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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18

Wortprotokoll

Es ist eine komplexe Frage, und man hat in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lange darüber diskutiert. Es sind zwei grundlegend andere Ansätze. Betroffene juristische Personen, die Finanzintermediäre und eine stichprobenartig vorgehende Kontrollbehörde führen gemeinsam und über die Zeit zu einem verlässlichen Transparenzregister. Das heisst, die Finanzintermediäre sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und das wahrheitsgetreu einzutragen. Dazu gibt es Stichproben, und es gibt sicherlich auch Finanzintermediäre, die einmal etwas sehen, das falsch ist, und das korrigieren. Mit der Zeit ergibt das ein Transparenzregister, das wahrscheinlich relativ verlässlich ist.

Wenn man aber jetzt sagt, die Behörde sei dafür verantwortlich, dass das, was im Register steht, stimmen muss, dann führt das nicht nur zu einem erheblichen Kontrollaufwand, sondern dann frage ich mich auch, ob die Richtigkeitsvermutung für die Finanzintermediäre nicht mehr gilt. Welche Sorgfaltspflicht haben sie dann noch? Dann können sie ja einfach etwas eintragen, oder? Das finde ich etwas schwierig. Wenn das, was sie sagen, nicht der Richtigkeitsvermutung untersteht, dann haben wir hier schon etwas ein Problem.

Es wurde gesagt, es spiele keine Rolle, wenn das den Staat mehr koste. Aber wenn man jeden Eintrag systematisch kontrollieren müsste, würde das auch bei den betroffenen Unternehmen zu einem erheblichem Aufwand führen. Man müsste vom Register her auch Einblick in Sachverhalte haben, die man vielleicht nicht unbedingt sehen möchte, auch von Ihrer Kommission her nicht, denn sonst kann man nicht wirklich garantieren, dass alles, was drinsteht, richtig ist, und auch dann kann es noch zu Fehlern kommen.

Es ist einfach ein ganz anderes Dispositiv, es ist total anders aufgebaut. Der Entwurf des Bundesrates baut darauf auf, dass die Sorgfaltspflicht, die die Finanzintermediäre haben, dazu führt, dass sie korrekte Informationen eintragen, dass diese korrigiert werden, dass diese mit der Zeit einen hohen Standard erreichen. Die Meinung ist nicht, dass wir eine akribische Kontrollbehörde haben, die am Schluss eigentlich die Finanzintermediäre und auch die Banken von ihren Pflichten etwas befreit. Die könnten dann[NB]sagen:[NB]Ja[NB]gut,[NB]also[NB]das[NB]muss[NB]der[NB]Staat tun, wir trugen ein, was wir wussten. Das ist schon etwas eine schwierige Diskussion.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.