Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-12-17
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17
Wortprotokoll
Infolge eines Missverständnisses wurde der damalige Änderungsantrag nicht als neuer Absatz 4 beraten, sondern als Ersatz von Absatz 3 behandelt. Die dadurch entstandene Ablehnung des Antrages ist daher nachvollziehbar. Absatz 3 ist unbestritten und soll so bleiben, denn die dort vom BAZG vorgesehenen Konzepte für sogenannte vereinfachte und reduzierte Warenanmeldung sind für die Wirtschaft wichtig. Jedoch gehen diese vor dem Hintergrund des Industriezollabbaus, der seit dem 1.[NB]Januar 2024 in Kraft ist, zu wenig weit.
Der Vorschlag der Wirtschaft für eine erleichterte Warenanmeldung für unkritische Waren im neuen Absatz 4 bringt essenzielle Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Da weiterhin sämtliche Waren beim Grenzübertritt angemeldet werden müssen, bleibt die Kontrolltätigkeit des BAZG bestehen, und es entsteht kein Kontrollverlust. Das BAZG kann dank dieser Vereinfachung in seiner Arbeit sogar Ressourcen sparen. [PAGE 1285]
Wir müssen der Wirtschaft zwingend Instrumente in die Hand geben, welche die Bürokratie tatsächlich vereinfachen. Mit meinem Einzelantrag wird dies erreicht. Verpassen wir also die Chance nicht.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Er wird von allen Verbänden der exportierenden und importierenden Wirtschaft unterstützt, namentlich von Economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband, Scienceindustries, Swissmem, Swiss Textiles, Swiss Shippers' Council und dem Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie. Ich ziehe gleichzeitig meinen Minderheitsantrag zu Absatz 3 zugunsten des neuen Absatzes 4 zurück.