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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-04

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Die Subkommission, welche für den Teil des Geschäftsberichtes zuständig ist, welcher die Bundeskanzlei betrifft, hat mit Frau Bundeskanzlerin Huber die Frage der Überprüfung der Information in Krisenlagen besprochen. Die Motion Müller Erich (99.3076, Überprüfung der Information des Bundes in Krisenlagen) vom 16. März 1999 verlangte Folgendes: "Der Bundesrat wird eingeladen, die Informationspolitik des Bundes in Krisenlagen .... zu überprüfen und ein Gesamtkonzept zur Information der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen vorzulegen. Dabei sind klare Verantwortlichkeiten bzw. Abgrenzungen der entsprechenden Informationsstellen bezüglich der erwarteten Krisenszenarien unterhalb bzw. oberhalb der Kriegsschwelle festzulegen."

Der Motionär hat dabei im Besonderen die Rolle und die Aufgaben der verschiedenen Informationsnetze angesprochen und die Frage aufgeworfen, ob die Aufgabenzuteilung und die Abgrenzung der verschiedenen Medienbeauftragten noch richtig sei. Zu den Medienbeauftragten in ausserordentlichen Lagen gehören unter anderem die Abteilung Presse und Funkspruch, die nationale Alarmzentrale - die beide dem VBS angegliedert sind - und die SRG. Insbesondere die Rolle und der Einsatz der Abteilung Presse und Funkspruch sind offenbar ungeklärt und noch allzu sehr dem System der Abgrenzung Krieg/nicht Krieg verhaftet. Im Geschäftsbericht 2002 schreibt die Bundeskanzlei, dass der Bericht dem Bundesrat noch nicht vorgelegt werden konnte, da die Information in ausserordentlichen Lagen als Ganzes strukturell neu organisiert werde und daher weitere Abklärungen notwendig seien.

Frau Bundeskanzlerin hat in aller Offenheit in der GPK erklärt, dass bei der Information in Krisenlagen nach wie vor ungelöste Probleme bestehen, dass noch allzu viele aus dem Zweiten Weltkrieg stammende, überdotierte und schwerfällige Staatsorganisationen bestehen würden. Es sei allerdings zu berücksichtigen, dass heute die einzelnen Departemente über gut ausgebaute Informationsdienste verfügen würden. Frau Bundeskanzlerin hat indessen zugesichert, dass insbesondere das im Wesentlichen zuständige VBS nach der Zustimmung des Souveräns zu "Armee und Bevölkerungsschutz XXI" die Thematik zielstrebig anpacken wolle. Informationen in Krisenlagen sind zunehmend Informationen, welche weniger in kriegerischen als vielmehr in politisch heiklen Situationen zu erfolgen haben. Einige Beispiele können angeführt werden: das WEF, der Irak-Krieg, Sars und andere Krankheiten sowie der G8-Gipfel. Das sind einige aktuelle Situationen, bei denen eine eingespielte und für die Bevölkerung wichtige Informationskoordination von grosser Bedeutung war.

Aufgrund der Beurteilung hat die Information in diesen politisch heiklen Momenten im Allgemeinen recht gut geklappt. Das ist nicht zuletzt das Ergebnis der in den letzten Jahren vollzogenen Verbesserungsmassnahmen. Die GPK kann sich, was diese Informationen in den genannten Situationen betrifft, dem Urteil der Bundeskanzlerin in grossen Teilen anschliessen, erachtet es indessen als notwendig, dass das System der Information in ausserordentlichen Lagen zusammen mit "Armee und Bevölkerungsschutz XXI" eingehend überarbeitet und auf ein neues, effizientes Fundament gesetzt wird. Das zur ersten Problematik.

[PAGE 420] Zur zweiten Problematik, zur Frage elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten und der Art der Verwendung von Internet in der Bundesverwaltung: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich in den vergangenen Jahren schon verschiedene Male mit dem Umgang des Staates mit den modernen Kommunikationsmedien und -mitteln befasst. Das Internet eröffnet eine neue Art des Informations- und Wissensaustausches zwischen Bürger respektive Bürgerin einerseits und dem Staat andererseits. Die Internet-Technik entwickelt sich in rasanter Geschwindigkeit in ihren Möglichkeiten, Daten zu übermitteln, welche auf verbindliche Art Informationen, Meinungen und Absichten zum Ausdruck bringen. Der Staat kann sich dieser Entwicklung nicht verschliessen. Dazu gehört das im Geschäftsbericht bei der Bundeskanzlei erwähnte Projekt der Möglichkeit zur Vornahme der Stimmabgabe bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen per Internet.

Am 1. Januar hat der Bundesrat das teilrevidierte Bundesgesetz über die politischen Rechte in Kraft gesetzt, das den Bundesrat ermächtigt, so genannte Pilotprojekte zu einer elektronischen Stimmabgabe auf kantonaler Ebene zu bewilligen. In der zuständigen Verordnung ist den Kantonen Genf, Zürich und Neuenburg die Möglichkeit eingeräumt worden, entsprechende wissenschaftlich begleitete Projekte durchführen zu können. Die GPK verfolgt mit Interesse dieses Projekt, zumal hier heikle Elemente der Sicherheit, der Identitätsfeststellung und des Datenschutzes verbunden sind. Andererseits wäre die elektronische Stimmabgabe eine moderne Möglichkeit, der Stimmbürgerin und dem Stimmbürger die Stimmabgabe zu erleichtern und damit die Wahl- und Abstimmungsbeteiligung zu erhöhen. In diesem Zusammenhang würde es die GPK interessieren, wie weit hier Fortschritte erzielt worden sind und welche Möglichkeiten in absehbarer Zeit realisiert werden können.

Die GPK möchte sich jedoch nicht allein auf die Frage der Abstimmungsmöglichkeiten beschränken. Vielmehr geht es ihr darum, dass das Internet als modernes Kommunikationsmittel des Bürgers so genutzt werden kann, dass es einen möglichst hohen Nutzen erbringt. In unserer Wahrnehmung stellen wir fest, dass zwar das Internet durchaus Einzug in die Bundesverwaltung gehalten hat, dass daraus jedoch eine relativ heterogene "Internetlandschaft" entstanden ist. Vielfach wird nicht sichtbar, wann das Internet als Informationsmedium verwendet und wann es als Darstellung des betreffenden Amtes gesehen wird. Zwischen ausschweifender Selbstdarstellung und zielgerichtetem Informationsforum bestehen zwischen den einzelnen Ämtern und den einzelnen Internetauftritten erhebliche Unterschiede bezüglich Formen und Inhalten der einzelnen Websites.

Die Geschäftsprüfungskommission betrachtet den "guichet virtuel" als gelungenes Beispiel: Auf der Website www.ch.ch können vereinfacht Dinge heruntergeladen werden, die ansonsten über schriftliche oder telefonische Kontakte beschafft werden müssen. Auch der vom Volkswirtschaftsdepartement im vergangenen Monat angekündigte "guichet virtuel" für Unternehmen ist ein gutes Beispiel dafür, wie das Internet verwendet werden kann, um den Umgang zwischen Staat und Unternehmen zu vereinfachen.

Die GPK kommt in ihren Beobachtungen zum Schluss, dass das Internet in der Bundesverwaltung zwar als modernes Kommunikationsmittel genutzt wird, dass es aber bezüglich Einheitlichkeit im Auftritt, in der Arbeit und im Umgang - also im eigentlichen Handling des Internets - eine relativ hohe Heterogenität besitzt. Die GPK stellt deshalb die Frage, ob der Bundesrat gewillt ist, dafür besorgt zu sein, dass hier eine gewisse Ordnung und ein klares Konzept entstehen können, und wie er dies gewährleisten will. Daraus wird sich mit der Zeit auch eine gewisse Kultur entwickeln, was letztlich dem Bürger und der Verwaltung von Nutzen ist.