AB 350590
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Vor der Behandlung der Wahlgeschäfte verabschieden wir heute zwei Bundesrichterinnen und zwei Bundesrichter, die per Ende Jahr pensioniert werden.
Wir verabschieden zuerst Frau Bundesrichterin Fabienne Hohl. Frau Hohl ist Anwältin sowie promovierte Juristin und studierte in Freiburg, Berkeley und Hamburg. Während sie eine glänzende akademische Karriere absolvierte, stiess sie 1994 als Gerichtsschreiberin zum Bundesgericht. Am 12.[NB]Dezember 2001 wurde sie zur ordentlichen Richterin des höchsten Schweizer Gerichts gewählt.
Mit Fabienne Hohl verliert das Bundesgericht eine langjährige, herausragende Richterin, die ihr immenses Fachwissen und ihre prozessuale Sensibilität während vieler Jahre den beiden zivilrechtlichen Abteilungen gewidmet hat, die sie im Übrigen beide auch präsidierte.
Ihr klarer Blick und ihr Anspruch, jeden einzelnen Fall dogmatisch sauber zu lösen und dabei den Rechtsuchenden Leitlinien zu bieten, führten dazu, dass viele ihrer Urteilsreferate zu publizierten Leitentscheiden wurden. Ihr schnörkelloser Stil und der klare Aufbau ihrer Argumentationen waren ihr Markenzeichen. Sie hat ganz wesentlich dazu beigetragen, in verschiedenen Rechtsgebieten Rechtssicherheit und -verlässlichkeit zu schaffen. Man denke dabei nur an das[NB]komplexe[NB]Mietrecht[NB]oder an die Boni der Banker.
Von ihren Erfahrungen als Anwältin und Dozentin geprägt, verfügte sie über ausgeprägtes didaktisches Geschick. Ihr Bestreben nach Klarheit und Verständlichkeit war eines ihrer Alleinstellungsmerkmale. "Le lecteur moyen que je suis doit pouvoir comprendre" - das war einer ihrer Grundsätze, mit denen sie Kollegen und Gerichtsschreiber unerbittlich herausforderte.
On ne saurait rendre hommage à la juge fédérale Fabienne Hohl sans souligner l'influence considérable qu'elle a exercée sur le droit procédural. Auteure de l'un des ouvrages les plus prestigieux et les plus cités dans ce domaine, elle a toujours eu à coeur d'agir de manière irréprochable sur le plan procédural sans pour autant omettre les besoins et les préoccupations des recourants. Les professionnels du droit, ainsi que le Tribunal fédéral, ont d'ailleurs l'espoir que Mme Hohl se consacrera à la nouvelle édition de son ouvrage novateur sur le droit de procédure.
Heute verabschieden wir auch Frau Bundesrichterin Monique Jametti. Frau Jametti war Vizedirektorin des Bundesamtes für Justiz und Leiterin des Direktionsbereiches Privatrecht, als sie im Jahr 2014 zur Bundesrichterin gewählt wurde. Bürgerin von Acquarossa und Basel, hat sie in Bern und Genf studiert und kann in allen Amtssprachen sowie in Englisch einwandfrei mündlich und schriftlich kommunizieren.
Frau Bundesrichterin Jametti begann ihre Richtertätigkeit in der Strafrechtlichen Abteilung, um im Jahr 2020 als erste Frau in der 150-jährigen Geschichte des Bundesgerichtes in der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung Einsitz zu nehmen. Sie trat dort vor allem durch ihre wohlabgewogenen Beiträge zu heiklen verfassungsrechtlichen Fragen hervor. Zum Schluss ihrer Karriere präsidierte sie die Erste zivilrechtliche Abteilung und bewies damit ihre breiten juristischen Kenntnisse, die sämtliche Rechtsgebiete abdecken.
Besonders wertvoll für die Erste zivilrechtliche Abteilung erwies sich ihre ausgezeichnete Erfahrung im komplexen Bereich des internationalen Privatrechtes. Als Abteilungspräsidentin hat sie in optima forma unter Beweis gestellt, dass hohe Führungskompetenz und Wahrung gleichgestellter Kollegialität miteinander vereinbar sind. Ihre ausgewogene und integre Persönlichkeit, die stets auf der sachlichen Ebene argumentierte und in Offenheit auch gegenteilige Standpunkte anhörte und prüfte, reflektiert das Bild einer höchsten Richterin in vorbildlicher Weise. In der Präsidentenkonferenz engagierte sie sich zielorientiert und im Gesamtinteresse der Institution. So trug sie wesentlich dazu bei, dass die in den letzten zwei Jahren erfolgte interne Reorganisation des Bundesgerichtes erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Ende Dezember tritt auch Herr Bundesrichter Nicolas von Werdt nach 23 Jahren am Bundesgericht zurück. Herr von Werdt wurde 2001 zum nebenamtlichen Richter gewählt und 2008 zum ordentlichen Bundesrichter.
Herr von Werdt war sechzehn Jahre in der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung tätig, die er sechs Jahre lang präsidierte. Dieses beständige, langfristige Engagement in den Bereichen des Zivilrechtes sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes hat es ihm ermöglicht, massgebenden Einfluss auf die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Familienrechtes, auszuüben. Dank seiner herausragenden juristischen Kenntnisse in Verbindung mit der Gründlichkeit und Genauigkeit, die ihn in der Prüfung komplexer Rechtsfragen auszeichnen, konnte er die mehrfachen Gesetzesrevisionen im Eherecht kohärent und sachgerecht umsetzen.
Neben seinem prägenden Engagement für die Entwicklung der Rechtsprechung übernahm Herr von Werdt zahlreiche [PAGE 2605] Aufgaben für die Institution, sei es intern als Vorsitzender der Präsidentenkonferenz oder extern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen des Projektes Justitia 4.0. Darüber hinaus engagierte er sich auch auf internationaler Ebene in verschiedenen Gremien und auf Konferenzen zu seinem Spezialgebiet, dem Familienrecht, was er dank seiner aussergewöhnlichen Arbeitsfähigkeit und seiner stetigen Motivation, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, erfolgreich und zum grössten Nutzen des Bundesgerichtes bewerkstelligt hat.
Dank seiner aufgeschlossenen Persönlichkeit, die eine grosse Sensibilität für menschliche Beziehungen aufweist, hat Herr von Werdt viele Freundschaften in der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung geknüpft, die auch nach seinem Amtsende fortbestehen werden.
Während Nicolas von Werdt sein Amt als Bundesrichter per Ende Jahr abgibt, beendet er seine Richtertätigkeit noch nicht vollständig. Denn er ist auch Ad-hoc-Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wurde vor ein paar Wochen vom Gerichtshof vereidigt, um an einem Fall vor dem Gerichtshof mitzuwirken.
Schliesslich verabschieden wir Herrn Bundesrichter Martin Wirthlin. Nachdem er in seinen beruflichen Anfängen persönlicher Mitarbeiter zweier Bundesrichter gewesen war, absolvierte Herr Wirthlin eine erfolgreiche Karriere als Richter der[NB]Luzerner Justiz. Sein Amt als Bundesrichter trat er 2016 an.
Martin Wirthlin wirkte über Jahrzehnte mit Leib und Seele als Richter, zuletzt am Bundesgericht in Luzern. Bei seiner Tätigkeit waren ihm Gerechtigkeit und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien immer ein wichtiges Anliegen. Er urteilte mit unerschütterlicher Integrität sowie grossem Verantwortungsbewusstsein. Durch sein breites und fundiertes juristisches Wissen hat Martin Wirthlin die Rechtsprechung mit zahlreichen Grundsatzurteilen wesentlich mitgeprägt. Gleichzeitig war er sich in jedem Verfahren bewusst, dass hinter dem zu beurteilenden Fall das Schicksal eines Menschen steht, dem es innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen gilt.
Innerhalb des Gerichts zeichnete sich Martin Wirthlin nicht nur durch seine menschliche Art, sondern auch durch sein hohes analytisches Denkvermögen sowie seine bemerkenswert eloquente Ausdrucksweise aus. Aufgrund seines ausgeprägten Gespürs für die Sprache, auf die er beim Redigieren der Urteile grossen Wert legte, seines filigranen Denkens und seiner Politik der offenen Tür wurde er gern um Rat gefragt und allseits sehr geschätzt. Stets pflegte er einen respektvollen Umgang mit seinen Kolleginnen und Kollegen sowie den übrigen Mitarbeitenden.
Martin Wirthlin wird dem Bundesgericht in jeder Hinsicht fehlen - als Kollege, als Teil des juristischen Gewissens, als sprachliche Anlaufstelle und Korrekturinstanz sowie ganz einfach als Mensch.
Madame la Juge fédérale Hohl, sehr geehrte Frau Bundesrichterin Jametti, sehr geehrter Herr Bundesrichter von Werdt, sehr geehrter Herr Bundesrichter Wirthlin, im Namen der Bundesversammlung möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihr langjähriges Engagement im Dienste der Schweizer Justiz danken.
Je vous prie de recevoir, Mesdames et Messieurs les juges fédéraux, les plus vifs remerciements de l'Assemblée fédérale pour votre grande contribution à la sécurité juridique de notre pays.
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen, wohlverdienten Ruhestand! (Stehende Ovation)
[VS]