Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass Unternehmen bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Vorab dankt der Bundesrat Ihrer Kommission dafür, dass sie sich dieses Themas angenommen hat. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz sehr wichtig sind. Er geht daher mit Ihrer Kommission einig, dass die dazu notwendigen Massnahmen zu ergreifen sind.
Was mit der Motion verlangt wird, ist aber nach Überzeugung des Bundesrates bereits in die Wege geleitet, und das sowohl effizient als auch unter Beachtung der geltenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Mithin ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Motion nicht notwendig ist, und empfiehlt sie deshalb aus formalen Gründen zur Ablehnung.
Die öffentlichen Bauherren sind sich der Bedeutung des Gesundheitsschutzes bei Hitze bewusst. Auch darum engagieren sie sich am runden Tisch "Hitze auf dem Bau", den der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften ins Leben gerufen haben. Im Rahmen dieses runden Tisches soll - auch unter Beizug von Fachleuten des SECO und der Suva - das Vorgehen auf Baustellen bei Hitze gemeinsam festgelegt werden, und zwar ausgehend von der Vorgabe in der Bauarbeitenverordnung, dass bei Arbeiten bei Sonne und Hitze die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen sind. Das erwähnte Vorgehen soll auf einfache, pragmatische Weise alle Beteiligten dabei unterstützen, sich bei Hitze auf Baustellen korrekt zu verhalten.
Zu betonen ist dabei, dass die Herausforderung Hitze auf dem Bau im Interesse aller Beteiligten wenn immer möglich gesamtschweizerisch gelöst werden sollte. Dem Bundesrat fehlen aber für Regelungen im Immobilienmanagement und im öffentlichen Beschaffungswesen der Kantone und Gemeinden die Kompetenzen. Daher hätte der Bundesrat gar nicht die Möglichkeit, die notwendigen Massnahmen verbindlich für alle öffentlichen Bauherren in der Schweiz festzulegen.
Die Verwaltung hat bereits Arbeiten in Angriff genommen, um die Massnahmen gemäss der Motion der WAK-N umzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Arbeiten genau gleich weitergeführt werden, unabhängig davon, wie Sie mit dieser Motion verfahren. So ist beispielsweise eine Projektgruppe seit November daran, die Anwendbarkeit einer Applikation Hitze für die Schweiz zu klären.
Dass bei Hitze die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten sowie der Schutz der Arbeitnehmenden bereits heute funktionieren, kann ich am Beispiel des Strassenbaus erläutern. Der Kanton Tessin hat eine Expertengruppe einberufen und sie damit beauftragt, die Sommerhitzesituation im Kanton gesamthaft zu beurteilen. Anhand der Wetterprognose von Meteo Schweiz kann diese Expertengruppe einen [PAGE 2477] regionalen Hitzealarm verfügen und meldet dies der kantonalen paritätischen Kommission für Bauarbeiten. Diese Kommission informiert die Baufirmen darüber. Ab einem Hitzealarm der Stufe 3 sind die Baufirmen verpflichtet, auf den Baustellen Massnahmen gemäss dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag umzusetzen. Bauherren wie das ASTRA werden ebenfalls informiert. Sie anerkennen und respektieren, dass die Baufirmen dann andere Betriebszeiten haben und dass die Produktion auf den Baustellen in der Regel sinkt.
Sie sehen anhand dieses Beispiels, dass die relevanten Parteien bereits daran sind, gemeinsam und zugleich eigenverantwortlich eine Lösung zu finden. Es ist weiterhin auf diese Selbstverantwortung der Beteiligten zu setzen.