschleppt und versklavt. Frauen und Mädchen wurden Opfer sexueller Gewalt und systematisch vergewaltigt. Bis heute werden rund 2700 Frauen und Mädchen vermisst. Es sind immer noch etwa 20 Massengräber ungeöffnet, und mehr als 200[NB]000 Jesidinnen und Jesiden befinden sich in Camps für Binnenvertriebene, ohne Aussicht auf die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr in ihre Heimatregion.

Im Jahr 2016 stufte die UNO die IS-Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord ein. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen befand, dass der IS die jesidische Gemeinschaft auf mehreren Wegen, wie in der UN-Völkermordkonvention festgehalten, zu zerstören beabsichtigt. Der UNO-Menschenrechtsrat rief die internationale Gemeinschaft ausserdem dazu auf, den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden anzuerkennen. Verschiedene Institutionen und Länder wie Grossbritannien haben diese Verbrechen als Völkermord anerkannt.

Am 7.[NB]Juli 2023 wurde die Petition 23.2030 eingereicht, welche unter anderem verlangt, dass das Schweizer Parlament die Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkennt. Am 4.[NB]und 5.[NB]November 2024 hat Ihre Aussenpolitische Kommission die Petition vorberaten. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben.

Die Kommission anerkennt jedoch das Leid der Jesidinnen und Jesiden und beantragt deshalb mit 12 zu 10 Stimmen [PAGE 2430] bei 1 Enthaltung, die 2014 an den Jesidinnen und Jesiden begangenen Verbrechen in einer Erklärung des Nationalrates als Völkermord anzuerkennen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine solche Erklärung ein starkes Signal des Parlamentes gegen islamistischen Terror und gegen Verletzungen des Völkerrechts wäre. Weiter ist diese Anerkennung für die Überlebenden ein Schritt hin zu Gerechtigkeit und zur Würdigung ihres erlittenen Leids.

Ihre Aussenpolitische Kommission unterstützt das jahrelange internationale Engagement der Schweiz gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen. Im Kampf gegen die Straflosigkeit kann mit dieser Erklärung ein wichtiger Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit und zur Verhinderung schwerster Verbrechen geleistet werden. Angesichts der drohenden Stärkung des "Islamischen Staates" in Syrien erscheint dieses Engagement im konkreten Fall umso wichtiger.

Die Vertreibung, Folter, Versklavung und Tötung von Jesidinnen und Jesiden dauert immer noch an. Wir können dazu beitragen, dass die Gräueltaten nicht ungestraft bleiben und die Überlebenden eine Stimme erhalten. Auch heute sind einige dieser Überlebenden unter uns. (Wendet sich an die Tribüne) Ich möchte mich auch im Namen von uns allen für Ihr Engagement und diesen Mut herzlich bedanken.

Diese politische Erklärung steht im Einklang mit der derzeitigen Praxis unseres Rates bei der Anerkennung von Völkermorden wie dem Holodomor oder dem Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern. Sie steht im Einklang mit der Neutralitätspolitik der Schweiz. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission daran, dass der "Islamische Staat" von den Vereinten Nationen als terroristische Organisation sanktioniert wird und dass es sich entgegen der eigenen Aussage nicht um einen Staat handelt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Erklärung des Nationalrates zur Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden zu verabschieden.

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