preparatory:AB 35054
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit. Wir wollen in allen Artikeln, also auch in den Artikeln 7, 8, 9, auch 16 usw., beim geltenden Recht bleiben: Es handelt sich also um ein Konzept.
Nach den letzten Kommissionssitzungen habe ich die Zahlen des BSV, die uns an der Kommissionssitzung zur Verfügung gestellt wurden, noch einmal geprüft. Ich möchte mich auch hier beim Sprecher entschuldigen, dass ich meine Bedenken erst heute einbringe, aber es war mir vorher einfach nicht möglich. Dabei komme ich zum Schluss, dass die Annahmen des BSV, wie sie uns in der Kommission zur Verfügung standen, zu optimistisch sind. Lassen Sie mich das kurz erläutern:
Das BSV rechnet im Falle der Annahme des Mehrheitsantrags mit Mehrkosten von rund 305 Millionen Franken. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 550 Millionen Franken werden für die Erhöhung des koordinierten Lohnes gerechnet, 45 Millionen für diverse Anpassungen wie Witwerrenten unter anderem. Davon abzuziehen sind - immer gemäss BSV - 290 Millionen Franken, welche sich aus der Aufhebung der Sondermassnahmen gemäss Artikel 70 BVG ergeben.
Alle diese Zahlen halten, nach meiner Ansicht, einer Plausibilitätsrechnung aus Sicht der Praxis nicht stand. So sind die zusätzlichen 550 Millionen Franken für die Aufwendungen zufolge des erhöhten koordinierten Lohnes zu tief angesetzt. Auch das BSV anerkennt, dass die maximalen Kosten 1,25 Milliarden Franken betragen können, reduziert diesen Betrag allerdings aufgrund der Annahme, dass der Koordinationsabzug für 1,7 Millionen Versicherte schon heute tiefer ist.
Meine Rückfragen - und ich habe mich mit den verschiedensten Pensionskassen in Verbindung gesetzt - ergaben, dass im Unterschied zu den Annahmen des BSV schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der Pensionskassenreglemente nicht einen reduzierten, sondern den maximalen Koordinationsabzug vorsehen.
Es mag sein - das gebe ich hier gerne zu -, dass die autonomen Kassen der grossen Firmen, und darauf stützt sich wahrscheinlich das BSV vor allem ab, tiefere Koordinationsabzüge kennen.
Selbst wenn dem so ist, steht für mich fest, dass bei diesem wichtigen Punkt mit weit höheren Kosten zu rechnen ist. Eines aber ist sicher: Die Mehrbelastungen werden die Firmen und Mitarbeitenden sehr unterschiedlich treffen - das ist eben mein Problem.
Die zweite Unsicherheit betreffend Mehrkosten liegt in meinen Augen wiederum darin, dass das Ausmass, in dem die BVG-Sondermassnahmen gemäss Artikel 70 BVG [PAGE 446] wegfallen, zu optimistisch geschätzt wird. Es wird von insgesamt 290 Millionen Franken ausgegangen. Meine Rückfragen wiederum haben ergeben, dass dieses eine Prozent für Sondermassnahmen heute praktisch immer wegfällt oder anders in die Prämienberechnungen integriert wird. Der Betrag von 290 Millionen Franken ist deshalb mit Sicherheit zu optimistisch. Ich komme auf eine Zahl, die sich in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken bewegt. Dann würden die Mehrkosten aber 800 Millionen Franken statt der versprochenen 305 Millionen Franken betragen. Man kann argumentieren, wie man will - den Beweis dafür, welche Zahlen richtig sind, kennen wir nicht. Eines ist aber sicher: Die Mehrkosten treffen die Beschäftigten und die Firmen sehr unterschiedlich. Von null bis 30 Prozent Mehrkosten ist alles möglich.
Die von der Änderung Betroffenen wären aber nicht diejenigen Versicherten, welche heute schon eine komfortable Lösung haben, sondern diejenigen, welche im Niedriglohnbereich oder in spezifischen Branchen tätig sind. Auf diese kommen aber nicht nur die Kosten für die Absenkung des Koordinationsabzuges zu, sondern auch die massiv steigenden Risikoprämien. Die Lebensversicherer sprechen von 20 Prozent oder mehr. Dazu kommen die Kosten für die Sanierung mancher Kassen, wobei neben den Firmen wiederum die meisten Versicherten zur Kasse gebeten werden dürften.
Kurzum, ich gehe davon aus, dass alle nötigen Massnahmen - zusammen mit der von der Mehrheit vorgeschlagenen Verbesserung - die Beiträge für Arbeitnehmende zum Teil um rund 20 bis 30 Prozent erhöhen werden. Dies ist im heutigen Umfeld vieler Schweizer Unternehmen unverantwortlich. Die Devise muss bei allen Sozialwerken lauten: Sichern, nicht erweitern. Der Konsum wird durch solches auch nicht angekurbelt - auch nicht langfristig.
Bei den Leistungsprimatkassen machen die vorgesehenen Änderungen natürlich kaum etwas aus. Damit kann ich wenigstens all jene trösten, welche beim Staat arbeiten. So viel jetzt einmal zu den finanziellen Kosten, über die ich mir wirklich ernsthaft Gedanken mache und die vor allem die kleinen und mittleren Betriebe treffen werden.
Es gibt noch viele andere Gründe, welche mich veranlassen, für die heutige Lösung einzustehen. Ich werde nur einige wenige nennen, denn ich gehe davon aus, dass Herr Jenny und vielleicht auch Herr Reimann auch noch etwas dazu sagen werden. Der Vorschlag der Mehrheit ist nicht nur teuer, er bringt dem einzelnen BVG-Versicherten auch wenig. Bedenken wir, es sind vor allem die Bezüger von tiefen Einkommen, welche bei hohen Kosten mit dieser Lösung im Alter weniger erhalten, als ihnen der finanzielle Aderlass im erwerbstätigen Alter wehtut. Denn die 3165 Franken versicherter Verdienst bringen bei einer 40-jährigen Beitragsdauer vom 25. bis zum 65. Altersjahr bei 3,25 Prozent technischer Verzinsung nur ein Kapital von rund 27 000 Franken oder rund 2000 Franken Rente pro Jahr.
Aus dieser Perspektive sticht für mich auch das Frauenargument nicht. Sehr viele teilzeiterwerbstätige Frauen hätten nur während einer kürzeren als einer 40-jährigen Beitragsdauer die Möglichkeit des Ansparens von Altersguthaben und würden die erwähnte Rente nicht einmal erreichen. Aber sehr viele Frauen sind dann, wenn sie arbeiten, für den täglichen Bedarf auf jeden Franken angewiesen.
Und noch etwas: All jene, die jetzt nach einer obligatorisch tieferen Schwelle rufen, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Angestellten bereits heute freiwillig versichern lassen können. Wenn das flächendeckend gewünscht würde, hätte sich dies schon längst durchgesetzt. Wollen wir den Kleinlohnempfängern wirklich helfen, so sind andere Instrumente zu prüfen: z. B. eine negative Einkommenssteuer mit der Möglichkeit, im Rahmen der dritten Säule steuerlich hoch begünstigte Vorsorge zu treffen. Wenn wir etwas für die Teilzeitbeschäftigten tun wollen, so soll man ihnen also die dritte Säule mit einer stärkeren steuerlichen Begünstigung öffnen.
Es gäbe noch weit mehr Gründe, aber ich möchte Sie wirklich dringend bitten, in allen Punkten der Minderheit zu folgen und nicht aus einem wie auch immer gearteten schlechten Gewissen oder Wohlwollen gegenüber den Tieflohnbranchen und Teilzeitarbeitenden, meist Frauen, aus meiner Sicht kontraproduktive Beschlüsse zu fassen.