Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-12-17
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, auf beide Entwürfe nicht einzutreten, auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Minderheit recht kümmerlich daherkommt - aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Es gibt zwei Elemente, und ich möchte auf beide Elemente eingehen und erläutern, warum ich der Meinung bin, dass diese Vorlage einfach nicht nötig ist.
Zum ersten Element, zu dieser neuen Möglichkeit, dass ein Vorstoss mehrere Urheber haben kann: Schauen Sie, das können Sie schon heute machen, wenn Sie wollen. Sie müssen es einfach etwas anders machen; Sie müssen einfach gleichlautende Vorstösse einreichen. Das ist genauso effizient wie die Übung, die Sie jetzt planen, und es geht genauso schnell.
Was ist das eigentlich, wenn ein Vorstoss mehrere Urheber hat? Eigentlich ist das die Vorwegnahme der parlamentarischen Debatte. Da sitzen drei, vier Leute aus drei, vier Fraktionen zusammen und einigen sich darauf, einen Text zu schreiben, den sie dann ins Büro und in den Bundesrat bringen. Dabei gehen sie stillschweigend davon aus, dass der Rest ihrer Fraktionen ohnehin der gleichen Meinung ist, und das, bevor man überhaupt debattiert hat. Diese gemeinsamen Vorstösse sind eigentlich ein Unsinn, und mit diesem Unsinn sollten Sie aufhören und ihn nicht noch ausweiten.
In der Kommission wurde immer wieder gesagt, im Kanton Bern könne man das tun; der Kanton Bern wurde häufig zitiert. Schauen Sie, bei allem Respekt: Die Bundesversammlung funktioniert anders als das Parlament des Kantons Bern. Was in einem Kantonsparlament einfach vonstattengeht, muss deswegen nicht auch in der Bundesversammlung einfach vonstattengehen. Eigentlich macht man hier etwas komplizierter, ohne dass das nötig wäre. Und vor allem: Wenn man sich davon erhofft, dass einem Vorstoss mehr Gewicht zukommen würde, dann warne ich davor, denn das wird nicht der Fall sein. Diese Vorstösse werden genauso intensiv oder genauso wenig intensiv beraten wie die anderen. Und stellen Sie sich einmal vor: Fünf Leute, die gemeinsam einen Vorstoss eingereicht haben, erhalten von der Ratspräsidentin fünf Minuten für die Begründung, sie stehen dann alle fünf Minuten hier vorne und erklären, was sie mit Satz A oder Satz B meinen. Stellen Sie sich das einmal vor; das dauert länger, wenn sich diese Personen da alle aufreihen müssen, um nacheinander sprechen zu können.
Das zweite Element ist dann schon etwas schwieriger. Das erste Element der mehreren Uhrheber bringt zwar nichts, es ist aber nicht so komisch. Das zweite Element ist aber schon komisch. Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass Sie Ihre parlamentarischen Rechte einschränken sollen. Sie sagt Ihnen: Ihr dürft immer Vorstösse einreichen, aber an den drei bis vier Tagen einer Sondersession dürft ihr das nicht mehr tun. Es wird dann begründet, Sondersessionen seien dazu da, die vielen Vorstösse abzubauen. Diese Begründung ist aber schlichtweg falsch. Eine Sondersession ist nicht ausschliesslich zur Bearbeitung von Vorstössen da, aber wenn es nötig ist, dann ist sie auch dafür da.
Eine Sondersession ist auch nichts Besonderes - das für die Leute auf der Tribüne -; eine Sondersession ist nur eine gesonderte Session eines Rates. "Sonder" bedeutet getrennt und nicht ausserordentlich. Die Sondersession dient zum Beispiel dazu, während dreier Tage besonders komplexe Gesetze zu beraten. Das habe ich auch schon erlebt, das gab es schon. In meiner Erinnerung hat man das Ausländergesetz und die Teilrevision des Asylgesetzes damals, unter Christoph Blocher als Justizminister, in einer Sondersession beraten und keinen einzigen Vorstoss. Das ist einmal der erste Punkt.
Es ist ja schon komisch, dass man den Parlamentariern während diesen drei Tagen verbieten will, Vorstösse einzureichen, aber in viermal drei Wochen pro Jahr dürfen sie so viele Vorstösse einreichen, wie sie wollen. Jetzt stellen Sie sich das in der Praxis vor. Wir kennen alle die Vorstosskönige in unseren Reihen. Glauben Sie allen Ernstes, dass diejenigen, die sagen, sie müssten zur Rettung des Abendlandes diesen bestimmten Vorstoss einreichen, dies dann, wenn sie es in der Sondersession nicht tun dürfen, nicht einfach in der Sommersession machen? Das ist völlig illusorisch! Also, was soll diese Regelung? Die schreiben sich alle ihre Ideen während der Sondersession auf und reichen sie dann in Form von Vorstössen in der folgenden Session ein.
Schauen Sie, das Problem der SVP und der FDP ist - das[NB]gebe[NB]ich[NB]diesen[NB]beiden[NB]Fraktionen[NB]jetzt[NB]mit[NB]auf[NB]den[NB]Weg -, dass sie sagen, man solle in diesem Land endlich einmal deregulieren. Da haben Sie zum Teil auch recht. Ich unterscheide mich von Ihnen nur in der Radikalität dieser Forderung. Aber wenn Sie hier regulieren, dann müssen Sie mit dem Rest aufhören. Wenn Sie hier eine Regulierung einbauen wollen, wonach man nur während der Sondersession keine Vorstösse einreichen darf, dann können Sie all Ihre Regulierungspapiere in den Schredder werfen. Denn das wäre die unsinnigste Regulierung; sie würde sichtbar machen, dass Sie das, was Sie sonntags predigen, montags bereits wieder vergessen haben, nämlich die Eigenverantwortung.
Es liegt in meiner eigenen Verantwortung, zu entscheiden, ob dieser Vorstoss sein muss oder ob meine Fragen nicht auch beantwortet werden können, indem ich einmal für fünf Minuten bei der Verwaltung vorbeischaue und mich von jemandem informieren lasse. Die Frage ist die folgende: Muss dieser Vorstoss sein? Sie kommen vermutlich zum Schluss, dass Ihr Vorstoss der allerwichtigste ist. Und diesen Entscheid möchte ich Ihnen ja auch überlassen. Aber versuchen Sie nicht krampfhaft, eine Regulierung zu kreieren, um drei Tage vom normalen Sessionsbetrieb auszunehmen, an denen man keine Vorstösse einreichen darf; eine solche Regelung hindert diese Leute überhaupt nicht daran, derart tätig zu sein.
Ich werde als Parteipräsident ab und zu von Leuten aus meinen eigenen Reihen geplagt, von Leuten, die während der Sessionen jeden Tag mindestens einen Vorstoss einreichen. Und ich wurde schon von der Verwaltung gebeten, mit diesen Leuten ein freundliches Wort zu wechseln. Das habe ich jeweils auch getan - völlig erfolglos, völlig erfolglos! Denn diese Leute sagen mir, ihr Vorstoss sei wahnsinnig wichtig und mit diesem Vorstoss kämen sie nachher in "20 Minuten" vor. Und dann gibt es noch die Ratings, die ja alle besagen, dass derjenige, der mehr Vorstösse als andere einreiche, zu den Fleissigeren hier im Parlament gehöre. Dabei wird vergessen, dass die Arbeit bei einem Vorstoss nicht beim Parlamentarier liegt, sondern bei der armen Verwaltung, die die differenzierten Antworten schreiben muss. Es gibt nichts Einfacheres, als einen Vorstoss einzureichen.
Also, denken Sie von der lieben SVP- und von der lieben FDP-Fraktion bitte daran, was Sie sonntags immer predigen - Eigenverantwortung vor Regulierung -, und treten Sie nicht auf diese beiden Vorlagen ein. Denn diese Vorlagen bringen nichts, sie schränken nur Ihre Rechte unnötig ein.