Masshardt Nadine · Nationalrat · 2024-12-17
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Genau, ich spreche sowohl für die Minderheit Widmer Céline bei Artikel 29a des Geschäftsreglementes des Nationalrates als auch gleich für die SP-Fraktion.
Die SP-Fraktion bittet Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Wir begrüssen es, dass es in Zukunft möglich sein soll, Vorstösse mit verschiedenen Urheberinnen und Urhebern gemeinsam einzureichen. Mit einem solchen gemeinsamen Vorstoss kann ein Anliegen breiter abgestützt und damit die Glaubwürdigkeit der Forderung über die eigene Partei hinaus gestärkt werden. Auf kantonaler und kommunaler Ebene entspricht diese Regelung zudem bereits heute häufig der Praxis.
Auf Bundesebene ist das Deponieren eines breit abgestützten Anliegens aktuell einzig auf dem etwas umständlichen Weg möglich, dass verschiedene gleichlautende Vorstösse eingereicht werden. Das ist aber der hier vorgeschlagenen Regulierung nicht ebenbürtig: Erstens ist die Signalwirkung gegen aussen eine andere, zweitens ist die vorgeschlagene Lösung eine administrative Vereinfachung, und drittens kann aktuell ein Vorstoss nach eigenem Ermessen zurückgezogen werden, womit das Gemeinsame natürlich weniger stark ausgeprägt ist. Die vorliegende Vorlage hat zum Ziel, dass in Zukunft ein Vorstoss mit verschiedenen Urhebern aus unterschiedlichen Fraktionen eingereicht werden kann. Damit kann also die überparteiliche Arbeit gestärkt werden, was die SP-Fraktion unterstützt.
Zu den weiteren unbestrittenen Änderungen in dieser Vorlage: Die Anpassung in Artikel 118 Absatz 4ter Buchstabe d des Parlamentsgesetzes zu den Anfragen an den Edöb unterstützen wir. Ebenso unterstützen wir die Verankerung der heute schon gängigen Praxis bei der Trennung von Vorstössen in Artikel 119 Absatz 2.
Nun zur Minderheit Widmer Céline: Diese Minderheit bei Artikel 29a des Geschäftsreglementes des Nationalrates will, dass bei der Miturheberschaft die Rechte der Miturhebenden gemeinsam ausgeübt werden. Es soll also grundsätzlich das Konsensprinzip gelten. Die Miturhebenden können jedoch die Ausübung eines oder mehrerer Rechte an eine Miturheberin oder einen Miturheber delegieren, dies z.[NB]B. im Rat oder eben in einer Kommission. Bei dieser Variante muss speziell geregelt werden, wann der Text als zurückgezogen gilt. Dies ist deshalb in Absatz 2 so festgehalten: Ein Vorstoss gilt dann als zurückgezogen, wenn eine Miturheberin oder ein Miturheber dies an einer Rats- oder Kommissionssitzung schriftlich oder mündlich erklärt. Die Mehrheit will hier, im Unterschied zur Minderheit Widmer Céline, dass diese Rechte automatisch der ersten Urhebenden respektive dem ersten Urhebenden übertragen werden.
Die SP-Fraktion unterstützt weiter die Minderheit Flach bei Artikel 25 Absatz 1, und zwar mit Überzeugung. Die Mehrheit will hier eine Einschränkung unserer parlamentarischen Rechte, indem im Nationalrat in Sondersessionen künftig keine Vorstösse mehr eingereicht werden können. Das lehnen wir mit Überzeugung ab und bitten Sie deshalb, hier der Minderheit Flach zuzustimmen.
Zusammengefasst: Die SP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die Minderheiten Flach und Widmer Céline.