preparatory:AB 350330
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Diese Frage wurde in der Kommission sehr intensiv diskutiert, und wir mussten uns vor allem in Kenntnis setzen lassen, dass es in der exportierenden und importierenden Wirtschaft nicht eine einheitliche Meinung gibt, wie jetzt vom Einzelantragsteller suggeriert wurde. Ganz im Gegenteil: Uns gegenüber wurde seitens der Wirtschaft auch für die andere Seite, namentlich für den Mehrheitsantrag, sehr stark lobbyiert. Hier gibt es also keine konsolidierte Haltung.
Was aber konsolidiert gesagt werden kann, ist, dass das Anliegen der Kommission, ob Mehrheit oder Minderheit, dasselbe ist. Man möchte nämlich möglichst Vereinfachungen erreichen. Die Frage ist nur, ob diese Vereinfachung mit dem Einzelantrag Regazzi, der ja als Minderheitsantrag gleichlautend vorgelegen hatte und jetzt einfach ein Einzelantrag für einen Absatz 4 ist, erreicht werden kann. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass mit diesem Einzelantrag eben keine Vereinfachung erzielt werden[NB]könne,[NB]ganz[NB]im[NB]Gegenteil.[NB]Sie ist deshalb dieser Auffassung, weil jede Warenbewegung zweimal behandelt werden müsste.
Der Einzelantrag Regazzi bzw. auch der Bundesrat sehen bereits vereinfachte Warenanmeldungen vor. Dies gilt für alle Abgaben. Ausgenommen sind Waren, die einem Embargo unterliegen oder in einem Bereich mit sensiblen landwirtschaftlichen Kontingenten sind. Artikel 23 bietet zudem ausreichend Grundlage für reduzierte Anmeldungen. Die mit dem Einzelantrag Regazzi beantragte erleichterte Warenanmeldung für steuerpflichtige Personen für unkritische Waren bringt, wie gesagt, keinen wesentlichen Mehrwert gegenüber den vom Bundesrat bereits vorgesehenen Vereinfachungen. Die nachträgliche Lieferung handelsstatistischer Daten ist bzw. wäre nach dem Einzelantrag Regazzi aufwendig und anspruchsvoll, da beispielsweise Importeure und Exporteure auch eine korrekte Zolltarifnummer nachliefern[NB]müssten. Die Zolldienstleister bzw. der Importeur, Spediteur oder Transporteur müssten sicherstellen, dass die Daten nachträglich geliefert werden, und das ist alles bei der Fassung des Bundesrates so nicht notwendig. Der Entwurf des Bundesrates sieht, wie gesagt, bereits zwei Vereinfachungen vor: eine vereinfachte Warenanmeldung und eine reduzierte Warenanmeldung mit nachträglicher Ergänzung. Diese wurden in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsvertretern auf Stufe Verordnung bereits ausgearbeitet.
In diesem Sinne war die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der Auffassung, dass der Entwurf des Bundesrates mit den entsprechenden Vereinfachungen, wie ich sie gerade dargelegt habe, zu weniger Aufwand führen würde als der gut gemeinte Einzelantrag Regazzi, der aber in der Praxis zu mehr Bürokratie, zu mehr Aufwand und damit zu Verkomplizierungen führen würde.